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Konditionen nach Ablauf des Vertrages?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von manutoky, 19. Mai 2008.

  1. nunu

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    AW: Konditionen nach Ablauf des Vertrages?

    Gelten denn die neuen AGB auch für Altverträge?
     
  2. michatubbie

    michatubbie Board Ikone

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    AW: Konditionen nach Ablauf des Vertrages?

    AGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen die für ein Unternehmen gelten. Somit gelten die auch für Altverträge. Was du meinst, wären Vertragsbedingungen (z.B. Tarife, Preise, Pakete).
     
  3. arcade99

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    AW: Konditionen nach Ablauf des Vertrages?

    Das hört sich hier aber anders an:

    http://www.digitalfernsehen.de/news/news_224665.html

    Mit dem Vertragsschluss akzeptiert man doch auch die zu diesem zeitpunkt gültigen AGB. Wenn sich danach die AGB ändern, können diese ja nicht in jedem Fall auch für Altverträge gelten. Man stelle sich nur mal vor, die AGb würden sich zu Lasten der Abonnenten ändern. Premiere könnte so eine Anpassung ja nicht für Altverträge einseitig ändern.
     
  4. nunu

    nunu Senior Member

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    AW: Konditionen nach Ablauf des Vertrages?

    Mir geht es ja nur darum, dass mein Rabattabo (20€) ,welches ich jetzt schon 3 Jahre habe ,zum Ablauf im Oktober nicht plötzlich 45€ kostet.
     
  5. michatubbie

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    AW: Konditionen nach Ablauf des Vertrages?

    Dann kannst du den AGB widersprechen.
     
  6. michatubbie

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    AW: Konditionen nach Ablauf des Vertrages?

    Genau das wird es nicht tun. Du kannst aber auch sicher gehen und versuchen jetzt schon zu verlängern....
    Falls ich komplett falsch liege, berichtigt mich bitte!
     
  7. arcade99

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    AW: Konditionen nach Ablauf des Vertrages?

    Wenn man als Kunde das Recht hat, neuen AGB zu widersprechen, dann kann ein Anbieter doch aber andersherum auch nicht gezwungen werden, geänderte AGB auch Bestandskunden anzubieten (Mein Rechtsverständnis).
     
  8. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Konditionen nach Ablauf des Vertrages?

    Falsch.

    Beim Vertragsschluss sind immer die dann aktuellen AGB einbezogen. Einer Änderung der AGB muss der andere Vertragspartner zustimmen.

    Dazu muss mich der Verwender der AGB erstmal über die Änderung informieren.

    Meines Wissens gibt es sogar ein Urteil eines (Frankfurter?) Gerichts, dass ein Schweigen auf eine kommunizierte AGB-Änderung nicht als Zustimmung gewertet werden kann.

    Wenn die alten AGB aber unwirksam sind, dann existieren für den Kunden ja überhaupt keine entsprechenden Regelungen. Da wird Premiere doch lieber die geänderten als gar keine Klauseln verwenden...
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Mai 2008
  9. michatubbie

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    AW: Konditionen nach Ablauf des Vertrages?

    Das ist Unsinn! Der Anbieter "denkt" sich doch seine AGB selber aus. Für dein Beispiel wäre ein entsprechender Passus denkbar in etwa "für Verträge die nach dem XX.XX.XXXX abgeschlossen werden gilt..."
    Du mußt einfach unterscheiden: Es gibt die (wie der Name schon sagt) Allgemeinen GeschäftsBedingungen. Die sind so Allgemein, daß sie für alle Verträge gelten.
    Und dann gibt es noch Vertragsbedingungen. Die gelten immer für den jeweiligen Vertrag. Z.b. Vertragsbedingungen für die 5er-Kombi gelten auch dann noch, wenn gar keine 5er Kombi mehr vertrieben wird. Da steht dann die Art der Leistung und der Preis.
    Premiere kann jetzt (sofern nicht gekündigt wird)
    - den Vertrag nach der entsprechenden Vertragslaufzeit weiterlaufen lassen,
    - den Vertrag beenden bzw kündigen,
    - den Preis anheben.
    In beiden letztgenannten Fällen muß Premiere entsprechend informieren, also entweder fristgerecht dem Kunden kündigen oder ihm 8 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit die neuen Preise schriftlich mitteilen.

    Warum soll es für sowas unterschiedliche AGB geben?
     
  10. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Konditionen nach Ablauf des Vertrages?

    Das ist immer noch falsch. Sie sind jedenfalls nicht rückwirkend für Altverträge bindend.

    Den Begriff Vertragsbedingungen gibt es gar nicht. Grob gesagt ist alles, was nicht individuell ausgehandelt ist (Preis, Leistungsumfang, etc.pp.) AGB. Und dazu gehört eben auch die Verfahrensweise bei Verlängerung eines Abonnements.

    Die von Premiere zum Zeitpunkt eines Vertragsschlusses verwendeten AGB sind an den Vertrag gebunden. Will der Verwender der AGB (hier Premiere) diese AGB ändern, ist dazu eine Änderungskündigung notwendig. Der Vertrag wird dadurch im Prinzip unter Einbeziehung der neuen AGB neu abgeschlossen.

    Alle Altverträge, die unter Einbeziehung der (vom BGH für unwirksam befundenen) alten AGB von vor Dez. 07 abgeschlossen wurden, haben im Moment überhaupt keine Regelung bzgl. der Preise bei Verstreichen der Kündigungsfrist; es sei denn der Vertrag wurde mittlerweile unter Einbeziehung der neuen AGB verlängert oder Premiere hat dem Kunden eine Änderung der AGB mitgeteilt und seine Zustimmung zu dieser Änderung eingeholt.