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Lächerlicher "Rechtsstaat"

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von NoRegret49, 8. November 2006.

  1. digfan67

    digfan67 Guest

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    AW: Lächerlicher "Rechtsstaat"

    der böse wessi
     
  2. doku

    doku Guest

    AW: Lächerlicher "Rechtsstaat"

    Ossi, Wessi...wir lieben uns doch alle! :D ;)
     
  3. digfan67

    digfan67 Guest

    AW: Lächerlicher "Rechtsstaat"

    Es gibt noch die südis und nordis. Dieses ossi-wessi-thema sollte so langsam erledigt sein. Ich bin froh das der Richter in diesem Fall ein sehr gutes Urteil gefällt hat.
     
  4. doku

    doku Guest

    AW: Lächerlicher "Rechtsstaat"

    Bayern und Preußen. ;) Die lieben sich ja auch! :D

    Meinst Du?

    Sehr gutes Urteil! Zustimmung.
     
  5. digfan67

    digfan67 Guest

    AW: Lächerlicher "Rechtsstaat"

    [​IMG]
     
  6. riffraff

    riffraff Gold Member

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    AW: Lächerlicher "Rechtsstaat"

    Ich denke auch das das Urteil ok ist. Er wird erst (wenn überhaupt ) als alter Mann das Gefängnis/ die Psychiatrie verlassen. Das sich die Medien und Justizpersonal in dem Fall nicht mit Ruhm bekleckert haben ist wohl unbestreitbar. Aber auch der Anwalt und die "Opferbetreuer" haben wohl eine ziemlich unschöne Rolle gespielt.

    RR
     
  7. RedCat

    RedCat Senior Member

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    AW: Lächerlicher "Rechtsstaat"

    Ich denke, das liegt auch ein wenig im Auge des Betrachters. Ich finde das Urteil durchaus angemessen. Aber ich habe auch eine fast 14jährige Tochter. Hoffentlich läßt sich der Gefängnispsychologe nichts vormachen.
     
  8. Wilfried56

    Wilfried56 Platin Member

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    AW: Lächerlicher "Rechtsstaat"

    Trotz der durch die Medien angeheizten Emotionen, die evtl. auch an den Richtern nicht spurlos vorbeigingen, halte ich das Urteil für gerecht.
    Es wird in diesem Falle nicht den Gefängnispsychologen geben, sondern mehrere. In der "Freien Presse" Chemnitz war heute ein interessantes Interview dazu. Man wird M. erst einmal 1,2 Jahre in Ruhe lassen, bevor - wahrscheinlich in einer großen Spezialhaftanstalt (wovon es aber zu wenige gibt) - ein Therapieprogramm beginnt, wenn M. das will.
    Die Sicherheitsverwahrung dauert in der Regel 10 Jahre und kann dann noch einmal um 5 bis 10 Jahre verlängert werden. Die Therapiemöglichkeit von Sexualstraftätern schätzt der erfahrene Psychologe mit 15% ein, bei Wiederholungstätern wie M. so gut wie 0. M. wird also fast 70 Jahre alt sein, wenn er freikommt.
     
  9. #67

    #67 Guest

    AW: Lächerlicher "Rechtsstaat"

    Es fragt sich, wer der liebe Maulheld ist. Das Gericht hat die einzig richtige Entscheidung getroffen und damit all jene abgewatscht, die die unnötig freizügige Behandlung des M. im Vorgriff auf das anstehende Urteil genehmigt (oder rechtfertigt) haben. Auch diese Verhaltensweise ist eine Vorverurteilung, nämlich in der Art, dass man von einer geringen oder gar keiner Strafe ausgeht. Es bestand keinerlei gesetzlicher Zwang, M. so freizügig zu behandeln, dass er sich völlig ungehindert auf das Dach der JVA begeben konnte.
    Eine solche Freizügigkeit steht übrigens in krassem Widerspruch zum Umgang mit einem nur vorläufig Festgenommenen, dem zum Beispiel die Informationsfreiheit vollständig eingeschränkt wird. Dies u.a. sind die Dinge, an denen sich die Diskussion entzündete.
    Aber bei deiner Selbstherrlichkeit verstehst du das natürlich nicht.
    Um auch noch deine Frage zu beantworten: Arbeiten!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. Dezember 2006
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Lächerlicher "Rechtsstaat"

    @Rally, um Deine Frage nach dem Volksstimme-Artikel mal hier direkt zu beantworten:

    Das Landgericht Magdeburg hat die Sicherheitsverwahrung eines rechtskräftig verurteilten Mörders aufgehoben...

    Frank O. hatte 1983 die Cousine seiner Verlobten zum Sex gedrängt.
    Sie hatte Ihn mit der Polizei gedroht voraufhin er sie mit einem Hammer erschlug. Die DDR-Justiz verurteilte den Mörder zu der damals üblichen Höchststrafe für 17jährige. 15 Jahre.
    1991 wurde diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
    1992 stach Frank O. auf eine junge Frau ein. Sie konnte schwer verletzt fliehen. Der Mörder erhielt 8 Jahre Haft und wurde als rückfallgefährdet eingestuft. Sicherheitsverwahrung.

    Weil der Bund eine eine einheitliche Regelung zur Sicherheitsverwahrung abgelehnt hatte viel der Täter in eine sachsen-anhaltinischen Lösung gegen die er nun vor dem Bundesverfassungsreicht klagte - und siegte.
    Er wurde nun entlassen. Bei der Urteilsverkündung wurde er noch mit Fussfesseln vorgeführt - nach dem Urteil possierte er vor der Presse.

    Heute wird er als "mittelgradig" rückfallgefärdet eingestuft.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2006