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[Kommentar] Pay-TV-Urteil: Kein Grund für blinde Euphorie

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. Oktober 2011.

  1. bdroege

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    AW: [Kommentar] Pay-TV-Urteil: Kein Grund für blinde Euphorie

    Duch das Urteil sind die potenziellen PayTV-Kunden in der EU jetzt 'Freiwild' das von jeden Anbieter gejagt werden darf.

    Wer den Kunden als erstes schnappt kassiert die Abogebühren und die anderen gehen leer aus.

    Daher wäre es geradezu Dumm sich ausländischen Kunden zu verweigern.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Oktober 2011
  2. Spoonman

    Spoonman Lexikon

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    AW: [Kommentar] Pay-TV-Urteil: Kein Grund für blinde Euphorie

    Doch, natürlich. In der Original-Pressemitteilung des EuGH steht das direkt unter der Überschrift:

    http://curia.europa.eu/jcms/jcms/P_80115/
     
  3. Spoonman

    Spoonman Lexikon

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    AW: [Kommentar] Pay-TV-Urteil: Kein Grund für blinde Euphorie

    Vorausgesetzt, dass überhaupt noch Übertragungsrechte an verschiedene (konkurrierende) Pay-TV-Anbieter vergeben werden.

    Die Bundesliga z.B. verdient mit der Inlandsvermarktung ca. 400 Mio. pro Jahr und mit der Auslandsvermarktung ca. 30 Millionen. Es dürfte leicht zu erraten sein, worauf man im Zweifelsfall eher verzichten kann...
     
  4. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: [Kommentar] Pay-TV-Urteil: Kein Grund für blinde Euphorie

    ich lese das so: privat darf jetzt wirklich keiner mehr gehindert werden, bei einem EU PayTV Anbieter ein Abo abzuschließen. Ich darf also theoretisch jetzt nach Frankreich fahren, und mir dort ein C+ Abo holen.
    Nur darf ich es öffentlich nicht vorführen, ohne Einverständnis der Rechteinhaber. Aber zu Hause bei mir - kein Problem.

    Der wesentliche Unterschied zu früher ist, dass man auch keine Adresse mehr vortäuschen muss.
     
  5. Maxel-DIGI

    Maxel-DIGI Talk-König

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    AW: [Kommentar] Pay-TV-Urteil: Kein Grund für blinde Euphorie

    Das "das" bezieht sich auf Urteil..und ist somit völlig richtig
     
  6. Alexander Rösch

    Alexander Rösch Silber Member

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    AW: [Kommentar] Pay-TV-Urteil: Kein Grund für blinde Euphorie


    Einspruch. Das Urteil bezieht sich ausschließlich auf die Vermarktungsbedingungen für Live-Fußball in Europa. Zu anderen lizenzrechtlichen Bereichen haben sich die Richter mit keiner Silbe geäußert. Es KANN sein, dass der EuGH bei einer entsprechenden Klage im Bereich Film gleich entscheidet, MUSS aber nicht, weil sich die rechtlichen Rahmenbedingungen hier wieder völlig anders gestalten.
     
  7. drstan

    drstan Gold Member

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    AW: [Kommentar] Pay-TV-Urteil: Kein Grund für blinde Euphorie

    seit wann ist urheberrecht nur bei öffentlichen aufführungen relevant?

    das urheberrecht kennt verschiedene verwertungsarten bzw "tatbestände": öffentlich aufführung, das öffentliche zur verfügung stellen, das verbreiten etc...

    "öffentlich" ist zB das zur verfügung stellen eines urheberrechtlich geschützten inhalts nicht bl0ß dann, wenn es zB in eine kneipe passiert... auch das anbieten einen unbestimmten personenkreis (auch wenn jede person dann in den eigenen vier wänden guckt) ist natürlich ein öffentliches zur verfügung stellen
     
  8. Ijon Tichy

    Ijon Tichy Gold Member

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    AW: [Kommentar] Pay-TV-Urteil: Kein Grund für blinde Euphorie

    Wenn man die urheberrechtlich geschützten Einblendungen, Logos und Wasserzeichen entfernt, darf man selbst das.

    Mit Sicherheit wird es sehr bald derart bearbeitete Internetstreams geben, die völlig legal sind.

    Dass die Bilder vom Spiel an sich nicht urheberrechtlich geschützt sind, ist für mich das Sensationelle und Unerwartete an dem Urteil. Dieser Teil des Urteils wird den Rechteinhabern richtig Probleme bereiten.
     
  9. AxTRIM

    AxTRIM Junior Member

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    AW: [Kommentar] Pay-TV-Urteil: Kein Grund für blinde Euphorie

    Unsinn! Vor jeder Blu-Ray freue ich mich über die Warnung das "öffentliche Vorführungen untersagt bzw. nur mit Einverständnis des Inhabers zulässig sind". Wenn Deine Argumentation stimmen würde müsste ich, bevor ich eine BR mit Freunden gucke, beim Rechteinhaber um Erlaubnis bitten!?

    Überleg mal wie logisch und praxisnah Deine Argumentation ist...

    Grüße,
    Axtrim
     
  10. Spoonman

    Spoonman Lexikon

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    AW: [Kommentar] Pay-TV-Urteil: Kein Grund für blinde Euphorie

    Wenn der Betreiber des Internetstreams keine Übertragungsrechte eingekauft hat, ist das natürlich alles andere als legal.