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Kartelamt, Marktbeherrschung, DF

Dieses Thema im Forum "DIGITAL FERNSEHEN - Die Zeitschrift" wurde erstellt von giovanni11, 17. Dezember 2006.

  1. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Kartelamt, Marktbeherrschung, DF

    Lies einfach nur eben jenen Beschluss zur Sendelizenzverlängerung. Du kennst ja die Seite der KEK, wo man ihn findet. Dort ist zu lesen, daß man sich zur Form der Programmverbreitung auf den Erstzulassungsantrag beruft. Da dieser doch älter sein dürfte als das Digitalfernsehen selbst, ist eine Genehmigung als digitales PayTV eben als sehr unwahrscheinlich anzunehmen ;)
    Niemand beschneidet RTL oder irgendeinen anderen Programmveranstalter in seinen Rechten. Selbstverständlich kann RTL PayTV-Programme veranstalten und dementsprechend lizensieren lassen. Der RstV sichert genau diese Rechte wie von Dir erwähnt ab. Für das Programm "RTL Television" liegt eine PayTV-Lizenz(änderung) aber bei keiner LMA vor. Nur mit ihr dürfte es, Genehmigung vorausgesetzt, als PayTV mit programmbezogenen Entgelten betrieben werden.
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kartelamt, Marktbeherrschung, DF

    @Schüsselmann

    ... bitte zitiere doch mal die Quelle, auf die du dich berufst.
    Die Sendelizenz bedeutet, dass das entsprechende Programm den Anforderungen des RStV entspricht.
    Wenn zwischen Free-TV und Pay-TV-Sendelizenzen unterschieden wird, dann müsste das im Rundfunkstaatsvertrag, in den Landesmediengesetzen bzw. in der Satzung der Landesmedienanstalten entsprechend definiert werden, damit eine entsprechende Sendelizenz erteilt wird.
    Also zitiere mal die Stelle wo reguliert wird, wann eine Free-TV und wann eine Pay-TV-Lizenz zu erteilen ist.

    Die Aufgabe der Kek ist es die Meinungsvielfalt zu erhalten. Die KeK vergibt aber keine Sendelizenzen, denn das liegt im Hoheitsbereich der Landesmedienanstalten. Die Landesmedienanstalten beauftragen i.d.R. die KeK zu ermitteln, ob die Gefahr einer Medienkonzentration besteht. Aber bei der Beschlußfassung geht es auch überhaupt gar nicht ob Free-TV und Pay-TV, sondern um Meinungskonzentration. S.a. Beschluß bzgl. der Lizenzverlängerung des Programmes "RTL" aus 2003. In diesem Beschluß tauchen keine Begriffe wie Pay-TV, Free-TV verschlüsselt u.ä. auf ...
     
  3. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Kartelamt, Marktbeherrschung, DF

    @mischobo

    Sei bitte wenigstens dieses eine mal nicht so ignorant, geh auf die Dir bekannte Homepage der KEK und wirf einen Blick in die dort bereits veröffentlichten Beschlüsse hinsichtlich eingereichter Sendelizenz- und Verlängerungsanträge. In jedem dieser Beschlüsse ist die Art der Verbreitung festgeschrieben. Für PayTV-Programme wird dort die programmentgeltliche Verschlüsselung (z.B. für Premiere oder arena oder Discovery HD) ebenso dokumentiert wie die frei empfangbare Verbreitung von z.B. Anixe HD oder Würfelzucker TV oder XXP. In besagtem RTL-Verlängerungsbeschluß wird in dieser Hinsicht auf den Erstzulassungsantrag verwiesen, da sich hier keine Änderungen ergaben. Dieser Erstzulassungsantrag stammt aus einer Zeit, als es digitales Fernsehen noch nicht mal auf dem Reißbrett gab. Eine Lizensierung als digitales PayTV ist also als eher unwahrscheinlich anzunehmen.
    Was zeigen uns diese Dokumente ? Sie zeigen, daß in DE ein Rundfunkprogramm auf den Grundlagen des RstV beruhend genehmigungspflichtig ist, und alle sich anschließenden Änderungen an dem mit der erteilten Sendelizenz eingegangenen öffentlichen Vertrag zum einen anzeige- und zum anderen genehmigungspflichtig sind. Aus der Verfahrensübersicht der KEK kann man erkennen, in welchem Umfang sich ergebende Änderungen neu bewertet werden (müssen). Oder vereinfacht ausgedrückt: mischobo liegt komplett falsch, wenn er meint, ein frei empfangbar lizensiertes TV-Programm könne mal eben über Nacht und genehmigungsfrei zum kostenpflichtigen PayTV mutieren. Schlicht und ergreifend: in dieser Form ist eine solche Suggestion/Aussage falsch. Der Beweis findet sich in der Programmvermarktung der verschlüsselt übertragenen, frei empfangbar lizensierten Programme im Kabel.
    Davon unbenommen bleibt das Recht auf Grundverschlüsselung z.B. via Satellit. Ausgenommen bleiben dennoch programmbezogene Entgelte und Erlöse, solange die Sendelizenz (also der öffentliche Vertrag mit der entsprechenden LMA) nicht geändert wurde.

