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Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. Dezember 2012.

  1. iPac

    iPac Senior Member

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    War in der Verlängerung des Vertrages mit den HD Sendern die der SD-Sender mit inbegriffen??
     
  2. goto2

    goto2 Board Ikone

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    du kannst offenbar auch nicht lesen, es stehe deutlich genug in diesem Thema und in den News
     
  3. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Wo steh in irgendwelchen News (nicht von Usern verfasste Meinung) dass das Bundes Kartellamt die Kabelbetreiber dazu verdonnert/verurteilt oder sonstwie dazu zwingen kann die Grundverschlüsselung abzuschalten ?!

    Es steht IMMER dass die Sender dafür zu sorgen haben, denn die sind "Verurteilt" worden, sonst niemand. Auch in den letzten Statements/News die hier gepostet wurden steht:

    ...., dass RTL und Pro Sieben Sat 1 rechtlich verpflichtet sind, eine Beendigung der SD-Verschlüsselung bei den Plattformbetreibern durchzusetzen....

    und weiterhin: ....notfalls von den gesetzlichen Befugnissen Gebrauch machen, hieß es in Bonn....

    Bedeutet nichts weiter, als dass die Privaten das Problem lösen müssen, da es sonst einen auf den Deckel gibt für die SENDER nicht die Kabelnetzbetreiber !
     
  4. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Mit anderen Worten, Du hältst die Leute beim Kartelamt für so dumm, dass die nicht wissen, was ein Kabelnetz ist, was ein Fernseher ist und worin der Unterschied zwischen einem Joghurt und einem Fernsehturm liegt.

    In Wirklichkeit aber kennt das Kartellamt den Inhalt aller Verträge zwischen Kabelnetzbetreiber und TV-Sender. Jede einzelne Passage, jede Zeile, jedes Wort. Einigungen erzielt man nur, wenn die Sender freiwillig Zugeständnisse machen, alle Daten offenlegen. Sich kooperativ zeigen. Ein Szenario, bei dem die TV-Sender am Ende sagen, wir wollen ja, aber können und dürfen nicht, grins, grins... das gibt es nicht. Die Einigung ist an Bedingungen geknüpft, werden die nicht erfüllt, ist die Einigung nichtig. Das Kartellamt läßt sich gar nicht auf Bedingungen ein, die gar nicht erfüllt werden können.

    Es ist natürlich richtig, dass das Kartellamt sich nicht an die Kabelgesellschaften wendet. Das ist schon das Problem der TV-Sender. Aber da kann kein Problem zwischen beiden existieren, wahrscheinlich gibt es nur eine Übergangsfrist von mehreren Monaten, die nicht veröffentlicht wurde und vertraglich ist bereits alles geregelt.
     
  5. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Nein Hopper, ich halte mich nur an das was wir sicher wissen :rolleyes:

    Wir wissen, das Kartellamt hat die Privaten dazu verurteilt bzw. man hat sich "geeinigt" die Grundverschlüsselung der SD Sender aufzuheben. (welche Strafen da gezahlt wurden etc. nebensächlich im Moment)

    Wir wissen aber auch, dass z.B KDG sagt, interessiert uns nicht, wir prüfen dass noch und haben einen gültigen Vertrag mit den Privaten, der die Verschlüsselung vorsieht (Laufzeit unbekannt).

    Wir wissen auch, dass die Sender sich um die Aufhebung der Verschlüsselung kümmern müssen, da gegen diese und nicht die Kabelbetreiber ein Urteil gefällt wurde. (siehe die News die ich zitiert hatte)

    Was wir nicht wissen, wie ob und welche Einigungen bereits getroffen wurden Zwischen Sendern und Kabelbetreibern und in wie Fern die Sender auf eine "schnelle" Lösung mit den KNB's gehofft haben oder ob da schon vorher was abgesprochen wurde.

    Wir wissen auch nicht sicher ob das Bundeskartellamt die Verträge zwischen Sender und KNB kennt, das ist natürlich wahrscheinlich, aber wissen ?! Und ob dieses wissen eine Grundlage war für das Urteil ?! Wissen wir auch nicht sicher.


    Das einzige was wir also Wissen, wer Verurteilt wurde und wer für die Lösung des "Problems" Grundverschlüsselung zu Sorgen hat, nämlich die Privaten Sender selbst.
     
  6. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Wir wissen, die Leute vom Kartellamt sind nicht dumm.

    Wir wissen, das Kartellamt läßt sich nicht an der Nase rumführen.

    Wir wissen, dass das Kartellamt alle Verträge zwischen Kabelnetzbetreibern und TV-Sendern wortgenau kennt. Das war nämlich Gegenstand des Verfahrens, Grund der Firmendurchsuchungen. Und ohne diese Verträge gäbe es auch keine Beweise, folglich keine Bestrafung.

    Wir wissen, dass das Kartellamt aufgrund der Kenntnisse der Verträge seine Zustimmung gegeben hat. Aus Sicht des Kartellamtes die Bedingungen für die Einigung erfüllbar sind.
     
  7. goto2

    goto2 Board Ikone

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    ^^^Genau so ist es !
    das Kartellamt ist nicht der liebe Gott, aber da sind mutivierte Mitarbeiter .
     
  8. alex.o

    alex.o Gold Member

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Wir wissen aber leider nicht, wann dieser Zeitpunkt erreicht sein wird, zu dem die Vertragsanpassungen frühestens möglich sind (dem BKartA wird dieser sicherlich genau bekannt sein, aber die werden dies vermutlich auch erst dann bekanntgeben, wenn die Fristen abgelaufen sind und die SENDER nicht tätig geworden sind).
     
  9. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Man male sich mal folgende Situation aus. Das Kartellamt bestraft die Sender zur Zahlung von 55 Mio. und zur Abschaltung der Grundverschlüsselung. Die Sender stimmen zu. Danach sagen die Sender, die 55 Mio. zahlen wir, allerdings erst in 1000 Jahren. Und die Grundverschlüsselung schaffen wir ab, und führen stattdessen die Basisverschlüsselung ein. Und außerdem wird die Verschlüsselung eh nicht und wurde eh nie vom TV-Sender durchgeführt. Und das Kartellamt sagt danach, da können wir nichts machen. Wir wurden überrumpelt und kannten die Details nicht.

    Dann lass danach mal irgendein beliebiges, weiteres Kartellverfahren gegen eine beliebige Firma im beliebigen Industriebereich kommen. Das Kartellamt wäre dann nämlich bedeutungslos. Die Firma würde dann nicht mal einen Anwalt zur Schlichtung schicken. Schickt uns die Rechnung, wir entsorgen die dann im Papierkorb.
     
  10. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Zweifelsohne, der Umstellungstermin bzw. die Frist ist öffentlich nicht bekannt. Hab ich ja selbst bereits so geschrieben. Annehmen kann man, die Frist läuft einige Monate. Ausschließen kann man Zeitspannen von mehreren Jahren. Vielleicht 1. April, vielleicht 1. Juli.