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Kontroverse Frage: Müssen kurze Haftstrafen in den Lebenslauf?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Redheat21, 30. März 2016.

  1. Martyn

    Martyn Institution

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    Natürlich muss eine Gehaltspfändung nicht im Lebenslauf erwähnt werden. Angegeben muss eine Gehaltspfändung jedoch spätestens bei Abschluss des Arbeitsvertrages, da sichergestellt werden muss das die Gläubiger zu ihrem Recht kommen.

    Meine Aussage war allgemeiner Natur.

    Ein Gefängnisaufenthalt ist eigentlich schon ein grossser Makel, denn es ist allgemeint bekannt, das in Deutschland als Erst- oder Zweittäter nicht so schnell ins Gefängnis muss.

    Sondern da gibts in der Regel eine Geldstrafe bzw. für Jugendliche Sozialstunden oder schlimmstenfalls eine Freiheits- bzw. Jugendstrafe auf Bewährung.

    Das jemand für 50 Tages ins Gefängnis musste bedeutet also:

    a) Ersatzfreiheitsstrafe da Geldstrafe nicht bezahlt wurde oder Sozialstunden nicht abgeleistet wurden
    b) Intensivtäter der sich von Geldstrafen oder Sozialstunden, bzw. Freiheits- oder Jugendstrafe auf Bewährung hat nicht beeindrucken lassen
     
  2. Nomorepremiere!

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    Nein. Muss sie nicht. Zumindest nicht aus diesem Grund. Denn eine Gehaltspfändung überträgt sich durch einen Arbeitsplatzwechsel nicht automatisch. Dem neuen Arbeitgeber als Drittschulder muss hierfür explizit ein gegen ihn gerichteter Pfändungsbeschlusses zugestellt werden. Selbst bei Kenntnis braucht der Arbeitgeber ansonsten nicht an den Gläubiger bzw dessen Inkassokolonne zu leisten. Der Hintergrund ist also weniger juristischer Natur, sondern eher informativer Natur. Hat der Job irgendwas mit Geld zu tun, wird der Arbeitgeber dort nur Personen einstellen wollen, die "in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen" leben. Aus nachvollziehbaren Gründen, denn natürlich sind nur die wenigsten überschuldeten Menschen auch gleichzeitig kriminell, aber das Risiko für den Arbeitgeber steigt dennoch unnötig an. Das wird jeder Arbeitgeber daher vermeiden wollen. Geht es dagegen um einen Job, der keinerlei direktenBezug zu Zahlungsmitteln hat, wird kaum ein Arbeitgeber das zum Anlass nehmen, den Bewerber nicht einzustellen. Im Gegenteil, Mitarbeiter mit überschaubaren Schulden, die also perspektiv abzahlbar sind, gehören in der Regel zu den loyalsten Mitarbeitern, die man sich wünschen kann. Weil sie nur so aus ihren Problemen rauskommen können, wenn sie irgendwann einen entfristeten Arbeitsvertrag haben, weil nur dann Banken gesprächig werden, wenn es beispielsweise um eine Umschuldung geht.
     
  3. Rohrer

    Rohrer Guest

    Dann erwähn oder schreib das auch so. Dies war aus Deinen Kommentar nicht herauszulesen, sondern das Gegenteil.
     
  4. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Uli Hoeness war also bereits zum dritten Mal verknackt worden?
     
  5. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Das stimmt so nicht. Gehaltspfändung gehört einerseits nicht im Lebenslauf und anderseits muss man für die Arbeit relevante und noch so kleine Vorstrafen nennen. Einfaches Beispiel -für den Job eines Geldtransporter darf man einen gemeldeten Ladendiebstahl nicht verheimlichen. Oder ein wegen Sexualdelikte vorbstrafter Täter muss das beim Job eines Erziehers sehr wohl angeben.
     
  6. Redheat21

    Redheat21 Foren-Gott

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    Jap. Da ich selbst noch im Bereich Paragraph 34a bei der IHK ausbilde weiß ich das da sogar das große polizeiliche Führungszeugnis und Schufa verlangt wird. Die haben noch eine andere Quelle um an Wahrheiten zu kommen.

    Erzieher benötigen auch das große Zeugnis. Jeder der beruflich und ehrenamtlich mit Menschen unter 18 Jahren zutun hat benötigt das. Bei mir hatte sich damals die Einstellung in der Schule auch verzögert weil ewig das Zeugnis aus Bonn nicht kam. Solange hat die Bezirksregierung nein gesagt.

    Gehaltspfändung wenn es danach ginge hätte ich heute den Job nicht. Mein Zuständiger GV meinte mal seit es das P-Konto gibt pfändet er kaum noch Gehälter.

    @all Die Diskussion ist zwar ein wenig abgedriftet, aber trotzdem danke für die Diskussion.
     
  7. Martyn

    Martyn Institution

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    Uli Hoeness wurde zu einer Freiheitsstrafe über 2 Jahren verurteilt. Da ist generell keine Aussetzung zur Bewährung möglich.

    In der Regel kann man davon ausgehen:
    bis 90 Tagessätze: Geldstrafe
    90-360 Tagessätze: Geldstrafe möglich (vorallem bei Vermögens- und Steuerdelikten), meist aber Freiheitsstrafe auf Bewährung
    1-2 Jahre: Freiheitsstafe auf Bewährung

    Bei besonders seniblen Berufen wird ja eh ein Führungszeugnis verlangt, da hat ein Bewerber ja garkeine Möglichkeit zu lügen oder es zu verschweigen.

    Für ehrenamtliche Tätigkeiten reicht hier eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" das z.B. keine relevanten Einträge vorliegen.

    Denn z.B. gerade bei Vereinen ist es den Leuten nicht zuzumuten das sie dem Vereinsvorstand das komplette Führungszeugnis vorlegen, da gerade in Vereinen wo man sich gut kennt, das oft nicht im Verein bleiben würde sondern rumerzählt würde.
     
  8. Redheat21

    Redheat21 Foren-Gott

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    Bei uns hier ist das erweiterte Führungszeugnis auch für ehrenamtliche Pflicht. Das wird auch kontrolliert. Musste jetzt auch wieder eins beantragen.
     
  9. Martyn

    Martyn Institution

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    Hier haben es die meisten Vereine eh schon schwer Ehrenamtliche für die Jugendarbeit zu finden, ein komplettes Führungszeugnis würde da noch mehr abschrecken.
     
  10. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Genau darauf wollte ich hinaus. Dass Deine Aussage, dass Erst- oder Zweittäter in aller Regel nicht einrücken, arg irreführend ist. Auch Ersttäter rücken unweigerlich ein, weil/wenn das Urteil hoch genug ausfällt.