    P.S.: Es ist unbedeutend, welche detaillierte Prüfungsaufgabe die KEK hat, entscheidend ist, daß auf ihrer Homepage der Lizenzantrag vollumfänglich ersichtlich ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2006
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kartelamt, Marktbeherrschung, DF

    @Schüsselmann

    ... wie bereits erwähnt ist die Aufgabe der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich die Meinungsvielfalt zu erhalten. Es ist nicht die Aufgabe der KeK Sendelizenzen zu vergeben, denn das ist einzig und alleine Aufgabe der Landesmedienanstalten. Natürlich muß in so einem Verfahren auch der Sachverhalt eindeutig geklärt werden. Natürlich wird dabei auch Pay-TV oder nicht aufgeführt.

    Die Erteilung der Sendelizenz erfolgt auf Grundlage des RStV. Für die Sendelizenz ist es irrelevant ob es sich um Pay-TV oder Free-TV handelt. Es gibt keine für die Erteilung der Sendelizenz relavanten Gesetze, Verordnungen, Satzungen etc. die auch nur anähernd definiert wann eine Free-TV- und wann eine Pay-TV-Lizenz erteilt werden muß.

    Wenn RTL jetzt verschlüsseln möchte, dann muß RTL dieses natürlich der Niedersächsischen Landesmedienanstalt mitteilen; das ist so im RStV geregelt. Die NLM hat diese Änderung natürlich auf Grundlage des RStV zu entscheiden. Aber im RStV ist nichts zu finden, was dieser Änderung bei RTL entgegensteht. Natürlich kann die NLM auch durch die KeK eine mögliche Entstehung einer vorherrschenden Meinungsmacht ermitteln lassen. Aber gibt es Anhaltspunkte dafür, das mit der Verschlüsselung die Gefahr der Entstehung einer vorherrschenden Meinungsmacht erhöht wird ?

    Ein Programm, das eine Sendelizenz oder genauer ein Rundfunklizenz beantragt, muß die Vorgaben des RStV erfüllen und Rundfunk ist im RStV eindeutig definiert.

    Wenn RTL ein nur eine Free-TV-Lizenz haben sollte, warum ist das auf den Seiten der lizenzgebenden Landesmedienanstalt nicht zu ersehen ...

    ... und btw: wo sind denn die Verträge zwischen TV-Veranstalter und LMA öffentlich ? Auf keiner der LMA-Seiten sind die Verträge verfügbar. Auch wird nicht angegeben, wo man die Verträge einsehen kann. Also kann es sich auch nicht um öffentliche Verträge handeln. Öffentlich sind Verträge nur, wenn sie von jedem einsehbar sind. Außerdem ist die Sendelizenz kein Vetrag. Die Sendelizenz muß vom TV-Veranstalter bei einer Behörde beantragt werden. Diese Behörde muß den Antrag prüfen und genehmigen oder ablehnen. Damit die Behörde den Antrag korrekt prüfen kann, ist natürlich die Klärung des Sachverhaltes erforderlich.

    Verträge entstehen aufgrund von Verhandlungen. Sendelizenzen sind aber nicht verhandelbar ...
     
  5. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Kartelamt, Marktbeherrschung, DF

