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Kriegen Leiharbeiter Gehalt weiter bei Verletzung?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Master-D, 29. Juni 2010.

  1. Master-D

    Master-D Guest

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    AW: Kriegen Leiharbeiter Gehalt weiter bei Verletzung?

    Ich habe keine Angst um meinen Job, die verantwortliche Frau weiß das ich 5-6 Wochen nicht arbeiten kann. Jedoch läuft mein Attest heute aus und gestern habe ich erst den neuen bekommen, hatte um 15 Uhr den Termin und hätte es nicht mehr geschafft den Attestschein ( :p) abzugeben.

    Ich habs nun rübergefaxt und das original per Post an Arbeitsstelle + Krankenkasse verschickt.
     
  2. Watt

    Watt Platin Member

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    AW: Kriegen Leiharbeiter Gehalt weiter bei Verletzung?

    Bei uns haben sie ca. 30% der Leiharbeiter, mit Einjahresverträgen jetzt ausgestattet.

    Aber Festverträge scheuen sie noch, wie der Teufel das Weihwasser.
    Wie ich gepostet hatte, sind ja auch einige Kollegen als ZA`s wieder da, die vorher bei uns 2 Jahre lang befristet angestellt waren.
    Da sie denen aber Festverträge geben müssten, wurden sie nicht genommen...
     
  3. paran0id

    paran0id Junior Member

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    AW: Kriegen Leiharbeiter Gehalt weiter bei Verletzung?

    Es geht nicht darum, dass du nicht arbeiten kannst oder sonstwas. In meinem Vertrag ist z.B. ganz klar festgehalten, dass die AUB spätestens nach 3 Tagen beim Arbeitgeber vorliegen muss. Ob die Leute das dort wissen oder nicht, ist unerheblich! Was in Deinem Vertrag steht, weiss ich natürlich nicht
     
  4. Master-D

    Master-D Guest

    AW: Kriegen Leiharbeiter Gehalt weiter bei Verletzung?

    Aha. Und was hat das nun mit diesen Post von Dir zu tun:

    Wieder mal kein Zusammenhang erkennbar.:rolleyes:
     
  5. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Kriegen Leiharbeiter Gehalt weiter bei Verletzung?

    Ja und, was wäre die rechtliche Konsequenz, wenn der Arbeitnehmer die AU spät abgibt ?

    So gut wie gar keine ;) Es handelt sich bloß um eine sogenannte Obliegenheit. Wenn keine AU-Atteste abgegeben werden steht dem Arbeitgeber nur ein Zurückbehaltungsrecht am Lohn / Entgeltfortzahlung zu. Nicht mehr und nicht weniger.

    Hier stehts: § 7 in Verbindiung mit § 5 EntFortZG
    http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__7.html

    Eine Kündigung hat man nicht zu befürchten, wenn man die AU einmal zu spät abgibt. Ist kein Kündigungsgrund. Evtl. handelt man sich aber eine Abmahnung ein. Sollten diese Vertragsverstöße sich wiederholen, könne es in der Tat einmal gefährlich werden.

    @ Master-D: Daumenmäißig wieder land in Sicht :winken:Ich hoffe, es heilt alles folgenlos aus...
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juli 2010
  6. Master-D

    Master-D Guest

    AW: Kriegen Leiharbeiter Gehalt weiter bei Verletzung?

    Nunja, der daumen schmerzt immer noch ab und zu, und das nach mehr als 3 Wochen.... :eek: Hätte ich nicht gedacht, aber es muss wohl so sein, da die Knochen ja wieder zusammenwachsen. Aber ansonsten hat der Doc gesagt es verläuft alles ok, nächste Woche kann ich den doofen Verband endlich ablegen hat er gesagt.:love:
     
  7. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Kriegen Leiharbeiter Gehalt weiter bei Verletzung?

    Schön zu hören. Weiterhin gute Besserung !
     
  8. radio bino

    radio bino Guest

    AW: Kriegen Leiharbeiter Gehalt weiter bei Verletzung?


    Oh ja, jetzt hat er es mir gegeben, ich bin richtig getroffen. :eek:
     
  9. radio bino

    radio bino Guest

    AW: Kriegen Leiharbeiter Gehalt weiter bei Verletzung?

    Und? Ich hab auch schon meine Krankmeldungen noch am selben Tag zur Zeitarbeitsfirma bringen lassen. Was ist daran verwerflich? :rolleyes:
     
  10. radio bino

    radio bino Guest

    AW: Kriegen Leiharbeiter Gehalt weiter bei Verletzung?

    Ich wünsche dir auch gute Besserung, und las dich nicht von diesen Paranoiden ärgern.;) :winken: