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Kurze Frage zu Mietvertrag

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Malganis, 14. August 2009.

  1. Malganis

    Malganis Guest

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    Hallo Leute,

    habe mir jetzt was zur Untermiete fürs beginnende Studium in Frankfurt gesucht, und habe eine kurze Frage zu einem Abschnitt aus dem mir nun vorliegenden Mietvertrag. Dort heißt es wörtlich:

    "Das Mietverhältnis beginnt am 15.09.2009 und endet voraussichtlich am 15.12.2009. Der Mieter verpflichtet sich, frühzeitig (mind. zwei Wochen vor Monatsende) bescheidzugeben, wenn er einen Auszug plant."

    Heißt das nun, dass ich theoretisch auch schon vorher ausziehen könnte, wenn ich diese Frist einhalte, oder ist das auf den Dezember bezogen?

    Danke für eure Hilfe, kenne mich damit noch nicht so gut aus!!!
     
  2. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Kurze Frage zu Mietvertrag

    Also 2 Wochen ist die übliche Kündigungsfrist bei einem Untermietvertrag.

    Siehe hier:

     
  3. Malganis

    Malganis Guest

    AW: Kurze Frage zu Mietvertrag

    Danke schonmal! Und woran erkenne ich im Mietvertrag eindeutig, dass es quasi keine normale Miete ist, sondern ein Untermietvertrag? Reicht es dafür aus, wenn die Adresse des Vermieters mit meiner dann neuen Adresse übereinstimmt?
     
  4. electrohunter

    electrohunter Board Ikone

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    AW: Kurze Frage zu Mietvertrag

    Dazu habe ich eine wichtige Frage. Ist es möglich, dass meine Eltern eine Wohnung mieten und diese dann an mich weiter vermieten, also als Untermieter sozusagen, aber sie selber in ihrer alten Eigentumswohnung bleiben? muss der Vermieter was davon was mitbekommen?

    hab was dazu gefunden!
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. August 2009
  5. Charly1511

    Charly1511 Talk-König

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    AW: Kurze Frage zu Mietvertrag

    Was du schreibst ist nichts anderes, als das deine Eltern als Strohmänner fungieren sollen. Wenn das nicht dem Vermieter mitgeteilt wird, ist er berechtigt den Mietvertrag zu kündigen oder gar mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
     
  6. casper100

    casper100 Wasserfall

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    AW: Kurze Frage zu Mietvertrag

    Vorsicht bei solchen "Geschichten".
    Da steht auch ganz schnell mal das FA vor der Tür.

    Besser du machst das auf "eigene Kappe". Wenn deine Eltern dir dann finanziell "unter die Arme greifen" kann keiner was dagegen haben.
     
  7. twinpeak100

    twinpeak100 Junior Member

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    AW: Kurze Frage zu Mietvertrag

    Wieso keine Elternbürgschaft ?