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Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. April 2013.

  1. rps007

    rps007 Junior Member

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Wenn man den asozialen Mitbürgern damit jetzt auf die Schliche kommt
    bin ich für das neue Modell der Gebührenerhebung.
     
  2. spocky83

    spocky83 Platin Member

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Nur ums klar zu stellen. Das Urteil bezog sich nur auf den Eilantrag, der dem BR (und nur dem BR) untersagt hätte, per Datenabgleich mit den Melderegistern etwaige Nichtzahler zu finden. Hier kann ich, obwohl ich das Haushaltsabgabensystem ebenfalls sehr kritisch sehe, der Begründung des Gerichts durchaus folgen, denn der Eilantrag hätte lediglich dem BR die Erhebung der Gebühr deutlich erschwert, nicht aber allen anderen Rundfunkanstalten - hier mag sogar ich eine Ungerechtigkeit in der Beitragsgleichheit erkennen.

    Hinsichtlich der Hauptverhandlung, also bei der Frage ob es sich bei der Haushaltsabgabe um eine Steuer handelt, welche die Länder so gar nicht erheben dürften, macht das aber keinen Unterschied.


    Unterm Strich bleibts aber dabei: entweder der ÖR verlangt Geld von allen und macht dann gefälligst auch Fernsehen für alle (und speist nicht alibimäßig 2/3 der Bevölkerung mit Restabfall ab) oder er bekommt eben nur noch Geld von denen, die es sehen wollen, vulgo Verschlüsselung. Das ganze Konstrukt ist doch kein Sozialsystem!
     
  3. spocky83

    spocky83 Platin Member

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Fragt sich eigentlich nur, wer der Asoziale(re) ist: der, der sich weigert zu bezahlen, oder diejenigen, die sich ihr kleines flaches Hobby von der Gemeinschaft bezahlen lassen und gleichzeitig noch alles daran setzt, dass jah kein Anderer was davon habe könnte.
     
  4. Gag Halfrunt

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Genauso wie bei anderen öffentlich oder gemeinschaftlich geförderten Einrichtungen (z.B. Schulbildung, Sozial- und Gesundheitswesen, kulturelle Einrichtungen, usw.) kann auch der Rundfunk nur ein Angebot sein. Wenn du das nicht annimmst, dann ist das dein Problem.

    Nur solltest du konsequenterweise auch alle anderen Angebote verurteilen, die du mitfinanzieren musst.
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Derjenige, der meint, über andere urteilen zu können.
     
  6. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen


    Das Bildungssystem ist ähnlich dem öffentlichen Rundfunk, seit dem Mutti Bildungscheffin wurde, hat sich an ersterem leider nichts verändert.
    Das Gesundheitssystem ist zum Glück noch besser als das öffentliche Rundfunksystem, man arbeitet aber akribisch daran beides aneinander anzugleichen.
    Kulturelle Einrichtungen, welche meinst Du gleich? Die 4 Opernhäuser in Berlin? Ja, sowas muß auch irgendwie leben. Kann die Klientel, die solche Häuser besucht, ihre Unterhaltung ja auch nicht allein finanzieren.
    Oder meintest Du so etwas wie das Gripstheater, welches regelmäßig alle Jahre wieder zur Disposition steht?
     
  7. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Irgendwie stecken die alle unter einer Decke. Egal wo man anfasst -nur Naturgesetze...:rolleyes:
     
  8. Union Jack

    Union Jack Platin Member

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Danke für diesen Lacher. Ich liebe gut gemachte trockene Ironie. Das Schlimme ist, dass es Leute gibt, die das ernsthaft glauben.
     
  9. Union Jack

    Union Jack Platin Member

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Tja, scheiß Gewaltenteilung. Schau dir mal so manche Urteile von Sozialgerichten an. Da kriegt man als Steuerzahler auch das brechen und würde am liebsten den Hoeneß machen. Gerechtigkeit ist eben eine Frage der Sichtweise.
     
  10. Union Jack

    Union Jack Platin Member

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Tja, wenn der Verein Schmarotzer und Asoziale zulässt. Alleine schon das mitspielen ist seinen Beitrag wert, da der Verein für die Zeit Miete zahlen muss und außerdem Versicherungen für alle Teilnehmer. Dann benutzt du noch Örtlichkeiten wie Umkleidekabine, WC, Dusche (oder bist du ein Schwein und duschst nicht?). Sollte deine Geschichte stimmen, wäre dein Verein mit ziemlich bescheuerten Menschen gesegnet. Schon alleine aus Versicherungsgründen lassen Vereine niemanden einfach mal eben so mitmachen. Probetrainings oder Schnupperstunden haben zwar alle, aber auch da muss man etwas unterschreiben und in den meisten Fällen auch einen ganz kleinen symbolischen Obulus entrichten.

    Du hast nicht verstanden was ein Staat ist und erst recht nicht was eine repräsentative Demokratie ist. Das passt irgendwie in das Bild welches ich von deinem Intellekt nach dem obigen Ausführungen bezüglich des angeblichen kostenlosen mitspielens habe.