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Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. Dezember 2012.

  1. Frank Winkel

    Frank Winkel Guest

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    So ist es. Aber sie können nicht einfach mal so die Sender verschlüsseln. KDG agiert so, als wenn sie Eigentümer der Sender wären.
     
  2. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Sehr schönes Beispiel, nach dieser Stelle aber nicht konsequent weitergedacht. Was hier nämlich passiert ist, dass die Baufirmen trotzdem einfach "weiterbauen", obwohl dies dem Bauherren verboten wurde. "Uns wurde es ja nicht verboten und der Bauherr ist bisher nicht an uns herangetreten, daher bauen wir bis auf Weiteres weiter".
     
  3. Maxel-DIGI

    Maxel-DIGI Talk-König

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Übrigens liest sich das bei FB so was KDG dazu sagt:

     
  4. zyz

    zyz Talk-König

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Das liest sich direkt ganz anders.
     
  5. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Du hast es erfasst: Erst wenn der Bauherr die Verträge auflöst, werden die Bauunternehmen von ihrer vereinbarten Pflicht befreit, ein Haus zu bauen.

    Warum ist es so schwer zu begreifen, dass die Verträge mit der KDG in der Weise gültig sind, wie sie abgeschlossen wurden? Von allein wird die KDG an der aktuellen Situation nichts ändert, da die Aufhebung der Grundverschlüsselung zu einer Urheberabgabe pro Kabelanschluß führt. Hinzu kommen die Kündigungen der früheren Digital free Abos, denn kein Kunde ist so bescheuert, für Sender wie Sport1 oder das Vierte usw. monatlich 2,99 EUR zu zaheln. Das muss alles geregelt werden, denn Geld liegt nicht einfach auf der Straße.
     
  6. lurgi

    lurgi Junior Member

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    also für mich gibt es zwei fakten:

    fakt 1: Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 28.12.2012

    "Darüber hinaus hat das Bundeskartellamt von beiden Sendergruppen die verbindliche Zusage entgegengenommen, ab 2013 bundesweit auf die Grundverschlüsselung ihrer in SD-Qualität ausgestrahlten Free-TV-Programme zu verzichten. Die Sendergruppen werden die unverschlüsselte SD-Verbreitung für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren aufrechterhalten. Mit der Aufgabe der Verschlüsselung entfällt für die Sendergruppen die Grundlage für die Entgelterhebung gegenüber Kabelnetz- und anderen Übertragungswegebetreibern für die SD-Verbreitung. Zugleich entfällt die Grundlage für die Umsetzung von Signalschutzbeschränkungen."


    fakt 2: Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV -)

    "§ 52a Regelungen für Plattformen:

    (3) Der Anbieter einer Plattform darf ohne Zustimmung des jeweiligen Rundfunkveranstalters dessen Programme und vergleichbare Telemedien inhaltlich und technisch nicht verändern sowie einzelne Rundfunkprogramme oder Inhalte nicht in Programmpakete aufnehmen oder in anderer Weise entgeltlich oder unentgeltlich vermarkten. Technische Veränderungen, die ausschließlich einer effizienten Kapazitätsnutzung dienen und die Einhaltung des vereinbarten Qualitätsstandards nicht beeinträchtigen, sind zulässig.


    daraus ergibt sich für mich folgendes fazit:


    da die sendergruppen rtl und prosiebensat1 gegenüber dem kartellamt "verbindlich" zugesagt haben, ab 2013 bundesweit auf die grundverschlüsselung ihrer in sd-qualität ausgestrahlten free-tv-programme zu verzichten, müssten sie theoretisch jetzt an kabel deutschland herantreten und den kabelnetzbetreiber bitten, bzw. auffordern, die technische veränderung ihrer programme gemäß § 52a des RStV einzustellen. kabel deutschland wird dies nicht von alleine aufgrund einer presserklärung tun.

    tun die sendergruppen das nicht, handeln sie ihrer kartellamtszusage zu wider und die einigiung zwischen sendergruppen und kartellamt könnte
    hinfällig werden - ein höheres bußgeld wäre dann bestimmt auch fällig.

    kommt kabel deutschland der aufforderung der sendergruppen nicht nach verstößt es gegen den RStV § 52a. das wäre dann ein fall für die gerichte, wobei die rechtslage in diesem fall ziemlich eindeutig ist.

    formal könnten und sollten die sendergruppen klagen um gegenüber dem kartellamt zu dokumentieren "wir tun alles um unsere zusage zu erfüllen". ein "alles-was-der-kabelnetzbetreiber-macht-ist-uns-egal" reicht meiner meinung nach defintiv nicht mehr.
     
  7. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Es wäre echt mal interessant, was genau in der Vereinbarung zwischen Kartellamt und Privatsendern zum Termin steht.

    Nach dem Arbeitstempo der Privatsender zu urteilen, erfüllen die ihre Seite des Vertrags, solange sie irgendwann 2013 unverschlüsselt senden. "Ab 2013" kann man sowohl als "ab 1.1.2013" sowie auch als "wenn das am 31.12.2013 passiert genügt es auch noch" lesen.

    Nicht mehr. Es gibt die gesetzliche Konstruktin des "Wegfalls der Geschäftsgrundlage". Die Privatsender können den Kabelgesellschaften nichts verkaufen, was sie nicht mehr verkaufen dürfen. Da sie an diesem Wegfall aber extrem viel Schuld haben, dürfte ein etwaiger Schadenersatz nicht niedrig ausfallen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Januar 2013
  8. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Vor noch wenigen Jahren hies die Grundverschlüsselung im Managerjargon :: 'Addressierbarkeit des Kunden'.

    Hat nun UMKBW diese (für sie) schöne Sache aufgegeben und die Zwangsverkabelten in die Anonymität entlassen?

    Nö: So ist es nicht.

    Die Abschaltung der Grundverschlüsselung dient in dem Falle von UMKBW der Maximierung des Profites.

    Grund: In paar Monaten kann man Hoffen das die Zwangsverkabelten auf eigene Kosten digitale Kabel Empfänger angeschafft haben und man einen Punkt der Digitalen Nutzung erreicht wo man gefahrlos analog abschalten kann.

    Das dies recht schnell funktioniert hat der digitale unverschlüsselte Sat schon längst bewiesen.

    Diese Bandbreitenfreigabe namens Analogabschaltung ist das eigentliche zukünftige Gold der Kabelbranche (und nebenbei technisch längst geboten).

    Denn der Erste Haupsatz in dieser Branche lautet ja: Gewinnmaximierung da Bandbreite bares Geld ist.

    Es geht also 'nur' darum die zukünftige Habgier zu befriedigen. :winken:K.A. warum gerade die KDG den Schuss nicht gehört hat.

    PS: Ach ja...die Addressierbarkeit bleibt ja doch. Halt nun auf HD. Härter den je...äh mit KNB HW die das nun auch wirklich kann. Gelle...
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Januar 2013
  9. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    Falsch Parken...äh Rechtsverstösse ist doch das Hobby der großen KNB.

    Immer am Limit halt...:eek:
     
  10. iPac

    iPac Senior Member

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    AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

    :D

    §313 BGB Störung der Geschäftsgrundlage

    (1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.

    (2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.

    (3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.