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KDG scheitert mit Hilfsantrag zur Verschlüsselung der ÖR

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. August 2013.

  1. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: KDG scheitert mit Hilfsantrag zur Verschlüsselung der ÖR

    Ich denke der Grund dafür ist dass die Rundfunkgesetze in Österreich in best. Punkten anders sind als in Deutschland.

    Um Gesetze ändern zu können ist allerdings die Mehrheit der Abgeordnetenstimmen im Parlament notwendig.
    Und vorher muss natürlich erstmal eine Änderung best. Gesetze beantragt werden.

    Zumindest in dem Falle wenn pro Haushalt eine Empfangsanlage genutzt wird. Ansonsten wird die Sache offenbar komplizierter.
     
  2. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: KDG scheitert mit Hilfsantrag zur Verschlüsselung der ÖR

    Von Technik sprach niemand. Es geht darum, dass jemand, welcher das Sat-Signal empfängt unter Umständen auch Geld an GEMA & Co abdrückt.

    Eben, man müsste die gesetzlichen Bestimmungen anpassen.

    Hat bei der HHA ja auch geklappt. Man sieht, bei Bedarf geht's ratz fatz und die Gesetze sind geändert.

    Eben, man kann nicht pauschal sagen, dass nur Kabelnutzer für GEMA & Co latzen müssen. Es ist komplizierter und das hatte ich auch geschrieben: "Wenn jemand das Sat-Signal abgreift und weiterleitet (genau Zahl von Haushalten weiß ich jetzt nicht gerade), ist ebenfalls GEMA fällig.". Fazit: Sat-Empfang schützt nicht immer vor der GEMA.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. August 2013
  3. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    Technisches Equipment:
    SAT:
    integrierte Lösungen in Fernseher 1 und 2.
    Ansonsten:
    TEVION DVB-S 294
    Dzipia DS4H-9160 DVB-S2 Twin PVR
    Topfield TF-5000

    DVD:
    TEVION DVD 294

    HiFi:
    FR/FL: Canton LS 80
    SR/SL/BR/BL/SUB: CANTON 5.1
    AMP: TEVION AVR 2005 7.1

    TV:
    1. Philips 46PFL5507/K
    2. TERRIS LED TV 2933
    3. TERRIS LED TV 2224
    4. TEVION LCD TV 2292
    AW: KDG scheitert mit Hilfsantrag zur Verschlüsselung der ÖR

    Nun bei den VG Medien (und VG Wort) hat sich kein Mensch darüber aufgeregt, dass auf so ziemlich jeden SAT Receiver Lizenzgebühren zu entrichten sind.

    Die verstecken sich im EPG. Jeder Receiverhersteller zahlt an die VG Lizenzgebühren für das erweiterte EPG der Privatsender.
    Das führt dann zu seltsamen Konstrukten, wo bei manchem Endgerät das EPG nur Now/Next Infos enthält oder EPG für Privatsender gleich ganz abgeschaltet ist.

    Was will ich damit sagen: Die kassieren heute schon!:winken:

    P.s.: DVB-T Receiver und Fernseher mit EPG natürlich genauso.....
     
  4. bolero700813

    bolero700813 Wasserfall

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    AW: KDG scheitert mit Hilfsantrag zur Verschlüsselung der ÖR

    In der Tat höhlt "HD+" das Ganze etwas aus. Aber trotzdem gibt es schon gewaltige Unterschiede zwischen den Systemen. "HD+" ist reines Zusatzbrot. Darauf kann man auch verzichten, und trotzdem kostenlos auf eine große Programmvielfalt bei Astra zugreifen. Auch Anbieter wie Sky werden neutral behandelt. Wer Lust hat (und das notwendige Geld), kann gerne auf Astra ein eigenes Bezahlfernsehpaket vertreiben.

    Anders beim Kabel. Hier setzt ein Anbieter, der eigentlich nur für die Infrastruktur zuständig sein dürfte, breit angelegt auf ein Abosystem, dem man mittlerweile kaum noch entkommen kann.
     
  5. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: KDG scheitert mit Hilfsantrag zur Verschlüsselung der ÖR

    Warum sollte man das wollen? :confused:
     
  6. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: KDG scheitert mit Hilfsantrag zur Verschlüsselung der ÖR

    Such mal nach dem 5 oder 6 Rundfunkurteil und lies es, da müßte es irgendwo zu finden sein.

