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Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von pedi, 5. April 2011.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    Ich habe nie behauptet, dass das Aufnehmen einer Arbeit aus der Arbeitslosigkeit zum nur zum "alleinigen Vorteil" geschehe.
     
  2. ach

    ach Guest

    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    Ich habe ja auch nicht gesagt, dass erst bei Aufnahme einer Arbeit der Vorteil für die Allgemeinheit beginnt. Der Vorteil beginnt mit dem Weg zum Ziel:)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5. April 2011
  3. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    Gag life....:cool:

    Grundsätzlich muß es sinnvoll sein,die Anzahl der geforderten Bewerbungen.
    Und dann diese auch vom Amt getragen werden-die Kosten.
    5 im Monat sollten nach aktueller Rechtsprechung ausreichen.

    Und wärst du Arbeitgeber Gag dann würden es dich sicherlich nerven wenn du viele Bewebungen nur deswegen bekommst
    von Arbeitslosen welchen eine Quote vorgegen wurde sich zu bewerben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. April 2011
  4. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    Das waren noch Zeiten als 25 Bewerbungen per Monat gefordert und erbracht werden mußten, da hatten wir noch Vollbeschäftigung und offiziell über 5 Mio Arbeitslose.

    Da haben manche Videotheker schon Kretze bekommen, wenn sie nur einen Kunden mit einem Zettel reinkommen sahen, da zogen die Stempler durch die Gegend wie einst die Drückerkolonnen bei den Versicherungen.

    Aber eines muß man schon sehen, viel hilft viel.
    Wenn dem heute noch so wäre, hätten horud, hopper und der gute Gag viel mehr Chancen jeden Tag etwas zum lesen zu bekommen.
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    Jo. Es ist aber traurig, dass man sowas festschreiben muss, oder?
    5 Bewerbungen sollte man sich durchaus auch selbst leisten können, oder? Drei online und zwei auf Papier -- das macht dann 10 Euro. So viel sollte es einem schon wert sein, aus dieser Situation heraus zu kommen, oder?
    Absolut richtig. Bei der letzten Bewerbungsrunde hatte ich haufenweise solche Mappen auf dem Tisch, was u.a. auch daran lag, dass das AA eigenmächtig unsere Stellenausschreibung in ihr System aufgenommen und zudem falsch eingeordnet hat. Da haben sich dann haufenweise Leute übers AA quasi auf die falsche Stelle beworben, die anscheinend die Anzeige gar nicht gelesen haben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. April 2011
  6. camouflage

    camouflage Platin Member

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    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    Deswegen hab ich mir nur die Bewerbungskosten erstatten lassen, wo ich vom Amt die Stellenangebote bekam. Diese Bewerbungen MUSS man ja machen, ob man nun initiativ schon welche gemacht hat oder nicht. Für mich war es immer wieder eine Genugtuung, wenn ich auf meine eigenen Bewerbungen für meinen Beruf mehr Resonanz bekam, als auf den Müll vom Amt.
    Die Arbeitgeber sehen scheinbar doch, wenn jemand zu mehr fähig ist, als irgendeinen
    Pampel zu spielen oder spielen zu müssen.
    Schade, dass man auf der Änderungsmeldung nicht mehr ankreuzen kann, dass man seinen Job durch Eigeninitiative bekommen hat, anstatt durch so ein Müllangebot vom Amt. Früher gab es ja mal Provision für die Vermittler, keine Ahnung ob das heut noch so ist.

    Und zum Thema: dass sich ein externer Träger nicht an Konditionen hält, scheint eher normal zu sein. Das geht aber nur, wenn man seine Bewerbungen mit deren Material erstellen kann, also dort schreiben und auf deren Kosten verschicken kann.
    So sollte sowas eigentlich auch gedacht sein, damit die Faulen unter "Kontrolle" sind und man sieht, was die den ganzen Tag machen.
     
  7. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    Es sollte im ureigenen Interesse sein, sich zu bewerben und nicht erst auf "Verlangen der Agentur". Wenn es dann eine Erstattung gibt, ist es doch gut.

    Verstehe das TamTam darum nicht. Außerdem sehe ich das mit den online Bewerbungen genauso. "Schriftlich" heiht im Übrigen nicht nur postalisch. Mail und Fax gilt auch als "schriftlich".

    In welchem Bereich bewirbt sie sich denn?

    Donn
     
  8. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    Bevor du andere dümmlich anmachst, solltest du dich mal mit den Regelwerken beschäftigen. Das sind nämlich gesetzliche Vorgaben, die man sich erdacht hat, um die ach so faulen Arbeitslosen zu ertüchtigen (damit man behaupten kann, man hätte politisch am Arbeitsmarkt etwas bewegt).

    Ausschlaggebend sind nämlich die §§ 45 - 47 im SGB III ( Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung von der Agentur für Arbeit ) und beim ALGII-Bezieher heißt das dann "Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget" und steht mit Verweis auf das SGB III auch im SGB II. Demnach bekommt man im Jahr bis zu 260 € (also ca. 52 Bewerbungen) erstattet. Diese Leistung ist eine Kann-Leistung und muss vorher beim Fallmanager beantragt werden.

    Ausnahme ist aber folgendes:

    In der Eingliederungsvereinbarung kann eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen festgelegt werden. Und dafür kann der Arbeitsuchende dann auch eine Erstattung verlangen. Sollte man aber machen, wenn man die Eingliederungsvereinbarung sowieso unterschreibt (der Antrag ist ja ein extra Formular). Das ist also sein gutes Recht und kein Grund ihn runterzumachen, weil du ja der arme Leistungsträger bist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. April 2011
  9. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    Wenn er es vorher fixiert hat, oder?

    Was, wenn er/sie es nicht gemacht hat?

    Donn
     
  10. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    Dann hat er leider Pech gehabt. Für zurückliegende Bewerbungen gibt es dann eben kein Geld. Man kann den Antrag aber immernoch stellen und halt für die restlichen Bewerbungen eine Vergütung bekommen. Es kann natürlich auch passieren, dass dann der Haushalt knapp ist. Dann bekommt man auch nix Geld.

    Man kann sich aber auch einen Bewerbungsgutschein geben lassen. Es gibt nämlich auch genügend Drittanbieter, die sich rein auf Bewerbungen spezialisiert haben. Bei uns gibt es das z.B. auch und es gibt sehr gute Erfahrungen (die schreiben z.B. keine Einheitsbewerbungen, sondern machen das mit jedem individuell).