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Kauf zurücktreten

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von electrohunter, 26. März 2009.

  1. DerBandit

    DerBandit Silber Member

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    AW: Kauf zurücktreten

    Genauso gut könnte man sagen, deine Bekannte hat doch die Wohnung vorher sicher besichtigt. Ist ihr der Schimmel denn da nicht aufgefallen?

    Es soll Fälle geben, da ist der Schimmel hinter dem Schrank und wenn man den nicht zufällig mal vor zieht oder dahinter schaut, fällt es nicht sofort auf. Das können die Foren Benutzer aus der Ferne nicht wissen. Und der Mieterin und Vermieterin einfach mal unterstellen sie hätten davon gewußt ist schon etwas gewagt.
    Im Normalfall betritt der Vermieter die gemieteten Räume nicht, woher soll er also wissen das da Schimmel ist wenn es der Mieter nicht sagt.
     
  2. doku

    doku Guest

    AW: Kauf zurücktreten

    Wenn der Schimmel durch mangelnde Belüftung der Wohnung entstanden ist und dies vor Einzug fachmännisch beseitigt und renoviert wird, sollte das eigentlich kein Problem sein.
     
  3. r123

    r123 Guest

    AW: Kauf zurücktreten

    Das muss Dir auch niemand sagen; stattdessen musst DU (bzw. Deine Freundin) beweisen, dass die Vormieterin bzw. die Vermieterin etwas vom Schimmel wusste. Ansonsten sind leider Mietvertrag und Kaufvertrag über die Küche wirksam. D.h. Deine Freundin muss den Mietvertrag regulär kündigen (da der Schimmelbefall offenbar nicht so stark ist, ist zudem eine außerordentl. Kündigung nicht möglich; d.h. sie muss die 3 Monatsfrist einhalten und somit 3 Monate Miete zahlen (allenfalls um wenige Prozent reduziert; aber vmtl. ist auch dafür der Schimmelbefall zu gering und die Vermieterin will ihn ja außerdem scheinbar umgehend beseitigen)) und die Küche privat verkaufen.
    Sorry, dass ich Dir nichts positiveres mitteilen kann.

    Natürlich musst Du dann die Autoteile behalten; außer Du hast explizit beim Kauf vereinbart, dass Du die Autoteile nur nimmst, wenn Du das Auto erhältst und alles am Auto okay ist. Ist in einem solchen Fall auch durchaus richtig so, der der Dir die Autoteile angefertigt hat, kann schließlich genausowenig was damit anfangen.
    Auch wenn Deine Freundin bspw. von irgendjemand die Küche gekauft hätte, müsste sie die Küche definitiv behalten. Einzig weil sie im vorliegenden Fall die Küche von der Nochmieterin gekauft hat, könnte man zu dem Ergebnis gelangen, dass sie die Küche nicht nehmen muss (Voraussetzung ist aber die arglistige Täuschung, die von Dir/Deiner Freundin bewiesen werden muss).
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. März 2009
  4. r123

    r123 Guest

    AW: Kauf zurücktreten

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    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. März 2009