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Kino.to: Chef-Programmierer zu knapp vier Jahren Haft verurteilt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. April 2012.

  1. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Kino.to: Chef-Programmierer zu knapp vier Jahren Haft verurteilt

    Na klar. Denn die Tatsache dass die Rentenkassen zukünftig durch seine Aktion geschont werden wirkt sich (im Todesfall des Rentners) strafmildernd für den Täter aus. :rolleyes:

    Profit von Großunternehmen bedeutet Steuereinnahmen für den Staat.

    Ich hatte schon öfters den Verdacht dass die Leute die sich Dinge für lau herunterladen wg. dadurch entgangener Steuereinnahmen für den Staat verfolgt werden. :eek:

    Wer Ironie (oder Sarkasmus) in meiner Aussage findet darf diese behalten. ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. April 2012
  2. skykunde

    skykunde Talk-König

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    AW: Kino.to: Chef-Programmierer zu knapp vier Jahren Haft verurteilt

    Das war ja auch nur ein Menschenleben. Das hat im Kapitalismus nunmal keinen wert.
     
  3. strotti

    strotti Board Ikone

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    AW: Kino.to: Chef-Programmierer zu knapp vier Jahren Haft verurteilt

    Du führst hier durchweg Urteile an, die auf dem Jugendstrafrecht basieren. Die kann man nicht einfach mit Strafen nach dem Erwachsenenstrafrecht vergleichen. Abgesehen davon ist eine Einschätzung solcher Urteile ohne genaue Kenntnis der Fälle nicht ganz einfach. Schon die von Dir plakativ angeführte "Vergewaltigung von zwei 13-Jährigen" scheint mir nach Lektüre des Berichts eben nicht das zu sein, was man landläufig als Vergewaltigung bezeichnet, sondern der typische Missbrauchsfall, das heißt, der Täter hat die Mädchen zu sexuellen Handlungen überredet, aber eben keine Gewalt angewandt.
    Mit der letzten von dir angeführten Quelle begibst Du Dich übrigens auf sehr dünnes Eis.
    Strotti
     
  4. AnS66

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    AW: Kino.to: Chef-Programmierer zu knapp vier Jahren Haft verurteilt

    Deine unteren Beispiele sind aber alle Jugendstrafrecht, da sollte Dir der Unterschied schon klar sein.
    Und bei Marcone musst Du eben auch die Urteilsbegründung lesen (nicht das ich sie nachvollziehe).

    edit: Strotti war schneller.
     
  5. tesky

    tesky Talk-König

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    AW: Kino.to: Chef-Programmierer zu knapp vier Jahren Haft verurteilt

    @strotti und AnS66
    Was hat die mangelnde Verhältnismäßigkeit damit zu tun, ob es sich bei den Urteilen um Jugendstrafrecht oder Erwachenenstrafrecht handelt? Auch das Jugendstrafrecht bietet Möglichkeiten einer angemessenen Bestrafung bei gleichzeitigem Erziehungsgehalt der Strafe. Den kann es ja auch geben, wenn ich einen 19-Jährigen, der alt genug ist, seine Entscheidungen zu reflektieren, für 5 Jahre wegsperre. Auch im Rahmen des Strafvollzuges kann es ja Maßnahmen zur Resozialisierung geben.

    Zur Quelle: Strotti, inwiefern ist der KStA eine nicht reputable Quelle? Du hast ja sicher gesehen, dass sich der verlinkte Blog auf einen Text aus dieser Zeitung bezieht. Man muss sich die Aussgaen dieses Blogs ja nicht zueigen machen, denn es ging ja hier lediglich um die prozessualen Fakten. Aber um Dir entgegen zu kommen, habe ich die Original-Quelle verlinkt. Ändert aber wie gesagt am Sachverhalt nichts.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. April 2012
  6. Freakie

    Freakie Platin Member

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    AW: Kino.to: Chef-Programmierer zu knapp vier Jahren Haft verurteilt

    Zumindest der 1. Fall ist ein schlechtes Beispiel:

    Vergewaltigung von zwei 13-Jährigen: 18 Monate Bewährung

    Für diese Tat gehören die jungen Migranten bestimmt nicht verurteilt, weil die Mädels ja genau wußten, worum es geht und was sie da freiwillig tun.
    Im Nachhinein dann den Eltern was vorheulen und die bösen Buben verknacken ist nicht ok.
    Da diese Jungs aber wohl noch andere dinge auf dem Kerbholz haben, darf man sie gerne möglichst lange wegsperren.

    Aber die Welt wird für Männer nicht einfacher. Die Mädels lassen schon mit 12, 13 Jahren ihre Willigkeit heraushängen und machen gerne bei Gangbangs mit. Kriegen die Eltern oder Lehrer das mit, wird fix eine Vergewaltigung daraus.
    Das ist so nicht hinnehmbar.
     
  7. AnS66

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    AW: Kino.to: Chef-Programmierer zu knapp vier Jahren Haft verurteilt

    Weil im Jugendstrafrecht nunmal von Haus aus geringere Strafen vorgesegen sind, somit ist ein Vergleich mit dem kino.to Programmierer schlichtweg unpassend. Das es immer mal wieder an der Verhältnismässigkeit mangelt will ich auch gar nicht abstreiten, liegt am auch immer wieder im jeweiligen Auge des Betrachters. ;)
    Letztendlich gings mir um die platte Stammtischparole als "Opa vor den Zug stoßen, denn dann gibts Bewährung" die nunmal nicht stimmt.

    Der Typ hat sich durch Urheberrechtsverletzungen weit im 6stelligen Bereich eine goldene Nase verdient und wussste ganz genau, das er gegen geltenden Recht verstößt. Wie mann da Mitleid haben kann erschließt sich mir nicht.
    Frag doch mal den Kino- oder Videothekenbesitzer deines Vertrauen, ob er das Urteil auch für zu hart hält.
     
  8. NFS

    NFS Institution

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    AW: Kino.to: Chef-Programmierer zu knapp vier Jahren Haft verurteilt

    Ach, du warst das? [​IMG]
     
  9. Galaxy_I

    Galaxy_I Silber Member

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    AW: Kino.to: Chef-Programmierer zu knapp vier Jahren Haft verurteilt

    Was haben denn nun Tierversuche mit der Materie zu tun????:eek: