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Kurioses, Skurriles, Extremes, Unglaubliches

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von cable-guy, 14. Juli 2011.

  1. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Kurioses, Skurriles, Extremes, Unglaubliches

    Wieso Dauerlicht? Ich dachte eher an so einem Stativ wo der Polizist da sein Gerät hat und durchguckt...So schnell kònnen die sie gar nicht rausfischen, wie die mit 80 durchfahren...:D:D

    P.S. Ich finde den Streich bei euch GENIAL....:winken:
     
  2. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    AW: Kurioses, Skurriles, Extremes, Unglaubliches

    Eigentlich hätten Bußgelder erhoben, bzw. sogar ggf. Fahrverbote verhängt und die Betroffenen bei den Tätern zivilrechtlich Schadenersatz einfordern müssen.
    Wären die Täter nicht ermittelt worden, Pustekuchen.
    Für mich ist die Rechtslage da eindeutig.
    Und bei einem Unfall mit Personenschaden, verursacht durch die höhere Geschwindigkeit, würde man sicher längst nicht mehr von einem lustigen Streich sprechen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11. August 2015
  3. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Kurioses, Skurriles, Extremes, Unglaubliches

    Stell dich nicht so an. Blitzer sollen nicht umerziehen, sondern die Stadtkassen füllen. Wer mit Heimtücke kommt, bekommt auch Heimtücke...:p
     
  4. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Zuletzt bearbeitet: 12. August 2015
  5. Martyn

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    AW: Kurioses, Skurriles, Extremes, Unglaubliches

    Den Autofahrern kann man doch keinen Vorwurf machen, denn wenn dort ein 50 km/h Schild stand mussten sie ja davon ausgehen das das korrekt sei.

    Und Schadensersatz durch die Täter wäre nur höchstens beim Bußgeld möglich. Oder wie soll ein Schadensersatz für Punkte aussehen?

    Natürlich sollen die Täter bestraft werden. Ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr war es allemal.
     
  6. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    AW: Kurioses, Skurriles, Extremes, Unglaubliches

    Das Problem ist halt, dass bei Verkehrsverstößen grundsätzlich nur die objektiven Tatbestandsmerkmale Grundlage der Bebußung/Bestrafung sind.
    Ob jemand da etwas nicht wollte oder nicht wusste (aus welchen Gründen auch immer) ist unerheblich.
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Kurioses, Skurriles, Extremes, Unglaubliches

    Zumal die Straße sonst ja auch immer mit 50 befahren werden durfte.
     
  8. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Kurioses, Skurriles, Extremes, Unglaubliches

    Das dürfte aber rechtlich egal sein was davor stand -an dem Tag mußte der Verkehr eben flüssiger laufen und deshalb das mobile Verkehrszeichen der "Polizei" und darauf vertrauten die Leute...:D
     
  9. uklov

    uklov Platin Member

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    AW: Kurioses, Skurriles, Extremes, Unglaubliches

    Das ist so nicht ganz richtig: Verbotsirrtum
     
  10. Creep

    Creep Guest

    AW: Kurioses, Skurriles, Extremes, Unglaubliches

    Das könnte helfen:

    Schließlich ist es für den Verkehrsteilnehmer ja nicht ersichtlich, daß es kein rechtsgültig aufgestelltes Verkehrsschild ist.