    @mischobo

    Das, was da auf der KEK-Homepage einsehbar ist, sind nicht anderes als die Lizenz- bzw. Änderungsanträge der Programmveranstalter. Und wie Du sehen konntest, ist sehr wohl dort die Art der Verbreitung festgeschrieben, denn es handelt sich ja um nichts anderes als um einen öffentlichen Vertrag mit der lizensierenden LMA. Als öffentlichen Vertrag bezeichnet man einen Vertrag des öffentlichen Rechts, das bedeutet nicht zwangsläufig, daß er überall dokumentiert werden muss. Die Rundfunk-Sendelizenz ist ein Vertrag des öffentlichen Rechts zwischen Programmveranstalter und Landesmedienanstalt. Änderungen an den Vertragsvoraussetzungen sind selbstredend anzeigepflichtig, nachlesbar im RstV. Es sagt niemand, daß RTL eine PayTV-Lizenz verwehrt würde, das hast lediglich Du (vermutlich versehentlich) kolportiert. Aber nur mit ihr wären programmbezogene Entgelte rundfunkrechtlich machbar. Da wir aber ja beide sehr genau wissen, wie nach der EU-Fernsehrichtlinie ein frei empfangbares Programm definiert wird und in welcher Form RTL zusätzliche Erlöse zu erwirtschaften gedenkt, wissen wir beide ebenso, daß es dazu anderer "Mittel" bedarf, z.B. dem eines "Satellitenanschlusses". Und an genau dieser Stelle wurde Herr Böge aufmerksam, ich denke er (und sein Nachfolger) werden es berufsbedingt bleiben. Den Rest regelt der Markt.
     
  6. octavius

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    Das schliesse ich aus Deinen Postings. [​IMG]

    [​IMG]
    Verzeih, aber das ist doch absoluter Blödsinn! [​IMG]

    [​IMG]

    http://epguides.com/grid/

    Alle wichtigen Fernseh-Serien laufen nach wie vor auf den kostenlosen, terrestrischen Sendern. Vielleicht hast Du von "CW" gehört. In Los Angeles haben sie einfach (5) KTLA übernommen. Das ist - bitteschön - eine kostenlose terrestrische Fernseh-Station, genau wie (2) KCBS oder (7) KABC.

    [​IMG]

    http://en.wikipedia.org/wiki/List_of_television_stations_in_California#Los_Angeles_area

    Das kostenlose (privatwirtschaftliche) Free-TV ist durch die ganze Kabel- und Satelliten-Konkurrenz nicht wirklich verschwunden.

    In Amerika hatten sie schon vor zwanzig Jahren in den grossen "Metropolitan Areas" zwanzig und mehr kommerzielle Fernseh-Programme. Das hätte man hier in Deutschland auch machen können, wenn man alles von Langenberg (Rheinland) und ein paar wenigen anderen priviligierten Standorten gesendet hätte.

    Ein gewisser Konrad Adenauer war dagegen. Wir haben hier in Deutschland eine flächendeckende terrestrische Grundversorgung vorgezogen. Jedes Tal versorgen wir mit ARD und ZDF über die Hausantenne. Das kostet Frequenzen.

    Mit der Ankunft von DVB-T können wir jetzt dahin gehen, wo die Amerikaner vor dreissig Jahren waren.

    Dank DVB-T haben wir jetzt auch in Deutschland genügend Antennen-Frequenzen.

    Terranus hat mal geschrieben, dass die Leute nicht mehr als sechzehn TV-Programme benutzen. Was soll also ein digitales Kabel mit 200 TV-Programmen dem Durchschnitts-Konsumenten bringen?
    Viele Leute brauchen keine 200 TV-Programme. Wer soll das alles gucken?

    Mischobo schrieb:
    Falsch. Denke an meine Kategorien: In der Gruppe 1a) findest Du die Premiere-Kunden, und davon sind schon eine ganze Menge auf digital umgestiegen, bevor RTL und Sat-1 auf dem entsprechenden Empfangszweig (Sat oder Kabel) in digitaler Form verfügbar war.
    [​IMG]

    Genau. Und da gibt es viele, die zumindest darüber nachdenken: jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um das blöde Kabel endlich abzumelden und auf Sat oder DVB-T umzusteigen. [​IMG]
    Wenn es sich um eine Absprache unter den marktbeherrschenden Privatsendern handelt, die darauf schliessen lässt, dass hier ein wettbewerbs-behinderndes Kartell entsteht, dann kann man sehr wohl dagegen vorgehen. Das hat Herr Böge deutlich genug gesagt.
    Das ist Deine Meinung. [​IMG]
    Es kann natürlich sein, dass ein Karten-Fetischist wie ich rechtzeitig zum Start der RTL-Verschlüsselung über eine geeignete Smart Card verfügt, mit der man auch RTL gucken kann. Das will ich gar nicht in Abrede stellen. Nach dem "Aus" für easy.tv sind an deutschen Pay-TV-Anbietern nur noch Premiere und Arena übrig. Wer als Sportsfreund eine Arena-Karte für Bundesliga und NASN bestellt, kriegt RTL Crime und RTL Passion automatisch freigeschaltet - und da liegt der Verdacht nahe, dass auch das deutsche RTL-Hauptprogramm in Zukunft mit den 200 000 Arena Cryptoworks Karten freigeschaltet wird.

