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Kontaktloses Zahlen boomt in Zeiten der Corona-Krise

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. März 2020.

  1. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Falls es für dich als Kunde klar lesbar an der Zapfsäule (als Text) stand dass Bargeld als Zahlungsmittel nicht akzeptiert wird hast du ein Problem.

    Denn du wurdest vor dem Tanken über die Zahlungsbedingungen informiert.

    Ehrlicherweise muss ich allerdings eingestehen dass ich (selber) die Pflicht zur Kartenzahlung nur von Karten-Selbstbedienungszapfsäulen kenne,
    und man da zuerst mal die passende Karte in den Kartenleser einlegen muss bevor überhaupt ein Tropfen Sprit fließt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. März 2020
  2. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Es wird auch gerne vergessen, dass der Sprit solange als Eigentum der Mineralölindustrie ist, bis es bezahlt ist. So steht es auch in den Bedingungen drin.
     
  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Wobei diese Bedingung eine unwirksame Klausel sein dürfte.
    Gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland ist Euro-Bargeld.
     
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  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Nein, da gibt es keinen Unterschied mehr. Das Kassenterminal muss nur die neueste Software bzw. die neueste EMV-Spezifikation der Kartenhersteller drauf haben, was mittlerweile auch alle haben. Am Anfang bei Einführung von ApplePay war das noch nicht so. Grund ist die Einführung des CDCVM-Verfahrens. Kurz gesagt ermöglicht diese neue Version der EMV-Spezifikation erst die Handyzahlung.

    Bei ApplePay braucht man deswegen auch keine PIN mehr einzugeben, auch nicht über 25 €. Das ist Teil des Verfahrens. Die Entsperrung und Freigabe der Zahlung erfolgt über TouchID bzw. FaceID auf dem eigenen Gerät.

    Auch bei GooglePay ist das so und mittlerweile bspw. auch bei der Sparkassen-Bezahlapp. Dort mussten deswegen die digitalen Karten neu eingelesen werden. Bei vielen anderen Bezahlapps geht das noch nicht, da muss man noch ab 25 € die PIN eingeben, weil hier die Bankapp selbst das CDCVM-Verfahren noch nicht unterstützt, hier ist das dann tatsächlich nichts anderes als eine kontaktlose Kartenzahlung.

    Bei ApplePay erfolgt zudem die Zahlung über Kryptigramme. Das bedeutet, der Händler bekommt nicht deine Kartennummer, die Zahlung erfolgt vollkommen anonym. Auch Apple hat hier nicht deine Kartennummer. Die Erzeugung des Kryptigramms erfolgt vollständig auf dem eigenen Gerät im SecureChip. Deswegen braucht ApplePay auch keine Online-Datenverbindung.

    Das ist der wichtige Unterschied zu den Androiden, die brauchen mangels Securechip immer eine Verbindung zu einem Server, der die Token generiert. Im schlimmsten Fall zu Google bei GooglePay. Damit kann Google deine Zahlungen tracken. Damit bei den Androiden auch hier die Zahlung ohne Onlineverbindung klappt, werden immer ein paar Token vorrätig gespeichert und bei nächster Onlineverbindung mit dem Server nachgefüllt.

    Lange Rede, kurzer Sinn: an der Kasse einfach „mit Karte zahlen“ sagen, dann klappt das schon und man verwirrt niemanden. Es gibt keine Extrataste Handyzahlung. Das ist einfach mittlerweile in den der Terminalsoftware integriert.
     
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  5. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    So wie ich das verstanden habe steht das Vertragsrecht noch darüber. Das bedeutet dass der Händler bei einem Geschäft die Konditionen festlegen darf.
    Bargeld, also der Euro, ist zwar schon ein unbeschränktes Zahlungsmittel, aber ein Händler muss dennoch nicht jeden Kunden mit Bargeld akzeptieren.
    Das ist die Vertragsfreiheit, der Händler hat die Freiheit zu bestimmen mit wem er Geschäfte macht.
     
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  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Nein. Gesetzliches Zahlungsmittel ist der Euro. Das ist ein Unterschied.

    Bargeld in Euro muss grundsätzlich angenommen werde, weil der Euro gesetzliches Zahlungsmittel ist, nicht, weil es Bargeld ist. Es ist Unternehmen aber erlaubt, Bargeld nicht anzunehmen. Die einzige Bedingung hierfür ist, dass das dem Kunden deutlich lesbar per Aushang vor Kauf mitgeteilt wird. Das war ja an der Tankstelle der Fall, deswegen ist das zulässig.

    Im Geschäft muss das deutlich am Eingang kenntlich gemacht werden, in Gaststätten ebenfalls am Eingang, beim Aushang der Karte und oder spätestens auf der Speise/Getränkekarte selbst, also vor Bestellung.

    Die selbe Bedingung gilt ja auch bei Kartenzahlung. Auch hier muss Kenntlich gemacht werden, ob man überhaupt per Karte zahlen kann und wenn ja, welche Kartentypen angenommen werden. In der Regel ist am Eingang deswegen ein Aufkleber mit den akzeptierten Kartentypen drauf. Das hat schon seinen Sinn und Zweck.
     
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  7. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Im Zweifel wird argumentiert, dass auch die GEZ - äääh - der Beitrags"service" keine Bareinzahlungen zu akzeptieren braucht.
     
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Doch, muss er bei jedem Kunden. Wenn er nicht explizit Bargeld per Aushang ausschließt, siehe oben.
     
  9. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Falsch!

    § 14 BBankG - Einzelnorm


    Davon unberührt können Vertragspartner Zahlungsmittel festlegen bzw. ausschließen.
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Das hat nichts mit der GEZ zu tun.

    Beim Finanzamt bspw. kannst Du auch nur noch unbar bezahlen. Festgelegt per Gesetz in der AO. Die Finanzämter selbst haben keine eigenen Kassen mehr. Nur noch Vollstreckungsstellen. Die dir dein Konto zumachen, wenn Du nicht bezahlst.