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keine Aufnahmen mehr abspielbar-nach zusenden der Sterbeurkunde meiner Mutter

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von MATTHIAS 1000, 11. Februar 2018.

  1. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Wenn man nicht viel Geld hat, dann sollte man auch nicht so viele (langfristige) Abos abschließen. Gerade wenn man schon mal insolvent war, dann hätte man da doch selbst mehr aufpassen müssen. Wofür brauchst Du einen Smartphone-Vertrag? Besorge Dir eine Prepaidkarte, da hast Du die volle Kostenkontrolle und zahlst nur, wenn Du sie auch nutzt. Genauso solltest Du es bei Zeitschriften machen, kaufe sie Dir bei Deinen normalen Einkäufen jede Woche selbst - und wenn dann das Geld mal nicht reicht, dann läßt Du sie halt liegen.
     
  2. Rohrer

    Rohrer Guest

    Ich glaube eher, dass sie wohl auf seine Mutter abgeschlossen wurden? Und da könnte auch eine Nachlassinsolvenz in Frage/ Betracht kommen.
    Er kommt wahrscheinlich, so hart wie es sein mag, aus diesen Teufelskreis/ der Schuldenspirale nicht mehr raus. Und da sollte man ihm viellicht einen Betreuer zur Seite stellen.
     
  3. Rohrer

    Rohrer Guest

    Da wird wohl nur der Weg der wiederholten Insolvenz bleiben. Ich glaube nach 10 Jahren wieder möglich? Zumal, wenn nicht schon aktuell, der Gerichtsvollzieher wieder ständiger Gast sein wird. Und willst Du das?
    Und Dir einen Betreuer zur Seite stellen, welcher über Deine Ausgaben, etc. entscheidet. Klingt jetzt vielleicht Brutal oder Gemein, aber um dieser Spirale herauszukommen wäre über eine Entmündigung nachzudenken. Welche, wenn ich das so alles lese, aktuell nur von Vorteil sein kann und Dir hilft, wieder irgendwann mal ein "normales" und (fast) sorgenfreies Leben zu führen.
    Ggf. sollte auch das Thema Therapie mal bedacht werden?
     
  4. ronnster

    ronnster Board Ikone

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    Harter Tobak. Mir stellen sich Nackenhaare auf. Entmündigung, Therapie, ist dir klar, was du hier vorschlägst in diesem Falle? Du willst das ultima ratio, in Verbindung mit Verbraucherinsolvenz , jetzt schon anwenden?
    Wenn ich das hier so verfolge liegt für mich ein klarer Fall von selektiver Wahrnehmung vor, sodass Wunsch und Wirklichkeit eklatant auseinanderklaffen, siehe praktisch bankrott aber nach einem neuen 5Gb-Vertrag zu suchen usw usf. Hier hilft nur der Gang in die Entbeerung und Askese. Er hat sich vor über einem Jahr zur Annahme des Erbes entschieden, was scheinbar nicht im geringsten die Kosten und Verbindlichkeiten deckt. Hier kann man vorwerfen, dass er es hätte wissen können, was an Vermögen vorhanden ist und hätte ausschlagen können. Selbstgewähltes Schicksal. Nun gut er hat sich zur Annahme entschieden, was eben nicht nur die Rosinen, sprich Vermögen, einschließt, sondern auch die bitteren Mandeln, die Verbindlichkeiten. Aber davon auszugehen, dass Vertragspartner Leistung liefern obwohl man scheinbar nicht mehr zahlt ist schon irgendwie witzig.

    Hier hilft nur die Erkenntnis, dass man arm ist wie ein Kirchenmaus und das man nicht leben kann als wäre nichts gewesen. Es ist nicht witzig sich beschränken zu müssen, ist mir schon klar, aber nur so geht der Weg heraus. Schuldnerberatung ist ein guter Anfang oder besser Wiederanfang, nur muss man dann auch ein Konsequenz an den Tag legen. Die sehe ich hier noch nicht so richtig anhand der Schilderungen. Ich würde gnadenlos alle Verträge kündigen und beispielhaft hier gefälligst den Receiver zurückschicken. Matthias, irgendwelche Aufnahmen sind gerade dein kleinstes Problem und sollten nicht im Fokus stehen.

    Wie gesagt jeder kann unter Umständen jederzeit selbst in diese Lage kommen, ich wünsche es niemanden, aber wie manchmal mit der Situation umgegangen wird ist schon komisch.


    ( Und mal unter uns: Ich finde es persönlich auch immer grenzwertig, dass sich die Prioritäten in Bezug auf Schulden/Verbindlichkeiten derart verschoben haben, dass es nicht mehr erstrebenswert ist diese zu begleichen, sondern in unsere Gesellschaft Unsummen aufgewendet werden, den Gläubiger auf den Forderungen sitzen zu lassen und ihn mit niedrigen Prozenten abzuspeisen. Ich hab das noch anders gelernt.)
     
  5. Rohrer

    Rohrer Guest

    Ja. Und umso schneller, umso besser.

    Hat er aus der Vergangenheit gelernt? Hat er aus der Insolvenz gelernt? Beides mal ein großes Nein!

    Und das könnte man, wenn ich das Gelesene so deute, für wahrscheinlich noch viel mehr verneinen, was sich Positiv werden ließe. Hier hilft wahrscheinlich nur noch ein harter Schnitt.

    Denn entweder die Restschuldbefreiung erfolgte vor über 3 Jahren, oder er hat in der Tat die Verträge über die Mutter abgeschlossen, was ihn jetzt brutal auf die Füße fällt. Was vielleicht auch mit Betrug in Zusammenhang gebracht werden kann? Vielleicht sind sogar noch Schulden aus Strafbaren Handlung vor und aus der Insolvenz vorhanden? Bin mir nicht sicher, ob diese überhaupt unter die Restschuldbefreiung fallen?

    Du bekommst in den drei Jahren nach der Restschuldbefreiung kaum einen Vertrag, Dispo, etc., außer Zeitungsabo. Denn die Insolvenz steht mindestens 3 Jahre plux X Tage in der Schufa & Co.

    Und er kann das offenbar nicht mehr selbst.

    Und von daher, ja ich bleibe bei meiner Meinung über Entmündigung, Insolvenz und Therapie.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. Februar 2018
  6. OMD

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    Was von der Restschuldbefreiung ausgenommen ist, ist in § 302 InsO geregelt. Darüber hinaus muss eine erteilte Restschuldbefreiung auch nicht endgültig sein. Die Möglichkeiten für den Widerruf einer Restschuldbefreiung sind in § 303 InsO geregelt.
     
  7. Rohrer

    Rohrer Guest

    Als müsste bei ihm der Fall sein.

    Muss aber, so habe ich es verstanden, innerhalb eines Jahres nach der Restschuldbefreiung erfolgen. Ist wahrscheinlich das Jahr um.

    Quelle
     
  8. OMD

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    Ja, das Jahr ist sicher um. Die genannten Regelungen bezogen sich ohnehin auf das neue seit 01.07.2014 gültige Insolvenzrecht.

    Nach dem alten Insolvenzrecht war es für Gläubiger noch wesentlich schwieriger eine erteilte Restschuldbefreiung zum Widerruf zu bringen.

    Und nach dem alten Recht müsste seine Insolvenz stattgefunden haben, von daher eh abgehakt sein. Mit dem neuen Insolvenzrecht hat man es Gläubigern etwas einfacher mit dem Widerruf der RSB gemacht. Im Gegenzug hat man es Schuldnern auch etwas einfacher gemacht das eine Insolvenz nicht mehr immer starre 6 Jahre dauert, sondern nun auch schon nach 3 Jahren, 5 Jahren oder eben 6 Jahren erledigt ist.
     
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