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Kein analoges TV mehr - trotzdem GEZ?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Nomorepremiere!, 29. Mai 2006.

  1. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: Kein analoges TV mehr - trotzdem GEZ?


    Kein DVB-T-Receiver = kein Empfangsgerät, das man bereit hält.

    Der Fernseher ist nur noch Darstellungsgerät.
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Kein analoges TV mehr - trotzdem GEZ?

    Hat sie schon und auch gewonnen.
     
  3. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: Kein analoges TV mehr - trotzdem GEZ?

    Hast du mal ein Aktenzeichen oder Link? Interessiert mich! Gab es eine Berufung?
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Kein analoges TV mehr - trotzdem GEZ?

    Prinzipiell hast du ja vollkommen Recht, nur interessiert das die GEZ nicht. Selbst ein Empfangsgerät, das nichts empfangen kann, ist ein anmeldepflichtiges Empfangsgerät.

    Es ist so lächerlich.
     
  5. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Kein analoges TV mehr - trotzdem GEZ?

    Der Fernseher kann aber immer noch theoretisch empfangen...

    Folglich ist auch der immer noch ein empfangsgerät.
    Kabelanschluß bestellen und anschließen wäre da z.B. eine Möglichkeit ;).

    Es geht nunmal nicht um die tatsächlichen Möglichkeiten sondern um die theoretischen Möglichkeiten.
     
  6. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: Kein analoges TV mehr - trotzdem GEZ?

    Ah, da liegt mein Denkfehler. Den Kabelanschluss hatte ich vergessen. Jetzt würde mich natürlich interessant, ob diese Möglichkeit für das Gericht das Entscheidende war.
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Kein analoges TV mehr - trotzdem GEZ?

    Das ist alles sowas von egal. Die Gebührenpflicht beginnt, sobald du ein Empfangsgerät bereithältst. Und dabei handelt es sich um ein Gerät, das grundsätzlich dazu geeignet ist, Rundfunk zu empfangen.
    Die Gebührenpflicht ist nicht von der tatsächlichen Nutzung und eben sogar Nutzbarkeit abhängig.

    Allerdings kann sich jemand, der blind und/oder taub ist, von der Gebührenpflicht befreien lassen kann. ;)

    Gag