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kleine Schüssel auf dem Balkon

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von hf40, 7. August 2007.

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    AW: kleine Schüssel auf dem Balkon

    Mal ernsthaft, abgesehen davon dass sich niemand so ein 3,7m Teil auf den
    Balkon stellen würde (ich hätte das bei 35m² Balkon gekonnt :) ),
    kann sich ein Mieter auf den Balkon stellen, was er gerade lustig ist.
    Egal ob Sonnenschirm,Wäschetrockner, Antenne oder Ausseneinheit einer Klimaanlage .....
    Sicherheitsbestimmungen eingehalten und eine gewisse Verhältnismässigkeit gewahrt, setze ich mal voraus.

    Gegen Antenne und Fensterdurchführung wird und kann kein Vermieter was sagen.
     
  2. siggi60

    siggi60 Silber Member

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    AW: kleine Schüssel auf dem Balkon

    @atze93:Wenigstens einer der richtig liest. :winken:

    @Volterra und Nadine: Wo stand denn irgendwo etwas von BOHREN? Ausser natürlich in den Beiträgen von Volterra und Nadine.
    Bitte lest euch ALLE Beiträge durch bevor ihr etwas dazu schreibt und lest bitte auch richtig.
    Übrigens müssen mindestens zwei Programme in Muttersprache zu empfangen sein, sonst hat der Ausländische Mitbürger doch wieder ein Recht auf Satempfang. Hat was mit Informationsfreiheit zu tun.
    @Volterra: Deine Anmache in meine Richtung kannst du dir gerne sparen. Wo sind denn Urteile die ein Aufstellen, nicht Anbohren, verbieten?
    Was du mir als "nicht verstanden" vorwirfst, solltest du selbst mal richtig lesen und nicht aus dem zusammenhang reißen.
    Überlege doch mal: Als kleine Hilfe: Blumen, Herbst,Winter, Frühling
    Cu
    siggi60

    P.S. Hier ist dann noch der Smilie zum selbst reinsetzen bei meinem ersten Beitrag: ;)
     
  3. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: kleine Schüssel auf dem Balkon

    @siggi
    Lesen kannst du auch nicht.:winken:
    Habe das Wort "bohren" nicht verwendet.

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

    Machste nix dran.
     
  4. siggi60

    siggi60 Silber Member

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    AW: kleine Schüssel auf dem Balkon

    Würdest du lesen können, auch zwischen den Zeilen, dann wäre die ganze Diskussion nicht gewesen.

    Cu
    siggi60
     
  5. Nadine

    Nadine Silber Member

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    AW: kleine Schüssel auf dem Balkon

    DA stand das:
    (soviel zu ALLES lesen)

    Entschuldige siggi60 das ich mich Nicht nur auf DICH beziehe… bei meinen antworten…
    Aber es gibt hier noch andere die was dazu geschrieben bzw. der Themenerstheller der was gefragt hat und eigentlich habe ich dem Themenerstheller geantwortet… :p


    Bei mir ist im Übrigen das Bohren (egal wie klein das Loch ist) untersagt. Auch auf dem Balkon darf man z.B. von anbringen von Hängeblumen Kein Loch bohren weil es die Hauswand (Außenwand) beschädigt...

    Und man darf auf seinem Balkon im Übrigen nicht uneingeschränkt machen was man will…
    Der Vermieter hat da durchaus ein mitspracherecht (z.b. darf er das anbringen von Katzennetzen untersagen oder auch das abstellen von Müllbeuteln… )
    Zum Beispiel darf er auch dinge verbieten wenn andere Mieter sich dadurch gestört fühlen und in ihrer Nutzung von Balkon, Wohnung eingeschränkt werden…

    Gerade im Wohnrecht gibt es hunderttausende Einzelfälle und Urteile… man kann einfach keine pauschale Antwort Ja oder Nein geben…
    Man kommt nicht Drumherum die Sache einfach mit seinem Vermieter abzuklären… das kann einem kein Forum abnehmen.
    :D
     
  6. AW: kleine Schüssel auf dem Balkon

    Die Urteile gibts bereits. ;)

    Wie gesagt, auf den Balkon stellen darf man fast alles. Eine Sat-Antenne gehört definitv dazu.
     
  7. Nadine

    Nadine Silber Member

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    AW: kleine Schüssel auf dem Balkon

    Unmengen da gebe ich dir recht… :rolleyes: :p

    da gibt es auch Unmengen Einzelurteile die das Gegenteil belegen oder deine Aussage unterstützen...
    Aber Fakt ist immer noch: Es gibt KEINE Gesetz in denen Rechte verankert sind das du alles auf dem Balkons stellen kannst wie du willst, auch hier zählt u.a. was im Mietvertrag steht (oder Hausordnung) und wenn man das unterschreibt stimmt man den Bedingungen zu (Vertrag ist Vertrag DAS ist in Deutschland ziemlich klar geregelt) empfehlen da auch gerne den Kontakt zur Örtlichen Mieterschutzbund die auch von so pauschalen aussagen dringen abraten… bzw. abraten pauschal so zu tun als hätte mein gesetzliches recht auf eine Sat Schüssel das ist "definitiv" nämlich nicht so!

    aber so eine pauschale Aussage wie die deine ist und bleibt einfach nur albern und totaler Quatsch! Da lohnt es die Diskussion ja nicht mal mehr…
    :rolleyes:
     
  8. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: kleine Schüssel auf dem Balkon

    Erneut kann ich mich (nicht zuletzt) aufgrund des Hausverwalter-Jobs(hunderte Wohnobjekte) meiner Frau,(Juristin) Deiner von Sachlichkeit geprägten Betrachtungsweise nur anschließen.

