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Kosten und Aufwendungen gegenrechnen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von nachtflug, 18. August 2009.

  1. nachtflug

    nachtflug Junior Member

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    AW: Kosten und Aufwendungen gegenrechnen

     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Kosten und Aufwendungen gegenrechnen

    Ich bin kein Rechtsexperte... Aber ohne Belege ist schwer etwas nachzuweisen und allenfalls kannst Du einen Vergleich anstreben damit sich das ganze verkürzt.

    Würde in Deinem Fall vorschlagen das Du zu einer kostenfreien Rechtsberatung gehst und Dich beratschlagen lässt was angebracht ist. Wenn Sinn besteht gehst Du halt in die Offensive mit einem Rechtsanwalt.
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Kosten und Aufwendungen gegenrechnen

    Nein, da du in einem Beschäftigungsverhältnis standest, über das diese Leistungen abgegolten wurden bzw. hätten abgegolten werden müssen.

    Deshalb ist das Arbeitsgericht hier der richtige Weg, da du offensichtlich Leistungen für deinen Arbeitgeber erbracht hast, für die du keine Entschädigung erhalten hast. Das wären 1. die Überstunden und 2. die Nutzung des privaten PKW für dienstliche Zwecke.

    Da wir alle hier Laien sind, solltest du dich damit an jemanden wenden, der dir darüber eine professionelle Auskunft geben kann.

    Gag
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Kosten und Aufwendungen gegenrechnen

    Tja, wie ist das? Kann eine freundliche Bitte zu einem Verhängnis für den Arbeitgeber werden?
     
  5. dittsche

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    AW: Kosten und Aufwendungen gegenrechnen

    Bitte beachten lieber TE:

    In vielen Arbeitsverträgen gibt es sogenannte Verfallsklauseln ( oft auch in einschlägigen Tarifverträgen zu finden ). Da steht drin, dass angebliche Ansprüche innerhalb einer gewissen Frist nach Entstehen ( oft so ca. 2 bis 4 Monate ) geltend gemacht werden müssen. Wird dies nicht getan, sind die Ansprüche verfallen. Prüfe mal, ob es diese Regel auch bei Dir gibt. Ist ja schon eine lange Zeit her das ganze...

    Theman Überstundenklage: Das ist eine ganz schwierige Sache. Der Kläger muss ganz konkreten Beweis anbieten, für jede Überstunde auf welche er sich beruft. Ein fast aussichtsloses Unterfangen ( aber nicht unmöglich ;) ). Jeder Richter beim ArbG freut sich über solch umfangreiche Beweisaufnahmen und wird ganz fehement auf einen Vergleich drängen...

    Zu dem Anspruch Deinses Arbeitgebers: Habt Ihr überhaut einen Vertrag über die Leistung mit Vergütungspflicht geschlossen, aus welchem Ansprüche hergeleiet werden können ?

    Falls Du die Kosten des Rechtstreits nicht aufbringen kannst: Antrag bei der sogenannten Rechtsantragstelle stellen. Vor dem ArbG braucht man in erster Instanz keinen Anwalt. Ansonsten Beratungshilfe oder Prozeßkostenhilfe beantragen. Dann wird auch der Anwalt bezahlt...

    Falls ein Mahnbescheid kommt, unbedingt innerhalb zwei Wochen Widerspruch einlegen :winken:
     
  6. BarbarenDave

    BarbarenDave Board Ikone

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    AW: Kosten und Aufwendungen gegenrechnen

    Was steht eigentlich in der Kündigung drin?
    Manchmal enthalten die noch eine Klausel, dass mit Inkrafttreten der Kündigung sämtliche Ansprüche verfallen.
     
  7. player495

    player495 Silber Member

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    AW: Kosten und Aufwendungen gegenrechnen

    ja, der Arbeitnehmer wird diese in der Regel als Weisung auffassen. Und selbst wenn nicht, welcher Arbeitnehmer, der seine Stelle behalten will, schlägt seinem Arbeitgeber schon eine Bitte ab. Wenn dann Probleme zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auftauchen, kann es zu Streitigkeiten kommen. Schon deshalb sollten auch solche Kleinigkeiten korrekt geregelt sein.
     
  8. nachtflug

    nachtflug Junior Member

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    AW: Kosten und Aufwendungen gegenrechnen

    So wie die Sache hier aussieht, wird wohl ohne Klage sich nix tun.
    Dabei wird es dann sicherlich auf einen Vergleich hinauslaufen.
    Heißt für mich weitere Kosten (Anwalt) und Ärger und unter dem Strich kommt nix bei rum. Ist halt nur ärgerlich für mich, dass ich mich hab so ausnutzen lassen, und aus Dankbarkeit mir jetzt noch versucht wird das Geld was eh momentan knapp sitzt,aus der Tasche zu ziehen.

    Meine letze Idee wäre noch, dass ich erneut einen Brief aufsetze und den alten AG eine Aufstellung von meinen gefahrenen Kilometern und Benzinkosten mitteile und diese gegenüber dem von mir geforderten Betrag abziehe.
    Stellt sich nur die Frage, ob dies aktzeptiert wird, glaube aber nicht sonst wäre der Begriff Mahnbescheid vom alten AG nicht schon gefallen.
     
  9. FBonNET

    FBonNET Gold Member

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    AW: Kosten und Aufwendungen gegenrechnen

    Servus,

    lass es doch auf den Mahnbescheid drauf ankommen, einfach widersprechen.

    Danach muß die Forderung erstmal gerichtlich geltend gemacht werden.

    Und in diesem Falle kannste immer noch eine Stunde vor Gerichtstermin per Fax Deinen Einspruch zurückziehen.
     
  10. nachtflug

    nachtflug Junior Member

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    AW: Kosten und Aufwendungen gegenrechnen

    Stellt sich nur die Frage der Kosten für den Mahnbescheid und so ?:eek:

    Ich mache folgendes:

    Ich mache eine schriftliche Aufstellung der von mir gefahrenen Kilometer in den zwei Jahren. Rechne die jeweils mit 30 Cent ab und teile dies dem alten AG auch schriftlich mit.
    Dann wird dessen Forderung mit meiner von mir gegengerechnet.
    Was haltet ihr davon ?
    Was kann mir im schlimmsten Fall passieren?

    Ich hätte ja nie etwas gefordert, wenn der "Drecksack" mir jetzt nicht nach fast 6 Monaten mit so einer Schikane gekommen wäre. Ich war damals froh die Arbeitsstelle zu haben, deshalb habe ich das mit der Post wegfahren ja gemacht.
    Aber da sieht man mal wieder, wie man heute als AN ausgenutzt wird !