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Kartellamt sieht UMKBW immer noch als "marktbeherrschend" an

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Februar 2014.

  1. gigablue

    gigablue Platin Member

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    AW: Kartellamt sieht UMKBW immer noch als "marktbeherrschend" an

    Das ist wieder mal typisch mischobo ein UM Mitarbeiter der sein Geld als lobbyist verdient.

    Viel bla bla blub um vom eigentlichen Thema abzulenken.
     
  2. Gafzgarrr

    Gafzgarrr Silber Member

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    AW: Kartellamt sieht UMKBW immer noch als "marktbeherrschend" an

    also erstmal ist mischobo der Einzige, der hier die Lange richtig eingeschätzt hat.

    zum Thema freie HD Sender der privaten: Die verschlüsselung kommt hier nicht vom KNB sondern vom Sender selber, der KNB hat 0 einfluss darauf (glaube wurde zum 100sten mal hier geschrieben)

    zum Thema freie KNB Wahl: Wie mischobo ebenfalls richtig gesagt hat, gibt es 2 Arten von Netzbetreiber. NE3 un NE4 betreiber.
    Den betreiber seiner NE4, also seines Hausnetzes kann man IMMER frei wählen (also als Eigentümer bzw. Verwalter). Dieser NE4 Betreiber ist dann z.B. für die Entstörung im Haus zuständig.

    Was viele hier als NE3 Betreiber sehen, ist der "Signallierrant". Theoretisch kann dieser ebenfalls frei gewählt werden. (Ausnahme ist die regionale KDG - UMKBW Abgrenzung die teilweise reguliert wird, aber warum weiß ich nicht).
    Aber wie gesagt, theoretisch kann ich auch Netcolonge z.B. in Leipzig nutzen, wenn die dort ein Netz aufbauen.
    Doch selbst wenn sich ein Haus dafür entschließen sollte, wer soll das zahlen? Hier müsste dann in Leipzig eine Kopfstation, Tiefbau, Backbonanschluss usw. realisiert werden.
    Also kosten in Millionen höhe!
    Würde der KNB auch machen, aber der Kunde muss es halt zahlen!

    Rechnen wir mal 10 Wohnungsparteien/1Mio € = 100 000€ pro WE.
    Das durch 12 Monate und 10 Jahre fester Vertrag, mach monatlich immernoch 833,33€ pro Wohneinheit. IM MONAT. Also wer das möchte, darf das gerne haben :)

    Aber jedem Eigentümer steht es natürlich frei sich eine eigene Kopfstation aufbauen zu lassen, mit den Sendern die er wünscht.
    Aber wie gesagt, was kostet die Welt? Für ein 10 Parteien Haus können hier die Kosten wieder mal explodieren, je nachdem wann man will.
    Rechnet mal so mit 700€ pro Kanal bzw. Transponder. (einmalig).

    Aber zurück zum Thema: Ich fände es sehr interessant wie eine Defussionierung von UMKBW aussehen würde.
    Allerdings glaube ich das dann KBW sehr schlecht wegkommen würde, und evtl danach sogar Insolvent ist. Aber das ist meine Meinung. Da bin ich gerne Disskussionsfreudig.
     
  3. Wambologe

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    AW: Kartellamt sieht UMKBW immer noch als "marktbeherrschend" an

    Ich habe heute morgen gelesen, dass solche Fusionen auch durchgewunken werden, wenn man dem Kartellamt einfach ein bisschen Geld überweist. Ich weiß nicht mehr, wo das stand, aber offensichtlich sind Unitymedia die einschlägigen Verflechtungen noch nicht bekannt. Vielleicht haben sie auch noch nicht das große Ganze durchschaut. (Mal ganz davon abgesehen, dass das Bundeskartellamt momentan nichts entscheiden muss und es derzeit auch nicht tut.)
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Februar 2014
  4. Reinhold Heeg

    Reinhold Heeg Talk-König

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    AW: Kartellamt sieht UMKBW immer noch als "marktbeherrschend" an

    So, so, e bissi Geld überweisen, dann wird das durchgewunken. Sowas nennt man Bsetechung, mein Lieber. Wo haste denn das her?
    Gruß
    Reinhold
     
  5. Wambologe

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  6. mischobo

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    AW: Kartellamt sieht UMKBW immer noch als "marktbeherrschend" an

    ... dir fällt offenbar nichts besseres ein als wieder mit dieser alten Leier zu kommen :eek:
    Aber Hauptsache du hast mal wieder deinen Senf abgegeben, ohne überhaupt auf das Thema dieser Diskussion einzugehen.

    Da du offensichtlich nichts zum Thema zu sagen hast, versuchst du es mit Bashing auf dich aufmerksam zu machen. Hast du schonmal darüber nachgedacht, dich für das nächste Dschungelcamp zu bewerben. Da könntest du die Aufmerksamkeit, die du offensichtlich brauchst, durchaus bekommen ...
     
  7. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Kartellamt sieht UMKBW immer noch als "marktbeherrschend" an

    Ich sehe das ganz genauso wie viele hier. Solange es auf dem Kabelmarkt keinen echten Wettbewerb gibt, ist es doch völlig egal, ob Unity Media und Kabel BW ein Unternehmen sind oder nicht. Der Kunde hat eh keine Wahl und solange sich da nichts ändert, werden sich die Kabelanbieter weiter ein sorgenfreies Leben auf Kosten ihrer Zwangskunden gönnen.
     