    Sehr treffend ist auch Dein Vorposting:
    Im Wochentakt wird meine "Regierung" mit Wünschen von Mietern nach Aufstellung von mobilen oder an Aussenfassaden zu montierenden Satanlagen konfrontiert.

    Da die Sattechnik ein Hobby von mir ist, gelingt es fast immer die zunächst unwilligen Eigentümer zu überreden, der Aufstellung einer kleineren mobilen Schüssel zuzustimmen. Aber nur wenn ein solides Haus mit einer schönen Aussenfassade so steht, dass von der Garten/Hofseite der Satellit angepeilt werden kann.

    Ist das nicht der Fall, versuchen wir zunächst den Vermieter zu überreden, die Schüssel auf dem Dach zu plazieren. Stimmt der zu, wird der Mieter gefragt, ob er denn die Kosten für eine fachgerechte Montage auf dem Dach zu tragen bereit ist.

    In 90% aller Fälle, erlischt das Interesse an der hier im Forum oft zitierten "Informationsfreiheit" danach schlagartig.

    Und wenn die "wissbegierigen und bildungsbessenen":LOL: :LOL: Mieter dann auch noch erfahren müssen, dass sie trotz eigener Schüssel, dennoch(aufgrund des Mietvertrages) weiterhin Kabelgebühren berappen müssen, erlischt meistens auch das Interesse zur Aufstellung der Schüssel Richtung Gartenseite.:winken:
    Ganz anders ist das bei Ausländern. Weil bei denen ein echtes Interesse an Heimatkanälen vorliegt. Die zahlen die oft sehr teueren Kosten klaglos, wenn sie denn Hispasat/Sirius oder sonstige Exoten ihres Heimatlandes empfangen können.

    Dagegen haben die Vermieter in Wohngegenden a la Marzan/NY-Harlem -längst resigniert.
    Si Amica:)-

    und ein neues(Mai 07) höchstrichterliches Urteil habe ich parat:

    Der Bundesgerichtshof hat am Mittwochnachmittag ein Urteil aufgehoben, wonach die Aufstellung einer mobilen Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietswohnung grundsätzlich untersagt ist.

    Geklagt hatte ein Berliner Vermieter: Er wollte seinem Mieter verbieten, eine mobile Parabolantenne auf dem Boden des zur Wohnung gehörenden Balkons zu platzieren. Er berief sich dabei auf eine Klausel im Mietvertrag, die das Anbringen solcher Antennen außerhalb der Wohnung untersagt. Außerdem verfüge das Mietshaus über einen Breitbandkabelanschluss.

    Der achte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bestätigte in einer am Mittwochnachmittag veröffentlichten Entscheidung zwar die grundsätzliche Rechtssprechung, dass in Mietwohnungen bei Verfügbarkeit eines Kabelanschlusses die Installation einer Parabolantenne bei "sachbezogenen Gründen" vom Vermieter verwehrt werden könne. Dies gelte aber nicht, wenn weder eine Verletzung der Bausubstanz noch eine nennenswerte ästhetische Beeinträchtigung des Vermieter-Eigentums zu erwarten sei.

    Als Beispiel führten die Richter eine Aufstellung im hinteren Bereich eines sichtgeschützten Balkons auf, die keine oder lediglich geringfügige optische Einflüsse auf das Erscheinungsbild des Hauses habe.

    Damit hob die Kammer ein früheres Urteil eines Berufungsgerichtes auf. Dieses war von einer Beeinträchtigung im Erscheinungsbildes des Gebäudes ausgegangen, ohne konkret zu überprüfen, ob dies überhaupt der Fall sei, hieß es in den BVG-Ausführungen. Die Verhandlung wurde an das Berufungsgericht zurück verwiesen, dass nun erneut über den Fall verhandeln muss. Ein Termin für die Neuaufnahme des Verfahrens wurde zunächst nicht mitgeteilt.

    Wer lesen kann muss unschwer zu der Erkenntnis kommen, dass der BGH zwar ein Recht zum generellen Verbot einer Mobilantenne verneint hat,

    aber auch kein grünes Licht zum generellen Recht auf/zur Aufstellung einer Mobilantenne bejaht hat. Schon gar nicht die Aufstellung eines 1,2 / 2m oder gar 4m Monsters.

    Anderenfalls wäre die Entscheidung anders ausgefallen.:D ;)

    Hatte mir mal vorgenommen, mich an solchen unsinnigen Threads nicht mehr zu beteiligen. Das wäre auch dabei geblieben, wenn @Siggi hier nicht mit seinen absurden Behauptungen aufgekreuzt wäre - die er wie man nachlesen kann, auch in anderen Threads vertritt.
     
  9. Thorsten Berlin

    Thorsten Berlin Gold Member

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    AW: kleine Schüssel auf dem Balkon

    Also da keine baulichen Veränderungen am Haus erlaubt waren, habe ich meine kleine Schüssel im Innenhof aufgestellt... allerdings meckern selbst da die Nachbarn... manche Leute sind aber auch kleinlich... :D

    [​IMG]

    Einziges Problem: Mein Receiver ist mit der Antennensteuerung irgendwie überfordert...
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. August 2007