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Kurioser Fall - Rechtslage Kabelanschluß

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von towomz, 13. November 2002.

  1. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    Ich poste den Text doch mal hier rein. Spart das Klicken.

    --------------------------------------------------

    Urteile: Sat-Antennen

    Über das Anbringen von Sat-Antennen bei Wohnungen wird immer wieder bis zum OGH gestritten.

    Die Voraussetzungen für die Anbringung von Sat-Antennen sind im Mietrechtsgesetz (MRG, § 9) sowie im Wohnungseigentumsgesetz (WEG, § 13) geregelt. Mieter und Eigentümer haben Anspruch auf Anbringung einer Sat-Antenne, wenn

    => sie dem jeweiligen Stand der Technik entspricht

    => sie einem wichtigen Interesse des Mieters beziehungsweise Eigentümers dient

    => und wenn sie weder eine Schädigung des Hauses noch eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen des Vermieters, anderer Mieter oder des Vermieters zur Folge hat.

    Wie einem neuen Urteil des OGH zu entnehmen ist, kann dies in der Praxis so aussehen: Ein Mieter hatte eine Schüssel neben seinem Fenster angeschraubt. Der Vermieter war dagegen, man einigte sich im vom Vermieter angestrengten Besitzstörungsverfahren auf Anbringung auf dem Dach. Nachträglich stellte sich heraus, daß eine Blitzschutzanlage notwendig wurde, welche Mehrkosten von 10.000,-- S verursachen würde. Der Mieter wollte dies nicht zahlen und begehrte im Außerstreitverfahren neuerlich die Anbringung neben dem Fenster. Jetzt stellte der OGH dazu fest, daß aus § 9 MRG über die Anbringung einer Antenne hinaus keine weitergehenden Ansprüche des Mieters ableitbar sind. Der Vermieter habe durchaus berechtigtes Interesse daran, sein Haus nicht durch Antennenanlagen verunstalten zu lassen. Dem Mieter seien daher durchaus gewisse Mehrkosten zumutbar, weil auch der Anschluß an Telekabel Kosten nach sich ziehen würde.

    OGH 10.2.1998, 5 Ob 30/98t - Volltextservice

    Oft wird gegen eine Sat-Antenne damit argumentiert, daß es im Haus schon Kabelfernsehen gäbe. Dies ist allerdings kein Untersagungsgrund. Meist ist es ja so, daß über Kabel weit weniger Programme empfangen werden können als über Satellit. Ein anderes OGH-Urteil - Wohnungseigentum betreffend - sprach dazu aus: Unter notwendigen Antennen werden nicht nur solche verstanden, die einen Fernseh- oder Hörfunkempfang überhaupt ermöglichen, sondern auch solche, die nach dem Stand der Technik den Empfang solcher Programme ermöglichen, die mit den herkömmlichen Zimmer- oder Dachantennen oder im Wege des Kabelfernsehens nicht empfangen werden können. Auch das Argument, später werde eine Gemeinschaftsschüssel angebracht, zieht nicht. Im selben Urteil steht, daß es auf den jetzigen Zeitpunkt ankommt und nicht auf vielleicht in der Zukunft eintretende Umstände.

    OGH 28.4.1992, 5 Ob 120/91 - Volltextservice
    --------------------------------------------------

    Ist doch interessant breites_ oder nicht?
     
  2. grslmpf

    grslmpf Junior Member

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    Da ich im Moment das selbe Problem habe, hab ich mich rechtlich auch ein wenig kundig gemacht (Auf astra.de gibts recht gute Unterlagen)
    Was dein Vermieter gemacht hat (Den Vertrag mit dem Kabelanbieter) ist nicht OK, und braucht dich nicht zu beeindruken, da gibts nämlich eine eindeutige Rehtssprechung :

    "Solche Klauseln sind aber nach der aktuellen Rechtssprechung gegenüber dem Mieter als Verträge zu Lasten Dritter zu bewerten und haben diesem Dritten gegenüber keinen Bestand."

    Den absolut genauen Wortlaut kannst du dir wie gesagt über astra.de saugen, da steht auch noch Urteilnummer etc. das hab ich gerade nicht griffbereit.

    Wünsche dir noch viel Erfolg, ich kämpfe wie gesagt auch schon seit Wochen :(
     
  3. towomz

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    Danke erstmal an alle für die Unterstützung. Mein Problem wird halt sein, dass ich in jedem Fall die Fassade anbohren müsste und die Schüssel dann an der Frontseite hängt. Ich müsste mich wahrscheinlich auf einen riesen Streit einlassen. Der Vermieter sitzt ja immer am längeren Hebel (man braucht ihn ja vielleicht mal wenn was kaputt ist oder modernisiert wird).

    ich werde mich wohl mittelfristig mit einem Umzug beschäftigen. Ich will endlich SAT. ich glaube nicht, dass die Gesetzgebung in Deutschland einmal so weit ist, dass Schüsseln problemlos grundsätzlich erlaubt sind.
     
