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Karten-Sperrung von Premiere

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von hotrocket, 16. Februar 2007.

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  1. aladar

    aladar Board Ikone

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    AW: Karten-Sperrung von Premiere

    Wenn man es sich näher betrachtet, dann hat er innerhalb des vereinbarten Vertragszeitraumes fast exakt die Leistungen bekommen, die er auch innerhalb dieser Zeit bezahlt hat. ;)
     
  2. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Karten-Sperrung von Premiere

    Er hat nicht rechtzeitig bezahlt. Premiere schaltet unter folgenden Bedingungen das Bild frei:

    a) man hat ein laufendes Abo (dazu zählt auch kostenlose Verlängerung)
    b) man befindet sich nicht unter massivem Zahlungsverzug

    Das sind keine überraschenden oder einseitig benachteiligenden Bedingungen, das ist eine Selbstverständlichkeit.

    Überlegt mal, was möglich wäre, wenn Premiere einfach die abgeschalteten Monate nachliefern würde:

    Ich stelle über die Fußball-Sommerpause oder die F1-Winterpause einfach die Zahlungen ein und kann mit einem 12-Monatsabo 1,5 Saisons sehen. :)
     
  3. hespertal

    hespertal Gold Member

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    AW: Karten-Sperrung von Premiere

    es wäre ja wenigstens schön, wenn Premiere umgekehrt sich an getroffene vertragliche Vereinbarungen halten würde. Da wollen die aber nichts von wissen. Da stellen die sich einfach dumm. Ist aber nichts besonderes.

    Wehe aber, wenn ein Kunde die vertraglichen Bedingungen nicht einhält, auch wenn manche Bedingung sittenwidrig sein dürfte.
     
  4. aladar

    aladar Board Ikone

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    AW: Karten-Sperrung von Premiere

    Zwei Wochen sind meiner Meinung nach noch kein massiver Zahlungsverzug.

    Aber Premiere weiss sicherlich auch: eine schnelle Programmabschaltung kann hinsichtlich der Zahlungsmoral mitunter wahre Wunder vollbringen...;)
     
  5. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Karten-Sperrung von Premiere

    Bei einer Zahlung alle 4 Wochen für mich schon...
     
  6. kinofreak

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    AW: Karten-Sperrung von Premiere

    umgekehrt! er hat leistung bezogen die er nicht bezahlt hat! das ist mal das erste! ich nehmen mal an es wird ja nicht gleich am 2. eines monats der saft abgedreht! Fehler liegt hier ganz klar beim abonnenten!

    Wer bezahlt premiere den schaden? immerhin ist das abschalten sicher mit bezahlter arbeit verbunden! mahnungen usw.! da kommt einiges zusammen! würde man jetzt die 2 Monate hinten dran hängen, könnten wir uns wirklich die Verträge sparen und jeder bezahlt wenn er lustig drauf ist, oder grad was intressantes bei premiere kommt.... ;)
     
  7. AW: Karten-Sperrung von Premiere

    der ein oder andere hier ist ja mit dem mahnverfahren vertraut. er hat bestimmt 2 wenn nicht 3 mahnungen und zahlungsaufforderungen bekommen.
     
  8. snoopy65

    snoopy65 Senior Member

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    AW: Karten-Sperrung von Premiere

    Woher nimmst du denn diese Weisheit ?? :confused:
     
  9. headhunter04

    headhunter04 Gold Member

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    AW: Karten-Sperrung von Premiere

    Bin (wie alle hier) kein Jurist, jedoch sehe ich in diesem Fall es auch so, dass der Anbieter die Leistung zur Verfügung stellen konnte, jedoch der Kunde durch die nicht erfolgte Zahlung für die Abschaltung verantwortlich ist.

    Ich finde es interessant, wie manche hier Premiere (bei einigen Dingen teile ich die Meinung) für, ihrer Meinung nach, nicht erfolgte Leistung kritisieren und gleichzeitig in diesem Fall die nicht erfolgte Leistung seitens des Kunden schönreden. Und wenn ich dann das Argument höre "Wenn Premiere das macht ist es umgekehrt auch ok" ist das putzig, da verallgemeinernd. Denn der Umkehrschluss wäre ja "Wenn manche Kunden ihre Leistungen nicht erbringen, ist es auch Premiere erlaubt jeden Mist zu machen". Was für ein Rechtverständnis!

    Habe aus Neugier mal danach geschaut, ob das ganze gesetzlich festgehalten wurde. Da ich aber kein Paragraphenexperte bin ist das schwer. Ich habe das hier gefunden (Handelgesetzbuch):

    § 376 (1) Ist bedungen, daß die Leistung des einen Teiles genau zu einer festbestimmten Zeit oder innerhalb einer festbestimmten Frist bewirkt werden soll, so kann der andere Teil, wenn die Leistung nicht zu der bestimmten Zeit oder nicht innerhalb der bestimmten Frist erfolgt, von dem Vertrage zurücktreten oder, falls der Schuldner im Verzug ist, statt der Erfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Erfüllung kann er nur beanspruchen, wenn er sofort nach dem Ablaufe der Zeit oder der Frist dem Gegner anzeigt, daß er auf Erfüllung bestehe.


    In diesem Forum sind ja bestimmt (echte) Juristen dabei. Vielleicht können diese was dazu sagen.



    Cheers :winken:
     
  10. digfan67

    digfan67 Guest

    AW: Karten-Sperrung von Premiere

    Premiere ist im Recht
     
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