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Kontroverse Frage: Müssen kurze Haftstrafen in den Lebenslauf?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Redheat21, 30. März 2016.

  1. Martyn

    Martyn Institution

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    Der Threadersteller hat ja geschrieben das es nur um 50 Tage ging.

    Und für 50 Tage rückt kin Erst- oder Zweittäter ein, ausser eben er zahlt eine Geldstrafe nicht oder leistet Sozialstunden nicht ab.
     
  2. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    Ja,
    in dem Moment wo der Arbeitgeber ein öffentlicher Träger o.ä. ist.

    Aber bei Deinem Schüler wird es wohl eher um eine Ausbildung gehen.

    Sooft schwarzfahren das man "einfährt" ist ja schon ein Indiz für eine gewisse Ignoranz,
    die ein Personaler auch im Bewerbungsgespräch diagnostizieren kann.

    Ich würde es nicht angeben, aber lügen bei direkter Frage nach der Lücke auch nicht.
     
    Martyn und Redheat21 gefällt das.
  3. Redheat21

    Redheat21 Foren-Gott

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    Wenn es nach mir und einigen Kollegen ginge wäre der schon lange in hohem Bogen von der Schule geflogen. Was der sich schon geleistet hat.
     
  4. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    War zu vermuten, dass da noch mehr schlummert.

    Um verknackt zu werden, bedarf es ja einer ordentlichen Anzahl an Schwarzfahrten.

    So lange er weder Dich noch Lehrer etc. "angegangen" hat, ist da relativ wenig zu machen ohne die Schulleitung.
     
    Redheat21 und Martyn gefällt das.
  5. Martyn

    Martyn Institution

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    Wenn sie nicht angeben wird dann fällt eine Lücke von 50 Tagen ja garnicht auf. Der potentielle Arbeitgeber denkt dann einfach er wäre entweder in die Schule oder zur Arbeit gegangen wo er es vorher und nachher tat, oder kurz arbeitslos gewesen.
     
  6. Redheat21

    Redheat21 Foren-Gott

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    Verbal ja. Das interessiert unsere Schulleitung wenig . Wichtig für die ist der junge Mann und Familie ist karitative unterwegs. Engagiert sich dort und dort. Damit kann man dann schön in der Presse angeben.
     
  7. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    Nunja,
    wenn mich ein Schüler beleidigen oder bedrohen würde,
    bekäme die SL allenfalls zur Kenntnis, dass ich Anzeige erstatten werde.
    Aber um Genehmigung oder dergleichen würde ich nicht bitten.

    Man könnte die LSB auch in Kenntnis setzen, dass die SL der eigenen Meinung nach
    die Fürsorgepflicht gegenüber den Angestellten verletzt.

    Aber einfach nur "Chef, ich bin kurz weg, Schüler XY wegen Beleidigung anzeigen" muss reichen.
     
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