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Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. Dezember 2012.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Dann hätten sie sich aber falsch ausgedrückt denn die Sender haben ja nie ihre Sendungen verschlüsselt! Das waren immer die Kabelbetreiber bzw. IPTV. Die Sender werden nun verdonnert ire Programme unverschlüsselt anzubieten (und das machen sie ja jetzt schon, nur die Kabelanbieter nicht).

    Ich gebe aber zu man hätte das etwas "eindeutiger" formulieren können, aber die Rechtsabteilungen machen das immer zweideutig so das ein Normalsterblicher es nicht versteht.
     
  2. Radiohörer

    Radiohörer Guest

    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Und RTL und Co. bevorzugten Kabel BW besonders und zwangen sie zu keiner Grundverschlüsselung? Ist da was besonderes dran? Angeblich hatten die kein Interesse an der Grundverschlüsselung, doch dann durfte der KNB diew Privaten praktisch nicht einspeisen (siehe Post von Eike).
     
  3. deekey777

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Es lohnt sich immer die Originalpressemitteilung zu lesen:
    Bundeskartellamt

    (Eigentlich von DF 1:1 wiedergegeben.)

    In erster Linie geht es um den Wegfall des Anspruchs auf die Entgelterhebung gegenüber Kabelnetzbetreibern, sprich die Sender haben bisher Gelt für die Einspeisung kassiert? Ich blick da nicht durch...

    Es klingt wirklich danach, alsob die KDG, Kabelkiosk usw. die Grundverschlüsselung weiterhin einsetzen dürfen. Und doch, das ergibt Sinn: Urheberrechtsabgabe bleibt gleich, da nur pro Vertrag und nicht pro Kabelanschluß bezahlt wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Dezember 2012
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Eben ich lese da eben eindeutig das die Sender nur noch unverschlüsselt verbreitet werden dürfen. Und durch die Aufgabe der Verschlüsselung entfallen die Entgelte.


    Wenn die Kabelbetreiber weiter verschlüsseln würden müsste ihnen das der Sender verbieten da sie dann wieder eine Strafe bekommen (Unterlassung)
     
  5. Scope

    Scope Silber Member

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Da sieht man mal wieder die "Scheinheiligkeit" der Gerichte. Wären sie konsequent gewesen, müsste auch bei den HD Sendern die Verschlüsselung fallen...


    Andererseits, sollen die doch den Mist 100 mal verschlüsseln oder eben erst gar nicht ausstrahlen. Damit würden sie der Menschheit einen Dienst erweisen.
     
  6. Matty06

    Matty06 Gold Member

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    das positivste aus der Meldung ist eigentlich das dann endlich mal in Richtung Analogabschaltung gerudert werden kann, dann wird auch endlich Platz im Kabel.
     
  7. Felix_0501

    Felix_0501 Gold Member

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  8. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Es sei denn, man liest die Meldung und merkt, warum es zu diesem Bußgeld gekommen ist.
     
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Das dauert dann aber noch ca. 5 Jahre bis man das durch hat.
    Schließlich hat es ja auch 7 Jahre gebraucht die Absprache, von den jeder wusste, nachzuweisen.
     
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Exakt darum gehts. Und ja, die Privaten haben kassiert.
    Und um dies zu steuern haben dann die KNBs eine Verschlüsselung eingesetzt damit also exakt nach Kunden abgerechnet werden konnte... ;)

    Nun müssen die Privaten auf diese Entgelde verzichten und darum macht eine Verschlüsselung keinen buchhalterischen Sinn mehr.

    Aber das die KNBs auf die GV verzichten müssen steht da nicht.
    Nur dürfen keine Gelder mehr an Pro7/sat.1 und RTL fließen und auch die gegenseitige Absprache zwischen den Konzernen war gegen alle marktwirtschaflichen Regeln.

    Das Kartellamt hat übrigens die eine gerechte Marktschaft zu regeln.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Dezember 2012