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Kosten für Kabel-Anschluss in neuer Wohnung?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von mikadooo, 3. Juli 2019.

  1. maverieck

    maverieck Junior Member

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    OH OK... Sehr gut, wieder was gelernt
    Danke
    Das heißt aber auch das bei sky das hd+ automatisch deaktiviert/gekündigt wird und ich muss schauen was ich über unitymedia brauche?
     
  2. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Ob Sky beim Wechsel von Sat zu UnityMedia HD+ automatisch als gekündigt ansieht, kann sein, muss aber nicht. Kann man aber ja selber monatlich kündigen, also einfach einen Monat vor dem Umzug bei Sky zum Monatsende vor dem Umzug kündigen.
     
  3. Peter65

    Peter65 Platin Member

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    Müßten die HD+ Sedner über Sat nicht ein Vertrag mit HD+ sein, auch wenn das über Sky gebucht wurde?
    Ich denk mal schon, das man das extra kündigen muß.
     
    Gorcon gefällt das.
  4. Discone

    Discone Institution

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    Das Nebenkostenprivilegdie heilige Kuh der Kabelnetzbetreiber entfällt hoffentlich bald. Dann können die Wohnungsnutzer / Mieter frei entscheiden, ob z.B. das kostengünstigere oder sogar zusatzkostenfreie DVB-T2 für die TV-Nutzung eingesetzt wird und / oder eine dezente Sat-Antenne auf dem Balkon, eventuell auch noch mit Ergänzung durch IPTV.
    > Politik will Kabelgebühren aus Nebenkosten streichen :D
     
    Medienmogul gefällt das.
  5. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Was schreibst Du wieder für einen Unsinn.
    Wenn der Vermieter das als Bestandteil der vermieteten Wohnung mitvermietet kann der Mieter garnichts frei entscheiden,
    er kann entscheiden die Wohnung nicht zu mieten, und der Vermieter hat immer noch das Hausrecht und das Recht Schüsselen zu verbieten.
     
    Volterra und DVB-T2 HD gefällt das.
  6. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    Wie Du siehst wird in der Hinsicht nichts getan, das können die Vermieter aber machen wenn sie die Wohnungen besser vermieten wollen. In Schwerin hat man das vor über 20 Jahren schon gemacht.
     
  7. Discone

    Discone Institution

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    Wenn Vermietern zukünftig eine heute noch mögliche Kabel-TV Zwangsgebühr gesetzlich verboten wird, dann könnte der Hauseigentümer / die Hausverwaltung die Kabelzuführung zur Wohnung (mit Ablehnung von Kabel-TV) trennen lassen, oder an der Dose einen verplomten Sperrdeckel anbringen lassen. Die Aufstellung einer Sat-Schüssel außerhalb der Wohnung kann der Vermieter verbieten / verhindern. Eine Zimmerantenne für DVB-T2 und die Nutzung von IPTV kann vom Vermieter nicht verhindert werden.
    Diverse Infos zur heutigen Rechtslage bezüglich Zwangsverkabelung, siehe Info 66: Kabelfernsehen
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Juni 2020
  8. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    So wird es dann kommen, auch wenn die Formulierung eigentlich umgekehrt richtiger wäre: Jeder Mieter müsste dann selber einen KabelTV-Vertrag abschließen, wenn er weiterhin KabelTV nutzen will, auch wenn nur die Grundversorgung mit unverschlüsselten Programmen bisher genutzt wird.

    Aber bis Herbst und bis ein etwaiger Vorschlag angenommen wird, vergeht noch viel Zeit.
     
  9. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    Hier wird das im Keller am Abzweiger gemacht, da braucht keiner in die Wohnung.
    Richtig, ist hier schon lange so.

    Ich glaube aber nicht das man das vor Gericht gelöst bekommt.
     
  10. Peter65

    Peter65 Platin Member

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    Hm, einen fast 1 Jahr alten Thread wieder hochholen?

    Ob das so einfach machbar ist?
    Schließlich haben die Vermieter Verträge mit dem Anbieter wo auch geregelt sein dürfte wie der Anschluß zu bezahlen ist. Ob sich da ein Verbot der Zahlung des Kabelanschlusses in den Mietnebenkosten wirklich umsetzen läßt?


    Jupp, ist ja in den Fällen schon so wo der Kabelanschluß nicht in den Mietnebenkosten mit drin ist.