    Sofern die Verschlüsselung überhaupt kommt... Falls Pro7 Sat 1 & Co. nicht mitziehen, glaube ich nicht, dass RTL sich ganz und gar auf ein verschlüsseltes Digital-Signal zurück zieht. Frau A. Sch. ist schliesslich nicht blöd - wenn sie das analoge Astra 19 Signal abschaltet und ein FTA DVB-S Signal nicht zur Verfügung steht, brechen die Werbe-Einnahmen derartig ein und rutschen in den Keller... [​IMG]

    Meine Vorhersage: So lange die Konkurrenz-Sender des mächtigen Scandinavian Broadcasting Systems (SBS) kostenlos und unverschlüsselt zu empfangen sind, wird es auch zumindest eine kostenlose und unverschlüsselte RTL-Variante geben.
    http://biz.yahoo.com/ic/48/48003.html

    [​IMG]
    Warten wir mal ab, wieviel "Erfolg" RTL mit den neuen Sparten-Sendern tatsächlich hat. Zu aller erst brauchen sie technische Reichweite. Zur Zeit steht RTL Crime noch nicht mal in der TV Digital tividi Ausgabe. [​IMG]

    So, wie RTL Crime und Passion im Moment vermarktet werden, sind sie Teil eines grösseren Pay TV Angebots - das heisst, jeder, der RTL Crime und Passion sehen kann, kann auch jede Menge anderer Sender sehen. Mal gucken, wie viele Abonennten die RTL-Sparten-Sender tatsächlich zusammen kriegen.

    Wieder eine andere Frage ist, ob das Hauptprogramm "RTL Deutschland" verschlüsselt wird. Nach der jetzigen Entscheidung des Kartellamts ist es fraglich, ob das RTL 12188 Astra 1 H Signal tatsächlich verschlüsselt wird. Eine Codierung des RTL Hauptprogramms in den bisherigen DVB-T "Metrolpolitan Areas" wie Berlin, Hamburg, Köln/Düsseldorf/Hagen/Dortmund, Frankfurt und München halte ich ebenfalls für unwahrscheinlich.

    Deine anderen Fragen beantworte ich später.

    [​IMG]
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kartelamt, Marktbeherrschung, DF

    ... eine Sendelizenz soll ein Vertrag sein ? Worüber verhandeln denn TV-Veranstalter und Landesmedienanstalt ? Wenn jemand ein TV-Programm veranstalten und verbreiten möchte, dann muß der bei der zuständigen Landesmedienanstalt einen Antrag auf Erteilung einer Sendelizenz stellen. Die Landesmedienanstalt prüft dann diesen Antrag auf Grundlage des Rundfunkstaatsvertrags, des Landesmediengesetze und der Satzung der Landesmedienansatlat. Werden die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, dann hat die Landesmedienanstalt die Lizenz zu erteilen, werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, wird keine Lizenz erteilt. Die Bestimmungen im Rundfunkstaatsvertrag sind nicht verhandelbar.
    Die EU-Richtlinien bleiben bei der Erteilung einer Sendelizenz völlig außer Acht, maßgebend ist der Rundfunkstaatsvertrag. EU-Richtlinien werden in Deutschland erst rechtswirksam, wenn sie ins nationale Recht umgesetzt wurden.
    Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Vertrag und kein Gesetz. Gesetze werden von der Bundesregierung bzw. den Landesregierungen erlassen. Der Rundfunkstaatsvertrag ist das Ergebnis von Verhandlungen der Länder, da dieser Vertrag von jedem einsehbar ist, ist der Rundfunkstaatsvertrag ein öffentlicher Vertrag. Bei den Verhandlungen werden auch EU-Richtlinien berücksichtigt. Entsprechende EU-Richtlinien sind wie schon erwähnt erst rechtswirksam, wenn die in nationales Recht umgesetzt wurde.
    Die von dir immer wieder gerne zitierte Fußnote einer EU-Richlinie wird bereits im Rundfunkstaatsvertrag in § 5a berücksichtigt. Außerdem bezieht sich die immer wieder gerne zitierte Fußnote auf eine "frei empfangbare Sendung" und nicht auf ein "frei empangbares Programm" oder gar "Free-TV". Diese "frei empfangbare Sendung" muß auch nicht zwangsläufig unverschlüsselt verbreitet werden, sondern dürfen unter bestimmten Voraussetzung auch verschlüsselt verbreitet werden. Wird eine solche in §5a RStV definierte "frei empfangbare Sendung" verschlüsselt, obwohl die dafür erforderlichen Voraussetzung nicht erfüllt wurden, begeht der TV-Veranstalter eine Ordnungswidrigkeit die mit einem Bußgeld bis 500.000 € geahndet wird. Wiederholungstäter müssen mit dem Entzug der Sendelizenz rechnen ...

