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Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von pedi, 5. April 2011.

  1. manitoba

    manitoba Guest

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    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    Ja, sie verlangen. Und dann haben sie nach den Vorgaben auch die Aufwendungen zu ersetzen. Deinen Zynismus kannst du dir schenken.
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    Sorry, aber jemandem, von dem ich erst "verlangen" muss, dass er sich bewirbt, würde ich jede Unterstützung streichen.
     
  3. pedi

    pedi Talk-König

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    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    labersack:mad:
    bevor du schwachsinn laberst, mach dich erst mal schlau. mist geben die in kempten genügend von sich!!

    PS: meine frau ist 20 jahre älter als du, da siehts anderst aus.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. April 2011
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    Nebenbei: Der "Labersack" hat sich vor kurzem auch beworben. Ganz ohne "Verlangen" und ganz ohne Aufwandsentschädigung. Dafür hat der "Labersack" jetzt einen noch besseren Job und mehr Kohle.

    Also geh mir nicht auf den (Laber-)Sack.
     
  5. ach

    ach Guest

    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    Ja, ich bin auch der Meinung, dass man sich Aufwandsentschädigungen nicht erstatten lassen sollte, wenn das, was man tut, nur zum eigenen Vorteil gereicht:)
     
  6. pedi

    pedi Talk-König

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    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    ist schön für dich. mir aber herzlich egal.
    allerdings bist du 20 jahre jünger.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. April 2011
  7. pedi

    pedi Talk-König

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    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    wenn es zum vorteil gereichen würde, wäre das ok. wenn die aber verlangen, dass man sich bewirbt, müssen die die kosten erstatten.
    kannst dir ja ausrechnen was das kostet.
    wenn man berücksichtigt, was das ganze sinnlose bbzgedöns kostet, sind die kostenerstattungen ein winziger bruchteil davon. im übrigen sind die verpflichtet, diese kosten zu erstatten, ebenso, wie der arbeitssuchende verpflichtet ist, sich zu bewerben.
    fordern und fördern, wie so schön heißt.
     
  8. ach

    ach Guest

    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    Mein Beitrag war nur an Gag gerichtet:)
    Man muss den Begriff: Aufwandsentschädigung "breiter" anwenden ...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5. April 2011
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    Ist nicht zu meinem alleinigen Vorteil, denn schließlich finanziere ich mit meiner Arbeit diejenigen, von denen man offensichtlich "verlangen" muss, dass sie etwas an ihrer Situation ändern. ;)

    Bewerbungskosten kann sich ein Angestellter auch nicht erstatten lassen. Aber immerhin steuermindernd geltend machen. Bei dem Steuersatz merkt man das sogar.
     
  10. ach

    ach Guest

    AW: Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen

    Wenn sich jemand Arbeit sucht, ist das auch nicht zu seinem alleinigen Vorteil, denn:

    1. Einsparung von Sozialleistungen
    2. Schließlich finanziert er bei Erfolg andere Arbeitssuchende

    Also wie du siehst, ist das im Interesse der Allgemeinheit und nicht nur im eigenen Interesse. Im Steuerrecht gibt es da viele Parallelen:)