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Kino.to-Webdesigner zu Haftstrafe verurteilt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 3. Dezember 2011.

  1. AnS66

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    AW: Kino.to-Webdesigner zu Haftstrafe verurteilt

    Bei KTG ist das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Auflage von 20.000 Euro eingestellt woren, also ist die Aussage das es nicht verfolgt wurde falsch.

    Außerdem ging es bei KTG um 23 Urheberrechtsverletzungen, im Falle von kino.to um 1,1 Millionen.
    Wer erkennt den Unterschied?
     
  2. atomino63

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    AW: Kino.to-Webdesigner zu Haftstrafe verurteilt

    Auweia :rolleyes:

    Und, was sind 20.000 Euro für den Herrn zu Guttenberg, gegen die Tatsache, juristisch Vorbestraft zu sein?

    Du (er)kennst den Unterschied?
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Dezember 2011
  3. AnS66

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    AW: Kino.to-Webdesigner zu Haftstrafe verurteilt


    Achso, KTG muss also in jedem Fall bestaft werden, egal wie viel oder wenig er gemacht hat? Ganz schwache Argumente. :eek:
     
  4. atomino63

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    AW: Kino.to-Webdesigner zu Haftstrafe verurteilt

    Willst du vielleicht noch mal ein bisschen nachdenken, eh ich dir auf deine Frage antworte :D?
     
  5. NFS

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    AW: Kino.to-Webdesigner zu Haftstrafe verurteilt

    Die Filme müssen/mußten ja erst einmal produziert werden.
    Ohne Personal geht das nicht.
     
  6. nmmicha

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    AW: Kino.to-Webdesigner zu Haftstrafe verurteilt

    Natürlich muß er dafür bestraft werden. Er hat dadurch einen persönlichen Vorteil gehabt. Damit hat er mehr Geld verdient. Also auch nix anderes als hier in dem Fall. Es ist doch in dem Falle völlig egal ob 1 oder 1 Mio. Urheberrechtsverletzungen stattgefunden haben.
     
  7. AnS66

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    AW: Kino.to-Webdesigner zu Haftstrafe verurteilt


    Natürlich :LOL:
     
  8. atomino63

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    AW: Kino.to-Webdesigner zu Haftstrafe verurteilt

    Schade, bis gerade eben, hatte ich noch Hoffnung :winken:.