1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Kirchensteuer per Lastschriftverfahren?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von suniboy, 8. Februar 2014.

  1. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

    Registriert seit:
    21. April 2009
    Beiträge:
    14.263
    Zustimmungen:
    29
    Punkte für Erfolge:
    63
    Anzeige
    AW: Kirchensteuer per Lastschriftverfahren?

    Naja, ob die Software nun ein Kästchen mehr hat oder nicht, wird diese nicht merklich verteuern...


    Solange die Kirchen für diese Leistung bezahlen und das bei den Finanzämtern auch definitiv kostendeckend, warum sollte man das abschaffen?

    Das Problem ist hier nicht, dass die Kirchen die Möglichkeit nutzen.
    Das Problem ist hier eher, dass andere Firmen diese Möglichkeit nicht nutzen, obwohl es möglich wäre. So könnten z.B. auch die Gewerkschaften diesen Service in Anspruch nehmen...
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.548
    Punkte für Erfolge:
    278
    AW: Kirchensteuer per Lastschriftverfahren?

    In wiefern entstehen da dem Arbeitgeber Mehrkosten? Das ganze Lohnsteuerabzugsverfahren inkl. Formeln wird vom Gesetzgeber vorgegeben, billiger wird die Software dadurch ganz sicher nicht. Das ist Unsinn. Der ganze Komplex ist mittlerweile so kompliziert, da macht die Kirchensteuerberechnung nun wirklich gar nichts aus.

    Und eine finanzielle Mehrbelastung entsteht auch nicht, da die KiSt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen wird.
     
  3. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

    Registriert seit:
    8. Oktober 2004
    Beiträge:
    9.713
    Zustimmungen:
    8.569
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Kirchensteuer per Lastschriftverfahren?

    Was hat das Finanzamt für einen Aufwand mit der Kirchensteuer? Berechnungen und Abzug nimmt der Arbeitgeber für jeden einzelnen Arbeitnermer individuell vor. Der Betrag wird vom AG an das Finanzamt gezahlt. Das Finanzamt reicht die Beträge nur weiter. Mit welcher Berechtigung erhält nur das Finanzamt eine Aufwandsentschädigung, nicht aber der Arbeitgeber?
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.548
    Punkte für Erfolge:
    278
    AW: Kirchensteuer per Lastschriftverfahren?

    Überwachung, Eintreibung ( nicht jeder Arbeitgeber zahlt pünktlich per Lastschrift), Vollstreckungsverfahren, Einpflegung in die Lohnsteuerroutine... Etc. pp
     
  5. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

    Registriert seit:
    21. April 2009
    Beiträge:
    14.263
    Zustimmungen:
    29
    Punkte für Erfolge:
    63
    AW: Kirchensteuer per Lastschriftverfahren?

    Naja, der Arbeitgeber gibt ja nur die Konfession an und gibt dann x % ans Finanzamt weiter.

    Das Finanzamt muss aber die Schlüsselnummer lesen, die passende Kirche suchen und dann weiterreichen.
    Ich denke, dass Finanzamt hat da schon etwas mehr zu tun, als der Arbeitgeber...
    Es gibt ja eben mehr als EV und KT...


    Allerdings kann man die Frage auch anders stellen.
    Der Arbeitgeber kriegt ja auch keine Aufwandsentschädigung bei den anderen.
    Er muss KK abführen, Steuern und und und.

    Das "dankt" ihm auch keiner, im Sinne von Aufwandsentschädigung.

    Theoretisch könnte das Finanzamt das auch alles selbst machen. So wie es von den Kirchen auch gefordert wird ;).
     
  6. suniboy

    suniboy Talk-König

    Registriert seit:
    4. Februar 2010
    Beiträge:
    6.655
    Zustimmungen:
    1.971
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Kirchensteuer per Lastschriftverfahren?

    Ganz einfach: Weil wir kein Gottesstaat sind!


    Für mich ist die Kirche eine Art Verein, der von den Beiträgen seiner Mitglieder auskommen muß. Staatliche Organe haben hier nichts zu suchen. Wer die Kirchen unterstützen möchte soll Mitglied werden oder spenden. Aber der Rest sollte sich bitte schön nicht rechtfertigen müssen ob und warum man keine Kirchensteuer zahlt. :mad:
     
  7. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

    Registriert seit:
    8. Oktober 2004
    Beiträge:
    9.713
    Zustimmungen:
    8.569
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Kirchensteuer per Lastschriftverfahren?

