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Kläger wollen Rundfunkbeitrag gerichtlich kippen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 17. März 2016.

  1. rorathi

    rorathi Gold Member

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    Hallo Klaus Jürgen

    Ob es clever ist hier sich damit zu brüsten das man keinen Beitragsservice bezahlt und dann hier seine hompage mit seinen Daten einzustellen. Es soll Leute geben denen geht einer ab wenn sie jemand in die Pfanne hauen können. :whistle:


    Wohnst du in einer Wohnung wo ein anderer bereits bezahlt?

    Oder du bist nicht beim Einwohnermeldeamt auf dem Schirm sonst müsstest du eigentlich bezahlen.;)

    Aber freu dich mal nicht zu früh denn:




    Auch wenn man schon lange in seiner Wohnung gemeldet ist und bisher kein Schreiben vom Beitragsservice erhalten hat, heißt das nicht unbedingt, dass man von den Öffentlich-Rechtlichen „vergessen“ wurde:

    Im Zuge der Umstellung führt der Beitragsservice einen Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern durch, um Personen zu finden, die bisher noch keinem zahlenden Haushalt zugeordnet sind. Wer bisher noch nicht zahlt und keine Post erhalten hat, muss also damit rechnen, dass ARD, ZDF und Co. sich früher oder später melden. „Je nachdem, wie lange man seine Wohnung schon bewohnt, muss man dann rückwirkend für die gesamte Zeit seit dem Einzug bezahlen - maximal ab dem 1. Januar 2013“.

    Dieser Forderung kann man nur dann entgehen, wenn man in einem Haushalt lebt, in dem bereits ein Mitbewohner den Rundfunkbeitrag bezahlt. In diesem Fall genügt es, dem Beitragsservice die Daten das Zahlers mitzuteilen. Bestimmte Personengruppen können sich auch ganz von der Beitragspflicht befreien lassen, zum Beispiel Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter.

    Nicht empfehlenswert ist es, sich vor dem Beitragsservice zu „verstecken“, indem man seinen Wohnsitz einfach nicht beim Einwohnermeldeamt anmeldet. „Es gibt in Deutschland eine Meldepflicht. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wird dies bemerkt, droht ein Bußgeld nach dem Melderecht und rückständige Rundfunkbeiträge werden dann auch fällig “.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. März 2016
  2. connum

    connum Silber Member

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    Das ist Unsinn. Die Staatsbürgerschaft hat nichts mit der Gültigkeit des Personalausweises zu tun.
     
  3. KTP

    KTP Board Ikone Premium

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    Respekt ! Soviel Text der absolut nichts bewirkt !
    Eine Meldepflicht gibt 's nur für Bürger von Staaten,aber nicht für Staatenlose,demzufolge unterliegen Staatenlose auch keiner Beitragspflicht !
     
  4. connum

    connum Silber Member

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    Nochmal, du bist nicht "staatenlos", nur weil du deinen Personalausweis nicht hast verlängern lassen...
     
  5. Solmyr

    Solmyr Guest

    Sorry, aber das ist Unfug. Es gibt zwar die Meldepflicht, aber ich habe noch nie gehört, das da wirklich jemand ernsthaft Probleme bekommen hat, wenn er sich nicht ummeldet. Wie wollen die Einwohnermeldeämter das herausfinden? Ein Ding der Unmöglichkeit bei 80 Millionen Einwohnern.
     
    KTP gefällt das.
  6. KTP

    KTP Board Ikone Premium

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    In anderen Ländern gibt 's ja auch Personenausweise,aber die habe ja auch eine Verfassung und die sind soverän !
     
  7. Solmyr

    Solmyr Guest

    Deutschland ist auch soverän offiziell seit der Wiedervereinigung.
     
  8. connum

    connum Silber Member

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    Oh, ein Reichsbürger in freier Wildbahn... Jetzt wird's lustig!
     
  9. Solmyr

    Solmyr Guest

    Wie meinen?
     
  10. KTP

    KTP Board Ikone Premium

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    ... ändert aber nichts an gewissen Tatsachen,oder warum gibt 's noch immer statt 'ner Vefassung ein Grundgesetz & statt 'nem Personenausweis 'nen Personalausweis ?