  8. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Kartellamt sieht UMKBW immer noch als "marktbeherrschend" an

    Wenn man den Passus des Kabelfernsehens denn aus dem zu unterzeichnenden Mietvertrages heraus schreiben könnte, wäre das eine einvernehmliche Regelung, die man als Mieter akzeptieren könnte.
    So aber ist es an sich eine Zwangsmaßnahme, die zwingend auf den Prüfstand gehörte.

    Ich habe eine HEM Tanke um die Ecke, die immer preiswerter ist als alle anderen um die Ecke, ich muß aber Shell tanken, weil mein Auto Dealer das so in den Vertrag schrieb.
    Oder anders, da dieses Beispiel ja immer belächelt wird. Mein Vermieter schreibt mir vor, daß ich nur nur Vattenfall Klassik als Stromanbieter nutzen darf. Meinen zukünftigen Anbieter, ein Stadtwerk aus Westdeutschland, kann ich nicht nehmen, weil der Vermieter mir den Durchgang mit seinen vertraglich zugesicherten Sanktionen gegenüber dem lokalen Stromanbieter unterbindet.

    Hallo?
    Noch jemand zu hause im Oberstübchen?
    Letztens schauten meine Frau und ich und nach einer anderen Wohnung um, wir hätten gern eine etwas größere Küche, tja, mit Kabel TV per vorgegebenen Anbieter, in diesem Fall KD, ziehe ich dort nicht ein.
    Wie gesagt, ich habe auch einfach den Stromanbieter gewechselt, weil mir deren Angebot besser gefiel.
     
  9. Gafzgarrr

    Gafzgarrr Silber Member

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    AW: Kartellamt sieht UMKBW immer noch als "marktbeherrschend" an

    Dies ist keine Zwangsmaßnahme, sondern ein Vertrag den der Vermieter mit dem Netzbetreiber abgeschlossen hat, um seine Medienversorgung zu garantieren.
    Da diese vom KNB nicht unentgeldlich zur Verfügung gestellt wird, denn kostenlos ist nur der tot, muss der Eigentümer hierfür berappen.
    Theoretisch steht es dem Vermieter/Eigentümer auch frei die hier anfallenden Kosten nicht auf die Bewohner abzuwälzen sondern selber zu tragen.
    Aber warum sollte er?

    Und zum Thema "zwangsverkabelung". 1. wird ein Anschluss wesentlich teuerer wenn jeder einen Einzellvertrag für den Anschluss mit dem KNB macht. Somit ist das ganze finanziell sogar von Vorteil für den Endkunden. Denn oft bleibt ihm nur der Kabelanschluss weil z.B. keine SAT-Schüssel geduldet wird, oder technisch nicht möglich ist.
    2. Desto länger die Laufzeit des Vertages, desto günstiger die monatliche Gebühr. Denn die Investkosten des KNB´s müssen ja irgendwie umgelegt werden. Und wenn mann nur 5 Jahre Zeit hat dies zu abzubezahlen, wird es logischerweise teurer, wie mit 10 Jahren laufzeit!

    Aber ich finde es sehr Belustigend wie Leute wirklich die Wohnung wechseln bzw. nicht in Anspruch nehmen weil ihnen der KNB dort nicht gefällt.
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kartellamt sieht UMKBW immer noch als "marktbeherrschend" an

    ... wenn dir Klauseln in Mietverträgen nicht akzeptieren möchtest, streichst du sie ganz einfach, natürlich in beiden Ausfertigungen, durch. Ob das der Vermieter auch so akzeptiert, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Niemand wird gezwungen einen Mietvertrag zu unterschreiben, wenn man mit dem einen oder anderen Vertragsdetails nicht einverstanden ist.

    Und was Stromanbieter angeht: bei mit ist der Vermieter der Stromanbieter. Da der Vermieter die Stromversorgung seiner Wohnobjekte sicherstellt, habe ich keinen Anspruch auf eine Grundversorgung durch das lokale Versorgungsunternehmen und damit erledigt sich dann auch die freie Wahl des Stromanbieters.
    Die Versorgung mit Erdgas erledigt mein Vermieter ebenfalls über ein Tochterunternehmen. Aber da Zentralheizung ist hier eine Wahl das Erdgasanbieters von vorne herein ausgeschlossen.

    Der Grundgedanke der Regulierung ist die Öffnung von Märkten und Schaffung von Wettbewerb. Dabei werden für andere gleichartige Anbieter Barrieren beseitigt um denen den Zugang zum Markt zu vereinfachen.
    Den Regularien unterliegen i.d.R. Unternehmen mit einer marktbeherrschenden Stellung in den jeweiligen Märkten. Was aber in Wohnobjekten passiert, liegt nicht im Einflussbereich der Regulierungsbehörden.
    Bei klassischem Kabel-TV gibt es im Vergleich mit Strom und Gas einen gravierenden Unterschied und das ist die Adressierbarkeit. Die Adressierbarkeit ist aber erforderlich um Leistungen abrechnen zu können. Bei Strom und Gas ist die Adressierbarkeit durch den entsprechenden Zähler gegeben ...