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Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 14. Juni 2012.

  1. Galaxy_I

    Galaxy_I Silber Member

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    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

    Es gibt in diesem Forum einen Small-Talk-Bereich, es gibt x andere Foren quer durchs ganze Netz, in dem das Strafmass für Tötungsdelikteexplizit Gegenstand der Diskussion ist.

    Abgesehen davon, dass eine solche Diskussion wie auch hier fast immer mit Stammtischparolen auf Boulevard-Niveau geführt wird.:(
     
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

    Nein, ich meine die Realität, in der sich Joghurts in Foren anmelden und meinen, die Weisheit mit Löffeln gegessen zu haben.
     
  3. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

    Leider kein Aktenzeichen genannt. Wahrscheinlich wurde der Polizist nicht wegen Totschlags sondern z.B. wegen fahrlässiger Tötung oder ähnliches verurteilt. Auf Journalisten ist leider kein Verlass. So gibt es z.B. noch den Straftatbestand des "Minder schweren Falls des Totschlags", der in § 213 StGB geschildert ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Juni 2012
  4. AnS66

    AnS66 Board Ikone

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    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

    Totschlag in einem minderschweren Fall

    Fall Dennis J.: Bewährungsstrafe für Polizisten wegen Todesschuss - SPIEGEL ONLINE
     
  5. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

    Und deine Meinung finde ich auch absolut lächerlich! Who cares? :rolleyes:
     
  6. garfilix

    garfilix Junior Member

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    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

    In Anbetracht der Anzahl der Einzelfälle und der umfangreichen Anklagepunkte (14 Seiten Anklageschrift) ist dieses Urteil ehr gering.
    Strafmildernd wurde ihm hier sein umfangreiches Geständnis und die gezeigte "Reue" zu gutegehalten.
    Nach Anzahl der Einzeldelikte hätten da auch locker 6 Jahre heraus kommen können, da im Strafrecht keine "Pauschalverurteilung" stattfindet.
    Das Strafmaß bemisst sich in solchen Fällen (mehrere Delikte gleichzeitig) immer für jedes Delikt zunächst allein, wird dann addiert und kann dann so sogar über das sogenannte "Lebenslänglich" hinausgehen. Das läßt aber der deutsche Rechtsstaat nicht zu...siehe Amerika, dort werden die Einzelstrafen aufaddiert und ausgesprochen, sprich z.B. 4 x Lebenslänglich!
    D.h. es kann in einem Stafverfahren maximal das sogenannte "Lebenslänglich" herauskommen, entweder als Einzelstrafe oder als Summe mehrere Einzelstrafen.

    z.B. Schwerer Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung mit Todesfolge...betrunken Autofahren, jemanden überfahren, der an den Folgen des Unfall verstirbt. gibt i.d.R. vier bis sechs Jahre
    Zeigt sich der Täter einsichtig und reuig wird ehr die Untergrenze genommen...anders bei Uneinsichtigkeit oder völligem Unverständnis.
    anders bei
    Schwerer Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolge... betrunken oder bekifft Autofahren, einen Radfahrer abdrängen, der vor Schreck in den Gegenverkehr fährt und vom Gegenverkehr überrollt wird und an den Verletzungen verstirbt. von 18 Monate auf Bewährung bis hin zu 2 Jahre Haft

    Der Vergleich mit dem Tötungsdelikt ist völlig daneben.
    Wenn ein Vergleich, dann der mit Schmitz dotcom...da sich die Fälle gleichen.
     
  7. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

    Ich gehe davon aus, dass dein schulischer Bildungsgrad höher als meiner ist. Vielleicht erklärt sich daraus, dass du den Sinn eines Vergleiches nicht nachvollziehen kannst.
    Ich, als einfach denkender Mensch mit mittlerer Schuldbildung, empfinde es als Unrecht, wenn jemand für ein Wirtschaftsdelikt gleich oder höher bestraft wird, als jemand der, z.B., einen Menschen totgeprügelt hat.
    Selbstverständlich erwarte ich nicht, dass irgendjemand meine Meinung teilt. Vielleicht habe ich ja ein "falsches" Rechtsbewußtsein? :rolleyes:

    Falsch: Schuldbildung
    Richtig: Schulbildung
    Mein besonderer Dank gilt Monte für seinen dezenten Hinweis!
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Juni 2012
  8. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

    Was man alles so lernen kann!
     
  9. Mad9000

    Mad9000 Silber Member

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    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

    Also Persönlich finde ich das Urteil einfach zu hart.
     
  10. pcfreak324

    pcfreak324 Silber Member

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    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

    es geht um die verhältnissmäßigkeit der urteile, es kann einfach nicht sein, das ein Typ der niemanden getötet hat, ähnliche oder härtere strafe bekommt als ein Mörder ob Totschlag oder Mord, Mord ist beides weil ein Menschenleben mit gewalt beendet wurde.

    unser rechtsystem ist eine einzige Farce die man schon lange nicht mehr ernstnehmen kann!

    und es ist erwiesen das Polizisten die mist bauen welcher art auch immer, fast immer ein deutlich geringeres strafmaß erhalten oder ganz davonkommen als normale Bürger.