1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Kurioses, Skurriles, Extremes, Unglaubliches

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von cable-guy, 14. Juli 2011.

  1. Martyn

    Martyn Institution

    Registriert seit:
    7. Juni 2005
    Beiträge:
    15.308
    Zustimmungen:
    5.569
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    DVB-S: 5° W / 9° E / 13° E / 19.2° E via Wavefrontier T55
    DVB-T: Hoher Bogen, Ochsenkopf, Cerchov und Plzen-Krasov
    Anzeige
    Eigentlich sollte sowas meinem Rechtsverständis ohnehin legal sein.

    Etwas in die Mülltonne werfen oder in Gebieten mit Sperrmülltagen auf die Strasse zu stellen ist meiner Meinung nach eine einseitige Willenserklärung seine Eigentumsrechte an den betroffenden Gegenständen aufgeben zu wollen.

    Der Übergang in das Eigentum des Entsorgungsbetriebes sollte erst mit der Abholung erfolgen.
     
    Gorcon gefällt das.
  2. Tip

    Tip Board Ikone

    Registriert seit:
    8. Juli 2012
    Beiträge:
    4.415
    Zustimmungen:
    1.142
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    EntertainTV:
    Media Receiver MR400
    Router FB7590
    Fängt doch damit an, dass es wohl oder angerissener abgelaufener Kaffee war. Damit passt der Kaffee im „Wert“ von >200€ mal gar nicht. Unabhängig davon wer zu dem Zeitpunkt Eigentümer ist.
    Streitwert war wohl eher Null...
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    156.995
    Zustimmungen:
    31.866
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Ja, ist leider so gang und gäbe. Nicht grundlos werden mittlerweile deren Tonnen abgeschlossen damit sich da keiner dran bedienen kann.
    Man vernichtet lieber die Ware statt sie zu verschenken.
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.549
    Punkte für Erfolge:
    278
    Nö, ist aber rechtlich nicht so.

    Eine Eigentumsaufgabe bedingt eine explizite Aufgabeerklärung des Eigentums. Den (Sperr) Müll an die Straße zum Abholen zu stellen, stellt juristisch gesehen noch keine Eigentumsaufgabe dar, sondern nur eine Besitzaufgabe. Das ist ein großer Unterschied.

    Beim Bereitstellen des Mülls handelt es sich generell nicht um eine Eigentumsaufgabe nach § 959 BGB (s. o.), sondern der Eigentümer mach dadurch dem Entsorgungsunternehmen (und ganz wichtig dabei: NUR IHM!) ein Angebot zur Eigentumsübertragung. Durch die Leerung der Mülltonne nimmt der Entsorger das Angebot an und damit wird das Eigentum übertragen. Das Eigentum wird also erst dann übertragen, wenn der Müll im Müllauto landet. So lange bleibt es im Eigentum des "Wegwerfers".

    Wie gesagt, der Eigentümer macht durch das Bereitstellen der vollen Tonne oder der termingerechten Sperrmüllhinterlegung NUR dem Entsorgungsunternehmen ein Angebot zur Eigentumsübertragung. Da hier Ort und Datum im Voraus feststehen und der Müll nur deswegen dort abgestellt wird.

    Vergreift sich ein Dritter statt dessen an dem Müll, stellt das eine unberechtigte Eigentumsverletzung dar, die strafrechtlich verfolgt werden kann (-> Diebstahl)

    Deswegen war der Fall mit dem Rentner nicht skurril, sondern gesetzlich völlig normal. Aus 35 Packungen Kaffee kann man 200 € machen - mit Waren, die einem nicht gehören. Das nennt man Diebstahl.

    Das mag banal klingen und den meisten dürfte das auch egal sein. Aber es gibt tausende Fälle, wo Leute dadurch eine Diebstahlanzeige bekommen haben. Von einfachen Sperrholzsammlern und Mülldurchsucher bis hin zu illegalen und bandenmäßigen Müllabholern und illegalen Wertstoffsammlern ("Kupfersammler"). Das Gesetz macht da grundsätzlich keinen Unterschied. Mit Müll kann man sehr viel Geld verdienen.

    Das sollte man nicht unterschätzen.

    Eine Eigentumsaufgabe besteht aber dann, wenn man seinen Müll selbst illegal entsorgt, bspw. im Wald. Da steht ja kein Partner gegenüber. Aber wenn man erwischt wird, ist das die kleinste Sorge.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Oktober 2018
    Schnellfuß und Creep gefällt das.
  5. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

    Registriert seit:
    12. Mai 2005
    Beiträge:
    14.493
    Zustimmungen:
    16.313
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
  6. Tip

    Tip Board Ikone

    Registriert seit:
    8. Juli 2012
    Beiträge:
    4.415
    Zustimmungen:
    1.142
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    EntertainTV:
    Media Receiver MR400
    Router FB7590
    Nicht wirklich.
    Das ist der Kundenpreis der ja nicht mehr erzielt werden kann, sonst wären die Packungen nicht in der Mülltonne.
    Ich halte da nen Streitwert on 50€ für realistisch (wenn überhaupt)
     
    Martyn gefällt das.
  7. Martyn

    Martyn Institution

    Registriert seit:
    7. Juni 2005
    Beiträge:
    15.308
    Zustimmungen:
    5.569
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    DVB-S: 5° W / 9° E / 13° E / 19.2° E via Wavefrontier T55
    DVB-T: Hoher Bogen, Ochsenkopf, Cerchov und Plzen-Krasov
    Die meisten Leute die Müll, egal ob Alltagsmüll oder Sperrmülll, loswerden wollen dürfte es relativ egal sein wer das Zeug entsorgt, Hauptsache es ist weg.

    200€ dürften eher der Wert sein wenn es unversehrte Ware mit mehreren Monaten Mindesthaltbarkeitsdatum sein.
     
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.549
    Punkte für Erfolge:
    278
    Maßgebend ist in solchen Dingen immer der handeslübliche Warenwert. Also idR der Verkaufswert. Nur daran lässt sich der Wert einer Sache unabhängig bewerten. Alles andere sind persönliche Einschätzungen.

    Was Du persönlich oder der "Schwarzmarkt" also für realistisch halten, ist unbedeutend.

    Die 200 € stammen aus dem Bericht.
     
  9. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

    Registriert seit:
    12. Mai 2005
    Beiträge:
    14.493
    Zustimmungen:
    16.313
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    Wau wau...
    AGB
    ---
    Will jetzt nicht die Inhaltsstoffe wissen.

    [​IMG]
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Oktober 2018
    Spoonman gefällt das.
  10. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

    Registriert seit:
    12. Mai 2005
    Beiträge:
    14.493
    Zustimmungen:
    16.313
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    Urlaub bei NM macht Freude...
    [​IMG]