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Kirchenfragen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Eike, 24. September 2021.

  1. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt.
     
  2. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Moderne Ablasszahlungen...
    Aber um die gefühlten Privilegien der Einzelnen geht es mir nicht, sondern um die Privilegien der Institution insgesamt.
     
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  3. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    In den Himmel kommen eh nur Katholiken, die Lutherischen haben keine Chance :D.

    Und ich als Katholik (auf dem Papier), der seit über 30 Jahren mit einer Lutherischen in wilder Ehe lebt, allerdings schon gleich gar nicht ;).
     
  4. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    Kannst ja konvertieren. Dann steht einem gemeinsamen Himmelreich nichts entgegen.
     
  5. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Nope, ich fahre voller Stolz zur Hölle und verjage Luzifer vom Thron :D
     
  6. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    Ich buddele mal einfach diesen alten Thread wieder hoch, weil ich einmal kurz berichten wollte, wie so eine Kirchenaustritt in Deutschland von statten geht, was hier ja auch schon Thema war..

    Ich bin am Montag nach 46 Jahren aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten. Grund waren hierbei nicht die schändlichen Missbrauchsskandale, sondern das mittlerweile (zumindest im Dunstkreis Bistum Essen) völlige verlassen der christlichen Lehre.

    Trotz Austritt bin ich weiterhin Christ, nur das ich eben jetzt keine Kirchensteuern mehr bezahle, sondern in eine freikirchliche evangelisch Gemeinde gehe, wo man sich wie in praktisch allen anderen Ländern auch über die Kollekte finanziert.

    Der Austritt aus der Kirche muss über das jeweils zuständige Amtsgericht erfolgen. Hier in Bochum beträgt die Bearbeitungsgebühr 30 EUR - gezahlt werden kann vor Ort nach dem Austritt per EC-Karte.
    Darüber hinaus kann man noch vorab per Überweisung zahlen und bekommt dann ein "Bezahlt-Marke" per Post geschickt.

    Zum Austritt selber muss man nur seinen Personalausweis mitbringen und wissen, wo man getauft wurde.
    Der Termin selber dauerte knapp 10 Minuten. Abgefragt wird zusätzlich der Familienstand und die Konfession (also römisch-katholisch oder evangelische Landeskirche).

    Den Termin muss man (zumindest hier in Bochum) vorab online buchen.
    Ich habe hierbei das Glück, dass ich das in der Mittagspause erledigen kann, da ich 5 Gehminuten vom Amtsgericht entfernt arbeite. Dadurch betrug die Wartezeit auf einen Termin nur eine Woche.
    Bei Berufstätigen hingegen hätte das anders ausgesehen.
    Einen Termin nach 16:00 Uhr hätte ich erst in 2 Monaten bekommen.

    Die Meldung an den Arbeitgeber erfolgt automatisch - kann aber bis zu 3 Monate dauern, wenn dieser die Daten beim Finanzamt zu selten abruft.
    Zuviel gezahlte Steuern werden nicht über die Gehaltsabrechnung zurück erstattet, sondern man muss sich diese über die Steuererklärung zurückholen.

    Der Austritt gilt formal ab dem Folgetag des Austrittes - die Kirchensteuerpflicht entfällt aber erst ab dem 1. des Folgemonats des Austrittes. In meinem Fall also am dem 01.08.23.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juli 2023
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  7. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Interessant. Bei mir ging es ganz normal bei der Stadtverwaltung. Ich glaube, dass das beim Standesamt war. Schon über 10 Jahre her.
    Das hat sie glaube ich direkt vom Geburtsort abgelesen / eingetragen. Gefragt wurde ich das nicht.
     
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  8. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Die 30 € sind ja sicher für die Abgeltung des Verwaltungsaufwands beim Amtsgericht. Die kommerziellen Kirchen setzen ja z.B. die Finanzämter als Dienstleister für den Beitragseinzug ein (die Finanzämter werden von den Kirchen für diese Dienstleistung bezahlt, die Arbeitgeber, die die Berechnung durchführen und die Beiträge abführen müssen, erhalten keinen Ausgleich!). Es stellt sich aber die Frage, warum ausgerechnet der Austretende die Gebühr beim Amtsgericht zahlen soll, schließlich leben wir in einem säkulären Staat und die Kündigung der Mitgliedschaft ist somit eine Privatangelegenheit zwischen der/dem Austretenden und der jeweiligen Kirche. Wenn die Kirche dafür das Amtsgericht als verwaltendes Organ einsetzt, dann müsste auch sie die Gebühr zahlen.
    Ich würde also in jedem Fall versuchen, die Gebühr von der entsprechenden Kirche zurückzuverlangen.
     
  9. Randfichte

    Randfichte Wasserfall Premium

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    @Eifelquelle
    Danke für deinen Beitrag. (Verlassen der christlichen Lehre, meinst du bestimmt.)
    Ich bin übrigens auch Mitglied in einer evangelischen Freikirche. Gratuliere dir zu diesem Schritt.
     
  10. Frederik1

    Frederik1 Senior Member

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    Vergiss nie wo Du deine "Kirchenaustrittsbescheinigung" ablegst.
     
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