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KD verpflichtung?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Nilesme, 27. März 2006.

  1. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: KD verpflichtung?

    Seit wann ist man ein "Schwarzseher" wenn man keine KDG Programme nutzen will?

    Gruß Gorcon
     
  2. Nilesme

    Nilesme Neuling

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    AW: KD verpflichtung?

    Das ist ne gute Frage... schwarzseher.. hab ich noch nie gehört..
     
  3. Nilesme

    Nilesme Neuling

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    AW: KD verpflichtung?

    Unterlagen, Vistenkarte, Reciver, und und und.. wie kann er dann nicht von KD sein??

    Also Visitenkarten von Firmen kann sich nicht jeder drucken lassen, dazu wird das OK von der Firma benötigt. Ich arbeite in einer Druckerei und werd nachher mal überprüfen ob die Vis.karte vom Laserdrucker oder von einer Druckmaschiene ist...
     
  4. floppy

    floppy Board Ikone

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    AW: KD verpflichtung?

    Naja wenn du einen Kabelzugang hast ohne für ihn zu zahlen, dann hat er das Recht ihn abzuklemmen...
    So hört sich das ganze nämlich an...
    Empfängst du analoge TV Kanäle über deine Kabelbuchse ohne dafür zu bezahlen Nil ??

    Solltest du deine Kabelbuchse gar nicht nutzen, macht es ja auch nichts wenn er sie ordnungsgemäß abklemmt...
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. März 2006
  5. Nilesme

    Nilesme Neuling

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    AW: KD verpflichtung?

    die normale Kabelgebühr wird über die Nebenkosten mitbezahlt... Also dürfte er das ja normalerweise nicht...

    Ich nutze ganz normales TV über die Fernsehbuchse... und dass wird über die nebenkosten mitbezahlt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. März 2006
  6. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: KD verpflichtung?

    Das kann sehr wohl jeder! Dazu brauchst Du nur einen Laserdrucker und ratz fatz hast Du eine passende Visitenkarte.

    Gruß Gorcon
     
  7. floppy

    floppy Board Ikone

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    AW: KD verpflichtung?

    entweder wird hier getrollt oder du wurdest von sonstwem verarscht
     
  8. Diabolo

    Diabolo Senior Member

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    AW: KD verpflichtung?

    Es kann durchaus sein, dass Dein Vermieter die Wartung des Übergabepunktes u.Ä. auf die Nebenkosten der Mieter ablegt.
    Im Mietvertrag steht dann "Kosten für Kabelanschluss" drin. Der Vermieter darf dies durchaus ansetzen.

    Das bedeutet aber, dass Du als Endnutzer den Kabelanschluss selbst anmelden mußt.

    Solltest Du den Anschluß seit Einzug genutzt haben, so kann Dich der ADM rückwirkend anmelden. Mit den meisten ADM`s kann man aber reden und ggf. auch verhandeln. Z.B. über die Bereitstellungsgebühr...:cool:
     
  9. floppy

    floppy Board Ikone

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    AW: KD verpflichtung?

    Exakt
     
  10. monari

    monari Neuling

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    AW: KD verpflichtung?

    Hi Nilesme,habe heute durch einen Bekannten von Deinem Beitrag erfahren und möchte Dir folgendes dazu mitteilen.
    Wenn Dein ´Vermieter den Kabelanschluss tatsächlich über die Mietnebenkosten einzieht und ihn dann an den Kabelnetzbetreiber weiterführt, dann muß dieser Betrag expliziet mit einem separaten Nebenkostenschlüssel und die Höhe des Betrags aufgeführt sein.
    Sollte das nicht der Fall sein, dann mußt Du die Nutzung des Breitbandkabelanschluss rechtmäßig und eigenverantwortlich anmelden, da Du Dich sonst nach § 265a StGB strafbar machst. Der ADM hat das Recht und auch die Pflicht die vorhanden Kabelanschlüsse in einem Objekt auf die korrekte Anmeldung hin zu überprüfen und hat auch das Recht, in Ausübung seiner Tätigkeit die Wohnung betreten zu dürfen. Selbstverständlich mußt Du ihn nicht reinlassen, aber in gegenseitigem Einvernehmen, sollte man unter Erwachsenen Menschen auch kooperativ sein. Es wird Dir keiner deswegen den Hals umdrehen. Die Mitarbeiter von KDG haben ordnungsgemäße sogenannte Hausbögen, mit allen Adressen aus dem zuständigen Gebiet und können so auch überprüfen, wer alles in einem Objekt angemeldet ist und wer nicht. Sollte jemand den Anschluss unangemeldet nutzen (SCHWARZNUTZER) so darf und muß der ADM diesen entweder am Verteiler im Keller oder aber die Anschlussdose in der Wohnung sperren, das es eine Straftat wie oben beschrieben ist.
    Das Auftreten des Mitarbeiters lässt natürlich zu wünschen übrig, da gebe ich Dir vollkommen Recht. Diesbezüglich hast Du ja die Möglichkeit Dich bei Kabel Deutschland rechtmäßig zu beschweren.
    Wenn Du einmal über das Angebot nachdenkst, hast Du alle Vorteile auf Deiner Seite. Du brauchst 1. die bisher genutzte Zeit nicht zurückbezahlen (ist bis zu einem Zeitraum von 12 Monaten völlig legal) und bekommst darüber hinaus einen Gegenwert von 184,76 €. Nutzt den Anschluss ganz Offiziell 2 Monate kostenlos und genießt darüber hinaus die digitale Vielfalt, Bild- und Tonqualität und bis schon jetzt für das Fernsehen der Zukunft gerüstet, denn es wird Deutschlandweit allmählich das gesamte TV-Netz auf Digital und Multimdeia umgerüstet. Das ist ein Beschluss unserer Regierung und die Kabelnetzbetreiber in Deutschland unterstützen dieses Vorhaben.
    Hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben.
    Gruß monari