  4. raschwarz

    raschwarz Senior Member

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  5. Stephan

    Stephan Senior Member

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    Lieber SchwarzerLord,

    du fragtest nach einem Grund, an Stelle von Kabel Satellitenempfang zu wollen.

    Wenn in Pro7 wieder einmal kommt 'diese Sendung wird in Dolby Digital ausgestrahlt' hast du den Grund !

    Meine D-Box II hängt mit einem Lichtleiter-Kabel an einer AV-Anlage mit Dolby Digital- und dts-Decoder, da bekomme ich hedes Mal einen Hals vor Wut, denn ich muss die Sendung analog in Dolby Surround anschauen und vorallem anhören, nur weil die Kabelbetreiber die Schleusentore nicht öffnen.

    Kurz und gut: es wird für mich ausgewählt, was ich wie und überhaupt sehen darf !

    Die Privaten Digital ins Kabel und ich bin zufrieden, denn im Moment sollte man einmal erwägen, den Kabelbetreibern eine Unterlassungsklage für die Aussage, dass man im Kabel die beste Ton- und Bildqualität erhält an den Hals schicken, denn die Aussage ist im Moment so nicht richtig, siehe oben !

    Gruss......
    Stephan.
     
  6. Stephan

    Stephan Senior Member

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    Lieber SchwarzerLord,

    du fragtest nach einem Grund, an Stelle von Kabel Satellitenempfang zu wollen.

    Wenn in Pro7 wieder einmal kommt 'diese Sendung wird in Dolby Digital ausgestrahlt' hast du den Grund !

    Meine D-Box II hängt mit einem Lichtleiter-Kabel an einer AV-Anlage mit Dolby Digital- und dts-Decoder, da bekomme ich hedes Mal einen Hals vor Wut, denn ich muss die Sendung analog in Dolby Surround anschauen und vorallem anhören, nur weil die Kabelbetreiber die Schleusentore nicht öffnen.

    Kurz und gut: es wird für mich ausgewählt, was ich wie und überhaupt sehen darf !

    Die Privaten Digital ins Kabel und ich bin zufrieden, denn im Moment sollte man einmal erwägen, den Kabelbetreibern eine Unterlassungsklage für die Aussage, dass man im Kabel die beste Ton- und Bildqualität erhält an den Hals schicken, denn die Aussage ist im Moment so nicht richtig, siehe oben !

    Gruss......
    Stephan.
     
  7. amsp

    amsp Platin Member

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    Zumindest nicht legal, es sollte im sogenannten vereinten Europa doch möglich sein zumindest die öffentlich-rechtlichen Programme der Nachbarländer zu sehen über Satelliten und Kabel.

    <small>[ 22. November 2002, 23:17: Beitrag editiert von: amsp ]</small>
     
  8. giovanni11

    giovanni11 Gold Member

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    Gut, aber zumindest im Digital-TV kann ich über die Audiospur auswählen, welche Sprache ich sehen möchte... sofern der Sender das unterstützt. Da habe ich dann sogar Stereo/DS und Wahl mehrerer Sprachen.

    Wichtig bei der ganzen Diskussion ist meines Erachtens aber nicht, ob Kabel-TV oder Satelliten-TV besser ist (ist sowieso individuell unterschiedlich), sondern, dass jede/r schlicht und ergreifend die freie Wahl hat, was für ihn/sie besser ist. Wenn jemand Kabel-TV möchte, bitte schön. Ich bin tolerant, soll jede/r machen, wie er/sie möchte... Aber ich erwarte die gleiche Toleranz für mich und meine Entscheidung, Digital-TV via Satellit zu sehen... und da, sorry für die offenen Worte, ist die Kabel-TV-Fraktion sehr intolerant. Da gibt es doch sehr starke Defizite.

    Das sollte allerdings selbstverständlich sein. Genauso, dass über Sat frei empfangbare Sender im Kabel auch frei empfangbar sein sollten und und nicht noch extra Geld kosten. Einige Sender sind über Satellit Free-TV und im Kabel-TV sind sie Pay-TV... entt&aum
     
  9. FilmFan

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    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Hier ging es aber um Kabel- vs. Satellitenempfang und nicht um Analog vs. Digital. Und bei Digital-TV im Kabel kann ich genauso die Audiospur wählen, aber welcher vernünftige Sender außer die ÖR sendet dann überhaupt in Mehrkanalton? Und im übrigen soll Dolby Digital bei Pro 7 qualitativ ja auch nicht der Hit sein.

    Abgesehen davon stimme ich Dir bei den anderen Punkten aber zu.