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Kaum höhere Einnahmen durch neuen Rundfunkbeitrag

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. Oktober 2013.

  1. KanarZ

    KanarZ Gold Member

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    AW: Kaum höhere Einnahmen durch neuen Rundfunkbeitrag

    Das ZDF muss am Personal sparen weil sie entgegen der Absprache mit der KEF massiv Personal eingestellt haben...
    Dafür kann man an anderer Stelle mit den neuen Techniken sparen...
    Wenn an einer Stelle was gespart werden muss dann wird an andere Stelle mehr ausgegeben. Bei den ÖR wird das Geld halt nur falsch verteilt. Wenn das ZDF 50 Millionen für die CL übrig hat und die ARD Geld für den irgendwelche Sendungen mit Gottschalk übrig hat oder 34 Mann braucht um in Buenos Aires zu berichten dann kann ich beim besten Willen kein Sparwillen erkennen.
    Und unterm Strich geben die ÖR mehr aus!
    Das ÖR Mitarbeiter keine Ahnung haben was sparen ist kann ich mir denken... ;-)
     
  2. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Kaum höhere Einnahmen durch neuen Rundfunkbeitrag

    Selten so einen Stuss gelesen. Sorry, aber da kann ich mir wiederum ein hämisches Gelächter nicht unterdrücken...
     
  3. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kaum höhere Einnahmen durch neuen Rundfunkbeitrag

    Außer dir würde da aber wieder keiner drauf reinfallen.

    Danke das du mir Recht gibst, denn ein Gesetz wurde bisher nicht geändert!


    Nein wir müssen alle zahlen wenn wir einen eigenen Haushalt besitzen !
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Oktober 2013
  4. skykunde

    skykunde Talk-König

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    AW: Kaum höhere Einnahmen durch neuen Rundfunkbeitrag

    Ich kann ohne Beitragsbescheid nicht klagen, weil es nichts zum beschweren gibt. Ich zahle einfach nicht. Es ist wirklich so einfach. Die Öffis müssen deiner Meinung nach nicht klagen. Wenn die nicht müssen oder wollen, dann ist ja alles bestens. Ich werde nicht klagen um nicht zahlen zu müssen und zahle trotzdem nicht. Und die Öffis müssen jetzt doch klagen. Das machen die aber nicht. Die schicken mir ja leider nun volle 9 Monate lang nur Drohbriefe, aber keinen Beitragsbescheid. Ohne Bescheid kann ich auch nicht klagen.

    Warum sollte ich deren Staatsvertrag beachten, den ich nicht unterschrieben habe? Ich meine, ich bin weder Vetragspartner noch ein Staat. Ich halte mich ans Grundgesetz und da steht nichts von Rundfunkpflicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Oktober 2013
  5. AndyMt

    AndyMt Gold Member

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    AW: Kaum höhere Einnahmen durch neuen Rundfunkbeitrag

    Irgendwann kommt was anderes als "Drohbriefe". Bitte gib dann auch Bescheid was danach passiert, ich bin gespannt.
     
  6. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Kaum höhere Einnahmen durch neuen Rundfunkbeitrag

    Im Gegensatz zu Dir habe ich nicht die CDU gewählt.

    Ich gebe Dir nicht Recht, aber wir wissen ja, daß Dein Textverständnis nicht das Beste ist, um es mal vorsichtig zu formulieren.

    Das "wenn" hattest Du aber vorhin unterschlagen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Oktober 2013
  7. AndyMt

    AndyMt Gold Member

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    AW: Kaum höhere Einnahmen durch neuen Rundfunkbeitrag

    Du hast ein merkwürdiges Demokratieverständnis. Bist du selbst denn überhaupt offiziell dem Grundgesetz beigetreten? Das ist doch auch ohne dein Einverständnis passiert, nicht war? Wenn du so argumentierst, dann gilt das Grundgesetz gar nicht für dich. Natürlich hast du dann auch keine darin genannten Rechte. Du müsstest ausgewiesen werden.
     
  8. skykunde

    skykunde Talk-König

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    AW: Kaum höhere Einnahmen durch neuen Rundfunkbeitrag

    Das Grundgesetz dulde ich genauso wie BGB und StGB. Wie ist das denn nun mit dem Staatsvetrag? Ich habr es nicht unterschrieben. Es tut mir leid, aber ich bin ein freier Mensch und lasse mir nicht jeden Vertrag aufschwatzen und ja, bei Rot laufe ich über die Straße, wenn kein Auto kommt. Was gibt es denn noch alles für Verträge, denen zufolge ich zu irgendeinem Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichtet werde?
     
  9. Wambologe

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    AW: Kaum höhere Einnahmen durch neuen Rundfunkbeitrag

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits erklärt, dass Grundversorgung weder Minimalversorgung noch Komplementärversorgung zu Privatsendern bedeutet. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass die öffentlich-rechtlichen eine Bestands- und Entwicklungsgarantie hat und die Bemessung der Finanzierung sich zwar am Grundversorgungsauftrag orientiert, aber da nicht aufhört. Das heißt, dass einzelne Sendungen, die über den Grundversorgungsauftrag hinaus gehen, durchaus auch finanziert werden müssen. All das leitet das Bundesverfassungsgericht (man kann es am Namen erahnen) aus dem Grundgesetz ab. Konkret aus Artikel 5.

    Und bei dir ist es pauschal zu einfach. Laut Bundesverfassungsgericht muss der Staat sicherstellen, dass irgendjemand eine Leistung anbietet wie es die öffentlich-rechtlichen tun (sowohl was die Meinungsvielfalt und die Unabhängigkeit angeht). Die Privatsender können dies nicht, weil sie von der Werbung abhängig sind. Privatsendern dürfen laut Bundesverfassungsgericht auch nicht Auflagen gemacht werden, die das Veranstalten solcher Sender erschweren oder gar verhindern. Hinzu kommt, dass der Staat sicherstellen muss (und überwiegend Werbung ist keine erlaubte Finanzierungsart), dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk (was nicht das jetzige Modell sein muss) immer ausreichend finanziert ist, um seinen Auftrag auszuführen.

    All diese Entscheidungen in den Rundfunkurteilen führen dazu, dass das duale Rundfunksystem ziemlich fest zementiert ist. Nur die Detailausgestaltung (und Finanzierung) kann von den Ländern vorgenommen werden - es bleibt aber dabei, dass die Allgmeeinheit in irgendeiner Form (direkt oder indirekt) sowas wie die jetzigen Öffis finanziert.

    Das Gesetz, das man ändern müsste, ist (wenn das Bundesverfassungsgericht entscheidet) das Grundgesetz - und das ist nicht so einfach. Zumal das auch weitreichende Folgen hat, denn einige Entscheidungen bezüglich Rundfunk hat das Bundesverfassungsgericht wie bereits erwähnt aus Artikel 5 abgeleitet.
     
  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Kaum höhere Einnahmen durch neuen Rundfunkbeitrag

    Du aber auch. Der Rundfunkstaatsvertrag ist kein allgemein gültiges Gesetz, sondern im engeren juristischen Sinne ein Privatvertrag zwischen Politik und dem Staatsfernsehen: Ihr lässt uns in Ruhe und dafür kriegt ihr was ihr wollt. Daraus ein Gesetz der Legislative abzuleiten -ist naiv. ;)