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Kurioses, Skurriles, Extremes, Unglaubliches

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von cable-guy, 14. Juli 2011.

  1. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Blitzer funktionieren nicht bei Radfahrern, weil diese keinen Tacho haben. Wie willst du eine Geschwindigkeitsbegrenzung durchsetzen, bei Verkehrsteilnehmern die nicht verpflichtet sind die Geschwindigkeit zu messen?
    Alles was hier geht ist Paragraph 1 der StVo, die Geschwindigeit sollte andere nicht gefährden, das gilt insbesondere wenn Fussgänger und Radfahrer sich Wege teilen sollen.
     
    Gorcon gefällt das.
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Wird aber nicht gemacht weil nicht zulässig.
     
  3. bdroege

    bdroege Board Ikone

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    Das ist das Problem des Radfahres. Kein Tacho gilt nicht als Ausrede für eine Geschwindigkeitsübertretung. Generelle limits wie 50 innerorts und 100 außerorts gelten nur für Kraftfahrzeuge. siehe § 3 StVO

    Vorgeschrieben ist der Tacho für Fahrzeuge die bauartbedingt mindestens 30km/h fahren. Ein Power Pedelec muss somit einen tacho haben.

    siehe § 57 StVZO
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Eben aber mit einem normalen Pedelec (bis 25km/h) muss es nicht haben und hat auch nicht zwingend ein Tacho. Schneller wie 25km/h damit zu fahren ist nicht verboten.
    Mit dem Rennrad bin ich auch schon deutlich über 50km/h gefahren (auf gerader Strecke)
     
  5. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Was kann man in China überhaupt noch essen? — Ting Ting's Nest

    Und nun guten Appetit.
     
  6. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

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    Auch eine gerade Strecke kann Bergab sein .
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    War aber nicht Bergab sondern gerade.
     
  8. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Dann wollen wir mal mit einer neuen Serie ablenken:

    d91668de06303260346016e7a5d52f8f4462.jpg
     
  9. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

  10. Gast 140698

    Gast 140698 Guest