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KDG: Neue Sender ab 17.10.

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von JohnsonHH, 10. Oktober 2006.

  1. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: KDG: Neue Sender ab 17.10.

    41 analoge Sender gibts nur in ausgebauten Gebieten wo man auch noch digitale Kapazität frei hat.
    In den meisten Netzen sind aber mxiaml 33 analoge Sender drin über die die KDG nicht entscheiden darf ob sie digitalisiert werden.
    Die jetzigen digitalen Transponder der KDG sind aber alle rappe voll.

    Gruß Gorcon
     
  2. Mark_HH

    Mark_HH Junior Member

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    AW: KDG: Neue Sender ab 17.10.

    Den Originaltext gibt's hier:
    http://www.presseportal.de/story.htx?nr=887497&search=rtl
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: KDG: Neue Sender ab 17.10.

    ... es wird viel zuviel reguliert. Lediglich die Verbreitung der 7 gesetzlichen Programme (Das Erste, ZDF, regionales Drittes, arte, 3Sat, KiKa und Phoenix), sowie ein evtl. vorhandener "Offener Kanal" sollte vorgeschrieben sein. Alles andere sollten den Kabelnetzbetreibern überlassen bleiben, die sich natürlich weiterhin an geltendes Recht halten müssen. AUfgabe der Landesmedienanstalten sollte auch weiterhin die "Überwachung" der TV-Programme sein, was natürlich auch auf die anderen in Deutschland geltenden Verbeitungswege gelten sollte. Jeder darf sich aussuchen, wie er sein Programm-TV empfangen möchte. Es gibt kein Gesetz, was vorschreibt, dass Kabel-TV genutzt werden kann. Einschränkungen kann nur aufgrund Verträge geben, wie z.B. einen Mietvertrag mit einer Wohnung als Mietgegenstand. Aber es wird niemand gezwungen einen Vertrag zu unterschreiben, der nur den Kabelempfang zulässt. Das Mietrecht liegt aber nicht im Zuständigkeitsbereiche einer Landesmedienanstalte und somit gibt es für die Landesmedienanstalten diesbzgl. nichts zu regulieren ...
    ... die Kapazitäten stehen allerdings nicht überall zur Verfügung und ein Ausbau der Kabelnetze ist keine Angelegenheit von heute auf morgen. Man kann natürlich eine Zweiklassengesellschaft aufbauen. Einmal die Kabelkunden unde die priviligierten Kabelkunden. Die priviligierten Kabelkunden bekommen dann für's gleiche Geld erheblich mehr Leistung als die normalen Kabelkunden. Um auf die Schnelle Kapazitäten zu schaffen, müssen analog genutzte Kanäle digitalisert werden. Das ist allerdings aufgrund der Regulierungswut der LMAs nicht so ohne weiteres möglich ...
     
  4. Frapu

    Frapu Gold Member

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    AW: KDG: Neue Sender ab 17.10.

    wenn KDG S39 und S40 auf Quam256 umstellt, passen da noch paar Sender drauf.
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: KDG: Neue Sender ab 17.10.

    ... Du solltest auch die nichtausgebauten KDG-Netze berücksichtigen, die i.d.R. technisch lediglich bis 450MHz ausgelegt sind. Natürlich kann man in Grenzen auch Frequenzen darüber nutzen, was aber zu Verzerrungen im Signal führt, was die Nutzbarkeit von 256QAM einschränkt ...
     
  7. stefan18

    stefan18 Senior Member

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    AW: KDG: Neue Sender ab 17.10.

    Was dabei rauskommt sieht man am Beispiel "Grundverschlüsslung"
    Du gestehst also nur Reichen leuten zu darüber zu entscheiden wie sie TV Empfangen wollen?
    Es gibt ein paar Millionen Leuten,die sich nicht wie du es offensichtlich kannst,einfach mal ein Haus kaufen können.
    Die zweiklassengeselschaft gibt es doch schon längst! Die einen Bezahlen Monatlich nichts für die Privaten im Digitalen Netz,die anderen bezahlen monatlich,und wieder andere haben aufgrund irgendwelcher streitigkeiten gar keine möglichkeit Digitales Privatfernsehen zu sehen.
    Also ahben wir sogar eine 3 Klassen Geselschaft im Kabel.
     
  8. NFS

    NFS Institution

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    Im Grundpreis ist irgendwann nur noch das Logo enthalten. Alles weitere kostet extra. :D
     
  9. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: KDG: Neue Sender ab 17.10.

    Ohne Logo ist es billiger. Werbung wird ja selbstverständlich ohne Logo ausgestrahlt.
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: KDG: Neue Sender ab 17.10.

    ... die "Grundverschlüsselung" verstößt in keinster Weise gegen geltendes Recht. Im Gegenteil, denn die Grundverschlüsselung ist ein Mittel zum Schutz der Urheberrechte.
    ... Du musst Dir nicht gleich ein Haus kaufen. Du brauchst nur in eine Wohnung zu ziehen, wo kein Kabelanschluss eines bestimmten Anbieters vorgegeben ist. Gute Chancen auf so eine Wohnung hast Du in ländlichen Gebieten. Du entscheidest, ob Du eine bestimmte Wohnung mieten möchtest oder nicht. Bei einer "zwangsverkabelten" Wohnung mußt Du halt entscheiden, was Dir wichtiger ist: die Wohnung oder Satempfang.
    ... unterschiedliche Anbieter kalkulieren auch unterschiedlich. Ein Kabel BW-Kunde z.B. ist aber nicht gleich Kabel BW-Kunden. Es gibt die priviligierten Kabel BW-Kunden die eine Riesenauswahl an in- und ausländischen Free-TV-Progamme haben. Der einfache Kabel BW-Kunde bekommt davon nichts mit. Aber zahlen müssen alle das gleiche. ...