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Kontopfändung bei Arbeitgeber?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von herbstzeitlose4, 19. Januar 2011.

  1. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Kontopfändung bei Arbeitgeber?

    Stell doch einen Antrag auf Insolvenzgeld. Für das Insolvenzgeld bekommt man auch einen Vorschuss. Insolvenzgeld wird auch schon bei Zahlungsunfähigkeit gezahlt. Man hat Anspruch auf die letzten drei Monate vor Zahlungsunfähigkeit, bzw. vor Insolvenzeröffnung. Insolvenzgeld wird übrigens aus einer Art Versicherung gezahlt, in der Arbeitgeber einzahlen müssen. Früher mit den Beiträgen zur BG und jetzt mit den SV.Beiträgen. Zu stellen ist der Antrag bei der Agentur für Arbeit.

    Die Kontopfändung kann aber auch ganz andere Ursachen haben. Das Finanzamt pfändet das Konto schon mal gerne, wenn man sich uneinig über irgendwelche Dinge ist. Das hat nicht unbedingt was damit zu tun, dass die Firma Zahlungsunfähig ist. Deswegen sollte nicht immer schon am Anfang ein Riesentheater machen. Manchmal hilft auch einfach mal fragen, weswegen das Konto gepfändet ist, bzw. von wem. Wenn man 30 Jahre irgendwo beschäftigt ist, sollte ein Gespräch ja wohl möglich sein, bevor man zum Anwalt rennt und weitere Kosten erzeugt, die den Arbeitgeber dann erst recht in die Insolvenz treiben. Oft sind es ja auch ausstehende Rechnungen, die zu einem vorübergehenden Engpass führen.
     
  2. dittsche

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    AW: Kontopfändung bei Arbeitgeber?

    Lass doch auch die Anwälte was verdienen ;) Zudem hätte die TE Anspruch auf Beratungshilfe, bzw. Prozeßkostenhilfe. Da würde der Staat bezahlen. Letztlich gilt im Arbeitsrecht, dass jede Partei ihre Kosten selber trägt :winken:( in der ersten Instanz und außergerichtlich ). Gerichtskosten werden ebenfalls keine erhoben beim ArbG.
     
  3. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Kontopfändung bei Arbeitgeber?

    Und dann? Der Arbeitnehmer bekommt recht, irgendwie. Meistens dann per Versäumnisurteil, weil der Arbeitgeber gar nicht erst erscheint und die Situation bleibt die gleiche. Der Arbeitgeber schuldet Geld und kann immer noch nicht zahlen. Nach dieser Aktion ist dann aber das Arbeitsverhältnis zerrüttet und wenn der Arbeitgeber wieder zu Geld kommt, kann man umso schlechter zusammenarbeiten. Wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig bleibt und die Firma in die Insolvenz rutscht, kündigt der Insolvenzverwalter sowieso. Wenn dann eine Auffanglösung geschaffen wird, mit einer neuen Gesellschaft bspw., ist dieser Arbeitnehmer, der sofort vors Arbeitsgericht gezogen ist, dann nicht mehr dabei.

    Es bleibt dabei. Es hat keinen Vorteil für den Arbeitnehmer, seinen Anspruch vom Gericht feststellen zu lassen. Die Schuld des Arbeitslohns wie die gleiche wie vorher. Eine gerichtliche Auseinandersetzung macht keinen Sinn. Das ist fast kleingärtnermentalität. Wie wenn wegen überstehender Äste oder wegen der Mittagsruhe in der Schrebergartensiedlung geklagt wird.
     
  4. herbstzeitlose4

    herbstzeitlose4 Gold Member

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    AW: Kontopfändung bei Arbeitgeber?

    Naja, Selassie...einen Antrag auf Insolvenzgeld kann ich aber erst stellen, wenn volle Drei Monate keine Lohn gezahlt wurde...und das ist ja nun nicht mehr der Fall...er hat den Rest Oktober Lohn und 1000 Euro von dem November Lohn gezahlt...und wir meinen dies würde dann unweigerlich zu einer Insolvenz oder sogar zur Anzeige einer Insolvenzverschleppung führen...mein Mann möchte eigentlich noch bei dieser Firma bis zur Rente arbeiten;)

    Natürlich sind auch Gespräche gelaufen...allerdings wurde nun erst Klartext gesprochen vom Chef...eben das ein Baustoffhändler einen Titel erworben hat, und daher eine Kontopfändung vorlag...

