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Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von vorturner, 10. November 2015.

  1. WR74

    WR74 Gold Member

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    Ja telefonisch bestellt und keine AGB dabei
    Und was hat das zu bedeuten?
     
  2. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    Das theoretisch viele Gängeleien, welche Sky über die AGB "absegnet" in dem erwähnten Vertrag,
    der ja nur aus dem kurzen Schriftsatz besteht, nicht durchsetzbar wären.
     
  3. WR74

    WR74 Gold Member

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    Also nicht zum negativen für mich, oder?
    Wobei ich denke, dass viele keine AGB erhalten haben bei Ihrer Verlängerung.
     
  4. Schnirps

    Schnirps Wasserfall

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    Also mir gings ähnlich.
    Hatte verlängert und im Zuge dessen die richtigen Daten samt Belehrung erhalten. Soviel zum Einstieg.
    DANN: direkt danach auf die Connected-Zweitkarte umstellen lassen. Die Vertragsbestätigung und entsprechend angepasste Gebühr kam aber nicht.

    Prompt wie empfohlen über sky&friends community mit einem Mod. dort in Verbindung gesetzt und mein "Leid" geklagt.
    Nach gut36 Stunden kam die Änderung per Email. Also aktuelles Abo samt gebuchter neuer "connected"-Variante schön aktuell als Übersicht wie man es kennt.

    Also meldet euch da. Die Mods helfen schnell und es klappt. Die Belehrung über den Widerruf war natürlich auch enthalten. Der Tip war gut ;)(y)(y)
     
  5. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    In etwaigen zukünftige Rechtsstreitigkeiten positiv für Dich.
    Aber Sky wird in diesem Punkt natürlich anderer Meinung sein.
     
  6. IvaN96

    IvaN96 Junior Member

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    Fängt die Widerrufsfrist auch bei einer falschen Vertragsbestätigung an zu laufen oder erst wenn die korrekte da ist?
    Habe auch zwei falsche erhalten und immer eine korrekte gefordert. Bisher habe ich noch keine bekommen...
     
  7. Jürgen 7

    Jürgen 7 in memoriam †

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    die Widerrufsfrist fängt an, wenn du die Widerrufsbelehrung erhalten hast...kommt meisstens mit der AB...
     
  8. IvaN96

    IvaN96 Junior Member

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    ok also in dem Fall mit der falschen AB
     
  9. Ofen

    Ofen Gold Member

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    Dafür ist ein Widerruf ja auch eigentlich gedacht. Wenn was falsch im Vertrag ist oder man den Vertrag doch so nicht möchte.
     
  10. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

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    Nur für das Protokoll: Durch die EU-Verbraucherrechterichtlinie gültig ab dem 13.06.2014 gibt es keine unendlich langen Widerrufsrechte mehr.