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Konzertierte Aktion zur Einführung von DVB-T2

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. September 2012.

  1. strotti

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    AW: Konzertierte Aktion zur Einführung von DVB-T2

    Wenn jeder die Grundversorgung nach seiner Meinung definiert, wird die Diskussion schwierig. Für die auch schon von Gerichten näher spezifizierte Grundversorgung sind in Deutschland nun einmal die ÖR zuständig. Daher sollte man diesen Begriff nicht anderweitig verwenden.
    Ein anderer Poster hat schon darauf hingewiesen, dass die DVB-T-Ausstrahlung der Privaten ja subventioniert werden soll, dies aber von der EU untersagt wurde, weshalb es keine flächendeckende DVB-T-Ausstrahlung der Privaten gibt, weil sie diesen zu teuer ist.
    Ich selbst sehe übrigens auch die Privaten, nutze aber DVB-T schon deshalb nicht, weil ich dafür wesentlich mehr Aufwand treiben müsste als für DVB-S.
    Ich kann zwar die Wünsche mancher nach einer Stärkung von DVB-T verstehen, halte sie aber für Blütenträume.

    Strotti
     
  2. Hose

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    AW: Konzertierte Aktion zur Einführung von DVB-T2

    Schön das Gerichte definieren was die Grundversorgung ist und das wir uns danach richten müssen.Wenn man weiß wie Gerichte arbeiten würde ich denen eigentlich gar nichts definieren lassen.
    Was heiß denn hier Subventioniert.Der Staat übernimmt die kosten für die Sendemasten, die Verstärker und den Strom für DVB-T.Man kann dann auch direkt den Zuschauer abstimmen lassen wer am Ende dort senden darf.
    Das angepeilte DVB-T2 ist jedenfalls mehr als unbefriedigend.
    Ich nutze auch DVB-S, sehe aber DVB-T als wichtige Ausweichmöglichkeit.
     
  3. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: Konzertierte Aktion zur Einführung von DVB-T2

    Was ist denn das "angepeilte" DVB-T2?
     
  4. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: Konzertierte Aktion zur Einführung von DVB-T2

    RTL hat ja in einem Nachbartread schon Stellung genommen und erwartet mit T2 einen weiteren Geldsegen durch restriktive Ausstrahlung.Bei den ÖR´s wird sich wohl erst mal nichts ändern.
    http://forum.digitalfernsehen.de/fo...auer-ist-bereit-fuer-qualitaet-zu-zahlen.html
     
  5. Martyn

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    AW: Konzertierte Aktion zur Einführung von DVB-T2

    Als Grundversorgung gilt eigentlich das was im analogen Kabel geboten wird, also rund 25 Programme.
     
  6. TV_WW

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    AW: Konzertierte Aktion zur Einführung von DVB-T2

    Es existiert im Prinzip keine allgemeingültige Definition wie der Begriff "Grundversorgung" ausgelegt wird.

    So umfasst die Grundversorgung z.B. in jedem Bundesland ein anderes ÖR-Regionalprogramm.
     
  7. strotti

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    AW: Konzertierte Aktion zur Einführung von DVB-T2

    Es hat nun einmal wenig Sinn zu diskutieren, wenn jeder hier Grundversorgung unterschiedlich definiert. Wer der Auffassung ist, dass via DVB-T die meistgesehenen Sender verbeitet werden sollen, dann kann er das doch auch so sagen. Wenn aber der Begriff Grundversorgung benutzt wird und der eine meint damit die ÖR und der andere die meistgesehenen Sender, dann ist das für die Diskussion nun einmal nicht hilfreich.

    Und ich lass mir mein Auto samt Benzin vom Staat bezahlen, um von A nach B zu kommen, wenn RTL Sender und Strom für die Verbreitung seiner Programme kriegt. Natürlich ist es eine Subvention, wenn der Staat einen Teil der Vertriebskosten eines Unternehmens übernimmt.

    Strotti