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Länder für Einzelfallprüfung von Rundfunkbeitrag in Zweitwohnung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Juli 2018.

  1. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Das ist ein gutes Argument... nicht einfach das Thema.
     
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Eben, ich bin eher für ein System, was für mich persönlich von Nachteil wäre. Das unterscheidet mich halt von Egoisten wie Dich.

    Das habe ich nicht und das weißt Du sehr genau bzw. Du weißt überhaupt nicht, wie und warum ich diese sehen kann.
     
  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Über VPN, völlig legal.
     
  4. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ich lese immer wieder das Argument "Das Geld welches über Steuern eingenommen wird ist nicht zweckgebunden"
    Aha!... Und jetzt erkläre mir bitte mal jemand weshalb dies bei der Kirchensteuer funktioniert.
    Diese Steuer wird
    a) durch ein Finanzamt eingezogen
    b) prozentual auf die Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer bezogen erhoben
    c) zweckgebunden auf das Konto der Kirchen überwiesen

    Weshalb kann der Rundfunkbeitrag nicht genauso wie die Kirchensteuer über das Finanzamt eingezogen werden?
    Alles was dazu notwendig wäre wäre die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.
    Wer kein Einkommen hat der zahlt nichts –> keine aufwendigen Anträge zur Befreiung einreichen
    Aber so einfach soll es wohl nicht werden. :mad:

    Wenn ich jetzt wieder das Wort "Einzelfallprüfung" lese... das erhöht doch nur den Verwaltungsaufwand. Am Besten noch Vor-Ort-Prüfung durch Mitarbeiter der Organisation welche früher GEZ genannt wurde. :sneaky:
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Juli 2018
    Schnellfuß und KlausAmSee gefällt das.
  5. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Die "Kirchensteuer" sollte abgeschafft oder von den Kirchen direkt bei den Gäubigen eingetrieben werden, statt dessen sollte das Finantzamt den Rundfunkbeitrag einziehen. Und zwar von jedem zu versteuernden Einkommen mit einem bestimmten Promillesatz bis zu einem Maximalbetrag. Das wäre gerecht und unbürokratisch. Außerdem passt sich die Endsumme automatisch an den Betrag an, den wir uns als Gesellschaft für einen unabhängigen Rundfunk auch leisten können.
     
    FilmFan und Schnellfuß gefällt das.