    Diese Zahlungsunfähigkeit kommt daher , weil er soviele Außenstände hat...das ist uns ja auch klar...aber wir müssen ja auch irgendwie leben, und unsere Ausgaben laufen auch Monat für Monat weiter...

    Ein rätsel ist für mich...wie gestandene Geschäftsleute es so weit kommen lassen...bis zur Kontopfändung...dies hätte vermieden werden können, wenn man mit dem Gläubiger geredet hätte....:confused:
     
  5. herbstzeitlose4

    herbstzeitlose4 Gold Member

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    AW: Kontopfändung bei Arbeitgeber?

    Was wir mit der Gewerkschaft wollen? Wir zahlen jahrelang Beiträge ...also können sie auch mal etwa für uns tun...und wenn es nur Briefe sind...die sie zum Arbeitgeber schicken.;)
     
  6. Gag Halfrunt

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    AW: Kontopfändung bei Arbeitgeber?

    Ähm, nein. Es werden rückwirkend bis zu drei Monate Lohn als Insolvenzausfallgeld bezahlt -- Stichtag ist hier der Zeitpunkt, wann das Insolvenzverfahren eingeleitet (oder abgelehnt) wird.

    Wenn der Arbeitgeber keine Löhne zahlen kann, dann ist er zahlungsunfähig und muss Insolvenz anmelden. Tut er das nicht, macht er sich strafbar. Und wenn meine grauen Zellen nicht hoffnungslos versagt haben, ist es irrelevant, ob er Insolvenz anmeldet oder dies ein anderer tut.

    Er kann natürlich mit seinen Arbeitnehmern eine Vereinbarung treffen, dass er die Löhne später auszahlt, um andere Verbindlichkeiten zuerst bedienen zu können. Doch dem müssen die Arbeitnehmer zustimmen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Januar 2011
  7. herbstzeitlose4

    herbstzeitlose4 Gold Member

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    AW: Kontopfändung bei Arbeitgeber?

    Wir hoffen ja immer noch das er die Insolvenz abwenden kann...heute soll ein Gespräch mit zwei eventuellen Investoren stattfinden...und wenn dies klappt , sollen die ausstehenden Löhne zeitnah überwiesen werden.

    Hmm, das wußte ich nicht...das es heißt BIS ZU ...drei Monate..Insolvenzgeld.
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Kontopfändung bei Arbeitgeber?

    Naja, eine Insolvenz abwenden, kann man jederzeit. Wichtig ist, dass sie angezeigt wird, damit, sollte sie sich nicht abwenden lassen, dann alles seinen geregelten Weg gehen lassen.

    Ich weiß auch nicht, was da letztlich für ein Problem besteht. Die Insolvenz ist nichts "böses", sondern letztlich die Chance, mit externer Hilfe eine solche Situation überstehen zu können.

    Und was das Isolvenzgeld angeht: Entscheidend ist der Tag, an dem das Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Der Ablauf sieht so aus: Der Unternehmer meldet Insolvenz an (oder ein Gläubiger zeigt ihn an). Dann findet eine Prüfung statt, ob ein Verfahren eröffnet werden kann. Je nach Situation des Unternehmens kann das mehrere Wochen bis Monate dauern. Denn während dieser Phase werden u.a. eben auch Optionen zur Abwendung geprüft -- also im Prinzip das, was der Chef da gerade macht.

    Wenn das durch ist, dann wird das Verfahren eröffnet oder abgewiesen. Das ist der Stichtag, ab dem rückwirkend für maximal drei Monate die ausstehenden Gehälter gezahlt werden können.

    Wird das Verfahren eröffnet, wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der versuchen wird, die Forderungen der Gläubiger und die Interessen der Arbeitnehmer zu erfüllen. Das kann einerseits bedeuten, dass er das Unternehmen saniert, verkauft oder liquidiert.

    Also merke: So lange das Verfahren nicht eröffnet wurde, ist alles möglich.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Januar 2011
  9. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Kontopfändung bei Arbeitgeber?

    Ich hatte mal den Fall das der Arbeitgeber (3Mann Betrieb) sich selbst keinen Lohn gezahlt hatte um Ausgaben zu senken und die Firma zu retten.
    Dem wurde dann Insolvenzverschleppung vorgeworfen.:eek:
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Kontopfändung bei Arbeitgeber?

    Durchaus vorstellbar. Wenn du kein Geld mehr hast, um die Verbindlichkeiten zu erfüllen, dann bist du eben insolvent.

    Ist er denn nach dem Vorwurf denn auch verurteilt worden? Denn vorwerfen kann man einem ja vieles. ;)