    Da steht aber nichts von DVB-t, sondern terrestrischer Verbreitung die durch neuere Techniken ergämzt wird, so oder so ähnlich wurde das dort formuliert.

    Nicht im Unity.media Kabelnetz ;)

    Nur damit Crom mal was gesagt hat was stimmt, sonst liegt er nämlich immer zu 99% daneben mit seinen "Realitäten der besonderen Art, wo ein neuer Tag beginnt wenn die Sonne aufgeht und nicht wie bei normalen Menschen um 0.oo Uhr" ;)

    PS: Als Antwort wird er mir gleich wieder unterstellen das ich den Unterschied zwischen Tag und Nacht nicht kenne, obwohl das nichts damit zu tun hat um wieviel Uhr ein neuer Tag beginnt. :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. August 2013
  7. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: KDG scheitert mit Hilfsantrag zur Verschlüsselung der ÖR

    Macht sie nicht mit!
    Macht sie auch nciht bei den Privaten mit.
    Aus diesem Grund gibt es dort wohl analog bis in alle Ewigkeiten :D

    Wohl kaum!
    Bei den Privaten war/ist es doch so, da gabs dann auch kein Recht aus SAT Schüsseln.
    Bei den Privaten in HD im Kabel ist es auch so, trotzdem gibts kein Recht auf eine SAT Schüssel.
    Bei HD+ setzt man die "Servicepauschale" als Begründung ein, weil der Kabelkunde auch Kabelgebühren zu zahlen hat.
    Im Kabel kosten die HD Sender dann trotzdem nochmal Extra.
    Das ist auch die Erklärung dafür warum die Privaten in HD nachweislich Pay TV sind, es ist eben keine Servicepauschale die mit der Kabelgebühr gleichzusetzen ist sondern reine Pay TV Gebühren und die muß der Kabelkunde natürlich trotz Kabelgebühr aka Servicepauschale ebenso zahlen.

    Forennutzer wie Crom werden das allerdings niemals begreifen, die haben ihre eigenen Phantasien was Pay TV anbelangt.:winken:

    Da reicht dann doch 1 Verbreitungsweg, der über DVB-t , oder?
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. August 2013
  8. Doc1

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    AW: KDG scheitert mit Hilfsantrag zur Verschlüsselung der ÖR

    Der Hauptverbreitungsweg für HD-Grundversorgung der ÖRas ist der Satellit. Dieser Weg ist für alle Nutzer kostenfrei, da über die Haushaltsabgabe schon bezahlt.:D
     
  9. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: KDG scheitert mit Hilfsantrag zur Verschlüsselung der ÖR

    Ich habe die entspr. Passage gefunden, denke ich.
    Diese liest sich für mich allerdings etwas anders: Die Formulierung ist etwas allgemeiner gehalten.
    Diese besagt dass die ÖR eine Übertragungstechnik nutzen müssen bei der der Empfang der ÖR-Inhalte für alle Bürger sichergestellt werden kann, aber:
    Es wird in dem Urteil vom BVG nicht zwingend die Übertragung auf terrestrischem Weg verlangt. Das ist lediglich eine Zusatzformulierung weil es zum Zeitpunkt des Urteils (1987) nur zwei Übertragungswege für die TV-Programme der ÖR gab: Antenne und Kabel. Über Satellit wurden die TV-Programme zu diesem Zeitpunkt nicht verbreitet.

    Ich habe da allerdings noch eine interessante Info in der 4. Rundfunkentscheidung gefunden. Die Formulierung in der Urteilsbegründung lautet:
    Rundfunksatelliten erfüllen dieselbe Funktion wie terrestrische Rundfunksender. Die Ausstrahlung von TV-Programmen die von jedermann zu empfangen sind.

    Über die Situation dass Bürger den Empfang von Satelliten nicht nutzen können, aus welchen Gründen auch immer, darüber steht in der Rundfunkentscheidung allerdings kein Wort.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. August 2013
  10. Doc1

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    AW: KDG scheitert mit Hilfsantrag zur Verschlüsselung der ÖR

    Wer den freien Empfang per Sat nicht nutzen kann, hat ja meist bei der Wohnungswahl nicht aufgepasst und sollte hier jetzt keine Parolen verbreiten!:D