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Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. Dezember 2012.

  1. Gorcon

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    @deekey777
    Das ist aber eben bei der GV eben nicht der Fall. Die Kosten sind ja nicht für irgendwelche Pay-TV Rechte sondern gehen für die Lizenzrechte der Verschlüsselung drauf.
    Die Anzahl spielt da keine Rolle. Bei der Primacom hat man ja auch nichts an dem Preis gemacht obwohl dort die RTL und Pro7 Sender FTA eingespeist werden, nur noch für die "drittsender wie Tele5 das vierte usw. muss man den gleichen Betrag weiter bezahlen, ein Sonderkündigungsrecht gabs da auch nicht!
     
  2. hopper

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Können wir wieder korrekt von GrV schreiben?!
     
  3. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Ist doch belanglos, die Sender kann man weiterhin mit Smartcard anschauen. Nur dann auch, indem man die Smartcard rauszieht.
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Ist das (nicht) auch eine Krankheit? ;)
    Eben!
     
  5. deekey777

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Ach wirklich?
    Da frage ich mich, warum eine niedrigere Bandbreite bei "bis zu"-Verträgen zu einem Minderungsrecht führt. Ja, ja unsinnig...

    Dass die Kabelnetzanbieter natürlich von einem Sonderkündigungsrecht nichts hören wollen, ist klar. Die Lizenzrechte (was für Lizenzrechte?) sind mir als Kunde egal. Ich schließe einen Vertrag mit dem Schwerpunkt RTL und ProSieben zu sehen. Wenn diese aber nicht mehr in meinem Paket sind, brauche ich dieses Paket nicht. Also kann mir ein Sonderkündigungsrecht oder zumindest ein Minderungsrecht zustehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Februar 2013
  6. hopper

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Der nächste kommt dann mit einfallsreichen Abkürzungen für Signalabstand und Signalstabilität.
     
  7. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Weil weniger in diesem Fall nicht mehr ist... :eek:

    "höhere Bitrate" ist kein Minderungsrecht. Und lern mal den Unterschied zwischen "Bandbreite" und "Bitrate". Es reicht ja, wenn die Experten der "DF" daran hoffnungslos schreitern.
     
  8. deekey777

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Geh sterben.
     
  9. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Ich schau mal, ob ich eine Kindererklärung für Dich finde. Mit der Biene Maja oder so. Maja erklärt dem Willi den Unterschied. :p

    Kopie dann an die DF. Hier ein aktuelles Beispiel: http://www.digitalfernsehen.de/Kabe...enraten-und-speist-Programme-aus.96700.0.html

     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Februar 2013
  10. deekey777

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Für die Weitersendung im Kabel werden alle Sender aufgrund des UrhG entschädigt, dafür gibt es entweder direkte Verträge oder mit Vewertungsgesellschaften. Und die Tarife sind an die Umsätze je Kunde gekoppelt. Bei VG Media heißt es zB:
    Mir fällt dabei auf, dass Nutzung der Grundverschlüsselung zur Senkung der Urheberabgabe (nur pro Abo, nicht pro Anschluss) Unsinn ist, jetzt muss ich noch die Quelle dazu finden, die mich dazu gebracht hat, dass weiterzuverbreiten.

    Wenn die KDG die Grundverschlüsselung aufhebt, dann müsste nur der Umsatz je Kabelanschluss für die Vergütung als Grundlage genommen werden, nicht aber zusätzlich der Umsatz aus Abogebühren. Wie es aber mit der möglichen Beteiligung der Sender an den Aboeinnahmen aussieht, wissen nur die Parteien.

    Egal. Was du meinst, ist der § 52a III des Rundfunkstaatsvertrags, in dem steht, dass technische Veränderungen nur mit Zustimmung der Programmanbieter erlaubt sind. Und das ist eben der Knackpunkt: Es gibt einen Vertrag, wonach die digitalen Sender der beiden Sendergruppen verschlüsselt werden. Dieser Vertrag ist gültig, aber nicht in Stein gemeißelt. Mit der Selbstverpflichtung haben die Sender ihre Meinung zur Grundverschlüsselung geändert und wollen, dass ihre Sender im Kabel mit jedem DVB-C-Receiver freiempfangbar sind. Aber irgendwie klingt das nach Willkür, wenn die Sender einfach so ihre Zustimmung zurücknehmen.

    Egal, ob Sender, Kabelnetztbetreiber oder das Bundeskartellamt: Alle wissen, dass es Verträge über die Einspeisung und der damit verbundenen Grundverschlüsselung gibt. Das Bundeskartellamt sagt ja gerade, dass diese Verträge für die Aufhebung der Grundverschlüsselung angepasst werden müssen. An sich wäre die Grundverschlüsselung längst Geschichte, wenn man die aktuelle Verträge angepasst oder durch neue ersetzt hätte. Aber das ist offensichtlich nicht der Fall. Die KDG und auch alle anderen sind gewinnorientierte Unternehmen, die kein Geld zu verschenken haben. Auch die Sendergruppen werden alles mögliche tun, um das Bußgeld irgendwie abzumildern, indem sie so spät wie möglich gegen die aktuellen Verträge vorgehen.

    Aber: Aktuelles + News - Aufhebung der Grundverschlüsselung von SD-Programmen bei Kabel Deutschland?

    Anscheinend ist da doch etwas, was die KDG zumindest vorläufig zur Aufhebung der Grundverschlüsselung schon im April bewegen kann. Von anderen Plattformanbietern gibt es solche Aussagen gar nicht.