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Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. April 2013.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Vielleicht hättest du den Artikel einfach mal lesen sollen. :rolleyes:
     
  2. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen


    Diese Darstellung ist ja schon sachlich falsch. Der Verweis auf das Wasser wird vom Interviewer eingebracht, während Grimm in seiner Antwort differenziert zwischen lebensnotwendig und notwendig für ein befriedigendes Leben. Das ist doch gar nicht so schwer zu verstehen. Warum also stellst du das falsch dar?
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Du hast dir die Frage schon selbst beantwortet:
    Offensichtlich immer noch zu schwer. ;)
     
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Und du siehst immer noch keinen kausalen Zusammenhang? Eigentlich sagt er nur das, was er gefragt wurde aber mit anderen Worten....:eek:
     
  5. Griga

    Griga Silber Member

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Um noch mal auf den Anfang zurückzukommen:

    Schulbildung ein Angebot? Es gibt eine Schulpflicht, soweit ich weiß. Ich bin dafür, konsequenterweise eine ÖR-Pflicht einzuführen, die jedem Bürger ein Mindestmaß an ARD/ZDF-Konsum auferlegt, um ein gewisses kulturelles Niveau sicherzustellen. Damit wäre gleichzeitig der neue Rundfunkbeitrag unwiderlegbar gerechtfertigt.

    Möge diese Meinung alle ÖR-Totalverweigerer weißglühend die Wände hochtreiben! :p
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Jo. Aber es besteht keine Pflicht, im Unterricht zuzuhören und den Stoff zu lernen. Insofern ist das eben auch nur ein Angebot.

    Und das "kostenlose" (steuerfinanzierte) Bildungsangebot geht ja weit über Grundschule/Hauptschule hinaus. Wer möchte, der kann sein Abi machen und danach studieren. Das ist völlig freiwillig und wird vom Steuerzahler finanziert.

    Ich würde das einfach mit dem Wahlrecht koppeln: Es darf nur derjenige zur Wahl gehen, der sich nachweislich mit den dazu relevanten Themen beschäftigt hat. Der "gelernte Wähler"... ;)
     
  7. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Nein, das ist eine eindeutig falsche Darstellung.
     
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    D.h. Kinder werden mit Bertelsmann-Schulbüchern von Beamten zur Eigenverantwortlichkeit zwangsunterrichtet. :)

    Warum also nicht ein artverwandtes Modell für den ÖRR?
    Widerstand ist zwecklos... [​IMG][​IMG]
     
  9. Franz Jäger

    Franz Jäger Gold Member

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

    Ich frage mich mittlerweile die ganze Zeit über, was es denn eigentlich an der Kernaussage des Herrn Ex Verfassungsrichters so großartig fehlzudeuten gibt.

    Aber gut, dann gehen wir das Ganze doch noch einmal ganz in Ruhe durch.

    Der Interviewer stellt hier die klare Frage:

    Daraufhin die Antwort:

    Er greift nicht nur das Argument mit dem Wasser auf, sondern räumt gleich im nächsten Satz dem öffentlich-(un-)rechtlichen Rundfunk die selbe Notwendigkeit wie Wasser als Lebensmittel ein. Er bestimmt selbst darüber was für befriedigendes Leben eines Individuums notwendig ist.

    Aber gut, weiter im Text:

    In dem fett hervorgehobenen Satz hat er übrigens eine wichtige Aussage getroffen. Diese bedeutet nämlich im Umkehrschluss auch, daß aufgrund der Tatsache, daß die Ausgestaltung der öffentlich-(un-)rechtlichen Medien unter Ausschluss des Volkes stattfindet und in der Hand einer Minderheit liegt, seine hochgelobte Demokratie von sehr schlechter Qualität ist.

    Weiter im Text:

    Dumm nur Herr Grimm, daß der kommerzielle Sektor erst sehr viel später aufkam. Das würde also demnach bedeuten, daß die öffentlich-(un-)rechtlichen Anstalten einen Teil des Bedarfes an den kommerziellen Sektor abgegeben haben. Ist auch daran sehr gut zu erkennen, daß im Bereich internationaler Film- und Serienpakete so gut wie garnichts mehr läuft und der ARD Gucker fast ausschließlich nur noch mit Degeto Müll etc. beliefert wird.

    Und jetzt zum Finale schießt er den Vogel vollends ab und präsentiert auch gleich zwingend das Komplettpaket:

    Wie kann ein solcher Dienst im Interesse aller sein, wenn Bedarfs-, Inhalts- und Informationskontrolle in Händen derer liegen, die überhaupt nicht vom Volk dazu legitimiert worden sind? Es sollen alle dafür aufkommen, aber nur eine Minderheit darüber bestimmen? Das aus dem Mund eines Ex Verfassungsrichters, welcher nicht müde wird mit hohlen Phrasen wie "demokratischer Herrschaft" und "freie Entfaltung der Persönlichkeit" nur so um sich zu werfen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. April 2013
  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen


    Genau auf diesen kausalen Zusammenhang versuchte ich vergeblich die anderen hinzuweisen. Eine seriöse und sachliche Antwort hätte in ungefähr so lauten können:

    Nein, allein schon die durch das Grundgesetzt garantierte Informationsfreiheit verbietet mir solche Vergleiche zugunsten eines Programmanbieters zu ziehen.


    Und fertig. Was versucht er uns da -wie auf einem Basar- aufzuschwatzen? Immerhin ist er ein Ex-Verfassungsrichter....:eek: