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Kein Computer, kein WLAN und trotzdem Abmahnkosten

Dieses Thema im Forum "Computer & Co." wurde erstellt von lagpot, 21. Dezember 2011.

  1. Eriah

    Eriah Junior Member

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    AW: Kein Computer, kein WLAN und trotzdem Abmahnkosten

    Das Hauptroblem sind die "ich hab ja nichts zu verbergen" leute.
    Und wenn dann doch was passiert wird rumgeheult.

    Tatsache ist das in solchen fällen maximal ein Indiz vorliegt,und wer Abmahnungen oder Verurteilung nur wegen eines indizes macht,ist schlicht schwerstkriminell.

    Klar ist es bequemer einfach nur danach zu gehen wie sympathisch einem der angeklagte gerade ist,aber mit Rechtsstaatlicher justiz hat das nix zu tun.

    Aber da die Mehrheit ja immer glaubt ihr passiert so etwas nicht,haben kriminelle natürlich freie hand,Menschen ohne Beweis zu bedrohen oder zu verurteilen.

    Und wenn sich die Politiker dann auch noch mit Günstigen Konditionen kaufen lassen,wie aktuell bei Wulf,dann ist das Rechtssystem natürlich nur noch ein Schlechter witz.

    Man kann jemanden nicht dafür bestrafen das er andern seinen Zugang zur verfügung stellt.
    Man kann z.b von Eltern nicht verlangen das sie z.b die Prepaid Handys ihrer Kinder verwanzen,um 24/7 das verhalten der Kinder zu überwachen.

    Ein Gericht hat die Pflicht zweifelsfrei den Täter zu ermitteln,und nur der kann Haftbar gemacht werden.
    Ansonten müsste zu aller erst mal der Provider haftbar gemacht werden,denn er überlasst ja in erster linie den Internetzugang!
    Wenn also jemand für die störerhaftung zur verwantwortung gezogen werden soll,kann das ausschließlich der Provider sein.
     
  2. FilmFan

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    AW: Kein Computer, kein WLAN und trotzdem Abmahnkosten

    Wie heißt es so schön im GG: "Eigentum verpflichtet". Allerdings sollte man das endlich mal bei des deutschen liebstes Kind, dem Auto, verinnerlichen, sprich, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist, haftet ganz einfach der Halter.
     
  3. r123

    r123 Guest

    AW: Kein Computer, kein WLAN und trotzdem Abmahnkosten

    Der Halter haftet ja bereits insofern als dass ihm, spätestens nachdem er zum 2.Mal einen Fahrer nicht benennen kann, die Pflicht auferlegt wird, ein Fahrtenbuch führen zu müssen. AUßerdem wird auch im Umfeld des Fahrers ermittelt und wenn bspw. sein Sohn deutlich auf dem Bild erkennbar ist und er aber behauptet hat, nicht zu wissen, wer gefahren ist, kann er auch eine Strafanzeige erhalten. Das finde ich okay und ausreichend.
     
  4. r123

    r123 Guest

    AW: Kein Computer, kein WLAN und trotzdem Abmahnkosten

    Doch, das kann man m.E. durchaus. Anderenfalls würde jeder behaupten, er selbst wäre es nicht gewesen und der Beweis des Gegenteils wäre dann faktisch zumeist unmöglich; selbst wenn bspw. die illegalen Dateien auf seinem PC gefunden worden wären, da es dann auch der Sohn oder jmd. anderes sein könnte.
    Problematisch finde ich bei diesen Abmahnungen nur, dass eben durchaus immer wieder Leute ermittelt werden, die selbst und über deren Anschluss wohl nie etwas illegales heruntergeladen wurde und es Ihnen aber faktisch unmöglich ist, dies zu beweisen. Man müsste für eine Verurteilung daher m.E. schon zumindest die illegalen Dateien auch beim Abgemahnten finden bzw. 100%ig wissen, dass sein Anschluss verwendet wurde
     
  5. cas-64

    cas-64 Junior Member

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    AW: Kein Computer, kein WLAN und trotzdem Abmahnkosten

    Ganz einfach man nuss rigoros gegen die vorgehen die, die Portale zur Verfügung stellen wenn nichts angeboten wird kann man auch nichts runter laden.Ist aber einfacher den kleinen Man zu belangen.Alles andere ist denen wohl ein zu großer Aufwand.
     
  6. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    AW: Kein Computer, kein WLAN und trotzdem Abmahnkosten

    Da könnte man doch gleich mal jeden Bundesbürger eine Abmahnung schicken, den Theoretisch könnte jeder eine Internetverbindung haben. Also sozusagen eine Vorsorgliche Bestrafung.