    Es ist richtig, dass der AG auch die echten Steuerabzüge und die Krankenkassen- und Rentenbeiträge berechnet, abzieht und einziehen lässt. Hierbei handelt es sich aber teilweise auch um Arbeitgeberanteile bzw. bei den Rentenbeiträgen um Guthaben des Arbeitnehmers, welches treuhänderisch verwaltet wird. Von diesen Abzügen und Beiträgen hat aber jeder etwas und sie sind für alle gleich. Trotzdem entstehen dafür Kosten, eine Software kauft sich nicht für nix, sie muß gewartet und die Bediener kontinuierlich geschult werden. Wer die Lohnbuchhaltung als Dienstleistung zukauft der weiß, dass das einiges an Geld kostet. Und das wird durch Aktionen wie den eingeführten Solidaritätszuschlag usw. nicht einfacher.

    Die Berechnung und Verwaltung der Kirchensteuer stellt trotzdem einen Mehraufwand dar, von dem nur einzelne etwas haben. Es handelt sich dabei im Prinzip um ein privates Hobby des Arbeitnehmers, um nichts anderes. Im Gegensatz zum Kranken- oder Rentenversicherungsbeitrag ist das mit der Kirchensteuer viel komplizierter. Manche haben es, einige bei unterschiedlichen Kirchen, volle Sätze, halbe Sätze, unterschiedliche Sätze. Dagegen sind Krankenkassen einfach. Der AG muß diese Daten genau wie das Finanzamt auch einpflegen und aktualisieren und jeden Monat die Beiträge berechnen, dem Arbeitnehmer abziehen, ans Finanzamt melden und übertragen. Sollte wie oben angeführt eine Eintreibung durch das Finanzamt erforderlich sein, so geschieht dieses sicherlich nicht kostenlos.

    Heute werden die AG mit so viel zusätzlicher Arbeit und auch Kosten belastet. So muß ein AG seit einigen Jahren seine AN gegen krankheitsbedingten Ausfall ab dem 1. Tag versichern. Bislang gab es die Wahlmöglichkeit, dies erst ab dem 4. Tag zu tun. Natürlich kostet das heute dadurch viel mehr Beiträge. Erstattet bekommt man bei Krankheit aber nur gegen Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das bedeutet, dass der AN für ein Unwohlsein von einem Tag zum Arzt muß. Das ist völlig an der Realität vorbei und verursacht nur Kosten für Ärzte und Verwaltung. In der Praxis sieht es so aus, dass die AG auf den Mehrkosten der Versicherung sitzen bleiben.

    Genauso schlimm ist eine "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen krankem Kind". Da muß dem AN der Lohn für diese Zeit gestrichen werden und eine Bescheinigung ausgestellt werden. Mit dieser holt sich der AN dann den Lohn von der Krankenkasse. Für die Kosten des Verwaltungsaufwands kann man einem AN drei Tage kostenlosen Urlaub geben.
    Ganz toll ist auch das Abführen von einer "Insolvenzumlage". Nun ist mein Ofenbauer insolvent und meine Anzahlung scheint weg zu sein. Aus dem Restvermögen haben sich aber zuerst vor allen anderen Gläubigern die Krankenkassen bedient. Ich frage mich, wofür ein AG dann eigentlich eine Insolvenzumlage zahlt.

    Irgendwann ist das Maß dieser kostentreibenden Verwalterei einmal voll und man muß sich wirklich ernsthaft Gedanken über den Sinn und Zweck machen. Dazu gehört eben auch die Eintreibung der Kirchensteuer durch die Arbeitgeber ohne Aufwandsentschädigung. Heute hat einfach niemand mehr etwas zu verschenken, die allgemeinen Belastungen sind inzwischen viel zu groß.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Februar 2014
  8. hart_aber_fair

    hart_aber_fair Senior Member

    Registriert seit:
    14. Juni 2011
    Beiträge:
    477
    Zustimmungen:
    61
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: Kirchensteuer per Lastschriftverfahren?

    Wenn Dein AG insolvent ist, kriegt Du für die letzten 3 Monate Dein Geld von der Bundesagentur für Arbeit als Insolvenzgeld und hier können Dir auch andere Gläubiger wie Krankenkassen nichts wegnehmen.
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.548
    Punkte für Erfolge:
    278
    AW: Kirchensteuer per Lastschriftverfahren?

    Also ganz ehrlich, da haben wir in Deutschland ganz andere Kosten- und Verwaltungsprobleme als den Einzug der KiSt, die auch noch Geld einbringt.

    Nebenbei betrifft das ja nicht nur die katholische und evangelische Kirche.

    Das Thema kocht eher aus anderen Gründen denn aus verwaltungstechnischer Sicht ständig hoch. Das ist hier auch jedem klar.

    Nämlich aus rein ideologischen Gründen.
     
  10. hart_aber_fair

    hart_aber_fair Senior Member

    Registriert seit:
    14. Juni 2011
    Beiträge:
    477
    Zustimmungen:
    61
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: Kirchensteuer per Lastschriftverfahren?

    Ja, die israelische Kultussteuer oder noch mehr?