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Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. Dezember 2012.

  1. brayn69

    brayn69 Neuling

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    mmm ok mal ne frage an die schlauen grins

    was pasiert denn wenn die verträge mit kbd von pro7 gekündigt werden???
    dann geht kbd pleit!
    oder konnen die überleitend neue verträge ohne gv machen?
    das ist doch verar.....e!
    ps hast du nicht gelessen was pro7 mir geschrieben hat?

    nochmal für die, die nicht begreifen!!!
    Die ProSiebenSat.1 Gruppe ist durch die Auflage des Bundeskartellamts zur unverschlüsselten Ausstrahlung der Programme in Standardauflösung verpflichtet!!!!
    das habe ich mir nicht ausgedacht, das war bzw ist die antwort von pro7!!!!!!!
     
  2. goto2

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Kabel Deutschland RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung ?

    wann wird denn eigentlich mal bei Kabel Deutschland die Verschlüsselung gelöst , es sind ja nun schon einige Tage vergangen wo das Kartellamt das beschlossen hat ,
    oder ist das heute seit, an Gesetzte braucht man sich nicht halten und ignoriert diese einfach
     
  3. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    [​IMG]

    Sehe ich ganz ähnlich. ;)

    Das BkartA kann ein Rechtsgeschäft, dem ein wettbewerbswidriges Verhalten innewohnt bzw. welches auf ihm basiert, schlichtweg untersagen. Davon ist es momentan aber weit entfernt. Die Begründung dafür hast Du richtigerweise selbst geliefert.
     
  4. MarioLpz.

    MarioLpz. Senior Member

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Bei Primacom kostet der Kabelanschluss 15€ + 5€ Digital HD. Da die Notwendigkeit für Digital HD entfällt, muss sich Primacom Gedanken machen wie die Pakete so umgestellt werden das die Kunden trotzdem 20€ zahlen. Das ging bei Unitymedia auch nicht über Nacht. Auch wenn die Vorzeichen andere waren.
     
  5. brayn69

    brayn69 Neuling

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    warum entfält die Notwendigkeit für Digital HD?
    es geht doch nur um die sd programme!!!!
     
  6. chris1969

    chris1969 Wasserfall

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    @deekey777

    Privatsender und Kabelanbieter können aber auch so einsichtig sein und einen neuen Vertrag aushandeln und den alten bestehenden Vertrag damit aufheben. Das wird auf Druck des Bundeskartellamts auch nicht mehr lange dauern. Ich schätze mal Anfang März wird bei den Privatsendern(SD) die GV aufgehoben. Danach ist hoffentlich HD+ an der Reihe.
     
  7. MarioLpz.

    MarioLpz. Senior Member

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Das SD Paket heißt bei Primacom so. Die haben keine HD Option wie einige andere Anbieter. Leider. Da würde ich Highlights + HD Option buchen, kostet bei Unity 11€. Das bekommt man bei Primacom nicht mal für 15€
     
  8. MarioLpz.

    MarioLpz. Senior Member

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Gut geschätzt.
     
  9. betzerD

    betzerD Gold Member

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    HD+ wird es nicht kostenlos geben.
     
  10. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Das sind die Befugnisse des Bundeskartellamtes: GWB - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrnkungen

    Wir hatten das schon, oder? Die Absprache und deren Vollziehung ist ein Verstoß gegen § 1 GWB.

    Das Bundeskartellamt kann nur einen Verstoß gegen das GWB feststellen und diese Zuwiderhandlung untersagen und sanktionieren. Dies hat die Kartellbehörde auch getan. Mehr kann das Bundeskartellamt auch nicht machen.

    Und da beim Bundeskartellamt keine Idioten sitzen, sondern in ihrem Bereich absolute Profis, wäre die aktuelle Situation wenig nachvollziehbar, wenn auch die Einspeiseverträge gegen § 1 GWB verstößen würden und die Kabelnetzbetreiber deshalb auch wettbewerbswidrig gehandelt hätten, aber das Bundeskartellamt tut trotzdem nichts?

    Das Problem ist, dass die Kabelnetzanbieter aus ihrer Sicht keinen Grund haben, auf die Grundverschlüsselung zu verzichten, wenn sie die nötige Infrastruktur haben. Hinzu kommen die möglichen rechtlichen Auseinandersetzung mit ihren Kunden, wenn aufeinmal die Privaten hell sind, aber die Abos wie Digital free gerade wegen der Privaten abgeschlossen wurden. Dann müssen die Kabelnetzbetreiber die Urheberpauschale aufeinmal pro Anschluß zahlen (für die digitalen Privaten).
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Januar 2013