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Kritik an Vorgehen gegen ZDF-Reporter in Dresden

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. August 2018.

  1. Monte

    Monte Talk-König

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    Wie kommst du denn auf diese idiotische Argumentation?
     
  2. Monte

    Monte Talk-König

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    Er ist doch erkennbar auf Eskaltion und Provokation ausgewesen.
    Was für eine blöde und plumpe Unterstellung! Es ist Aufgabe von Journalisten, zu berichten.
    Das falsche Verhalten der Polizei wird noch deutlicher im Beitrag von Frontal21 dokumentiert. Das Schweigen des Polizisten auf die Frage, weshalb eine zweite Kontrolle notwendig sei, ist bezeichnend.
     
    LizenzZumLöten gefällt das.
  3. srumb

    srumb Guest

    Beweise das Gegenteil!
     
  4. krabat52

    krabat52 Senior Member

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    Das wird ja das Verfahren zeigen. Auf jeden Fall gab es eine Anzeige gegen den ZDF Reporter und diese wurde von der Polizei aufgenommen. Somit kann man nicht von einer Behinderung sprechen.
     
  5. Monte

    Monte Talk-König

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    Lies einfach, was LizenZumLöten und ich bereits geschrieben haben.
     
  6. Monte

    Monte Talk-König

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    Falls in dieser Aussage irgendeine Logik sein soll, konnte ich sie leider nicht entdecken.
    Sind alle Ausführungen zu diesem Thema an dir vorbeigegangen?
     
  7. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    Vu+ Uno 4k se an 48“ Philips LCD
    Pioneer VSX 930
    V14 in Sky CI+ Modul
    AppleTV 4k

    eigene Satanlage
    Google Bildersuche,
    ersten 5 Treffer.

    Der Typ mit seiner Mütze und Polizisten nebst Einsatzfahrzeugen auf einem Bild verewigt.
     
  8. LizenzZumLöten

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    ... gleich wird vermutlich nach dem Link verlangt, da nichts gefunden wird.
     
  9. strotti

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    Nein, er hätte die Bilder eventuell nicht veröffentlichen dürfen. Aber das Filmen an sich kann man nicht so ohne Weiteres untersagen. Sonst könnte man problemlos überall und jederzeit Filmaufnahmen unterbinden, da man bei den heutigen Möglichkeiten der Technik immer vermuten könnte, dass man gerade als Einzelperson aufgenommen wird. Das Recht am eigenen Bild zielt darauf ab, dass gemachte Aufnahmen einzelner Personen nur mit deren Genehmigung verwendet werden dürfen, wenn es kein höherrangiges Rechtsgut gibt. Der "Das ist oine Strooftoot"-Schreier konnte aber noch nicht wissen, ob das überhaupt gezeigt würde. Schließlich entsteht bei solchen Anlässen Filmmaterial in einer Menge, die ein Vielfaches der Beitragslänge einer "Frontal21"-Sendung ist. Dass der Kamermann zunächst weiter draufgehalten hat, ist dann ein rein journalistischer Reflex, denn wer weiß, was da noch passiert wäre. Die eventuell rechtlich zu beanstandene Tat des ZDF-Teams würde aber ohnehin nicht im Filmen, sondern in der Veröffentlichung des Materials bestehen. Der LKA-Mitarbeiter wird sicher wissen, wie er da vorgehen muss, da er ja auch schon ganz genau wusste, dass da eine Straftat begangen wurde.

    Strotti
     
  10. strotti

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    Ganz abgesehen davon, dass es beim Recht am eigenen Bild in solchen Fällen nicht ums Aufnehmen,. sondern ums Veröffentlichen geht. Die von Deutschlandmützchen lautstark beschworene "Strooftoot" gab es daher ohnehin nicht, ein Rechtsverstoß wäre höchstens die spätere Veröffentlichung gewesen. Aber vielleicht ist der Mann ja als Hellseher beim LKA beschäftigt.

    Strotti