    ... Sendelizenzen werden einzig und allein von den Landesmedienanstalten vergeben. Die KeK hat zur Aufgabe zu ermitteln ob mit der Lizenzerteilung die Gefahr der Entstehung einer vorherrschenden Meinungsmacht entsteht. Ob Pay-TV oder Free-TV spielt, wenn überhaupt, nur eine untergeordnete Rolle. Meinem Empfinden nach ist die Gefahr der Entstehung einer vorherrschenden Meinungsmacht bei Pay-TV geringer als bei Free-TV.

    Hier in diesem Thread werden der KeK Kompetenzen zugesprochen, diese diese Kommission gar nicht hat. Genau das geliche wie mit dem Kartellamt. Auch dieser Behörden werden Kompetenzen zugesprochen, die sie gar nicht haben ...
     
  8. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Kartelamt, Marktbeherrschung, DF

    @mischobo

    Vielleicht aber bist Du einfach nur lernresistent. Niemand hat der KEK in diesem Thread irgendwelche Kompetenzen zugesprochen, geschweige denn sich über ihre Kompetenzen ausgelassen. Ausnahme: Du selbst.
    Nachgewiesene Kernaussage ist und bleibt, daß ein Programmveranstalter in Deutschland vor der Erteilung der Sendelizenz sehr wohl detailliert angeben muß, wo und in welcher exakten Form er Rundfunk zu veranstalten plant. Daß er genau dieser durch den RstV abgesicherten Auflage sehr präzise nachkommt, kann auch mischobo in den auf der Homepage der KEK einsehbaren Dokumenten nachlesen. Und wenn ein Programmveranstalter die Sendelizenz für ein frei empfangbares Programm beantragt, so erhält er mit ihr nicht automatisch die Genehmigung zum Betrieb eines programmbezogen entgeltlichen PayTV-Programms, ganz einfach.
    Ebenso kann man dort problemfrei erkennen, daß sämtliche Änderungen in Bezug auf die bereits erteilte Sendelizenz (entsprechend der Absicherung durch den RstV) anzeigepflichtig sind und die Programmveranstalter dies in den einsehbaren Dokumenten wiederum sehr präzise tun. Änderungen der in der Sendelizenz vereinbarten Programmverbreitung sind genehmigungspflichtig. Daraus folgt, daß ein in DE frei empfangbar lizensiertes Programm in DE nicht ohne vorherige Genehmigung zum PayTV werden kann. Nur als PayTV betrieben sind für einen Programmveranstalter programmbezogene Entgelte möglich. Ein frei empfangbares Programm ist nach der auch in DE gültigen EU-Fernsehrichtlinie unzweideutig definiert, im deutschen Rundfunkwesen gibt es keine davon abweichende Rechtspraxis.
    Eine Sendelizenz wird von einer lizensierenden Landesmedienanstalt vergeben. Niemand hat etwas anderes behauptet. Ihre Rechtsform entspricht dennoch einem öffentlichen Vertrag.
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kartelamt, Marktbeherrschung, DF

    @schüsselmann

    ... der TV-Veranstalter erhält von der Landesmedienanstalten eine Sendelizenz, wenn er die Voraussetzungen dafür erfüllt die im Rundfunkstaatsvertrag sowie in den Landesmediengesetzen definiert werden. Da gibt es aber keinerlei Differenzierung zwischen Pay- und Free-TV. Wenn der TV-Veranstalter sein Programm künftig verschlüsseln möchte, denn erfolgt das auch im Rahmen der erteilten Sendelizenz, weil eben eine solche Differenzierung weder im RStV noch in den Landesmediengesetzen definiert wird und die Sendelizenz wird nunmal auf Grundlage des RStV und der Landesmediengesetze erteilt. Natürlich besteht auch eine gewisse Berichtspflicht bei bestimmten Änderungen. Solche Veränderungen wären beispielsweise Veränderungen der Beteiligungsverhältnissen oder eine gravierende Änderungen der Programminhalte.
    Veränderungen die auf wirtschaftlicher und organisatorischer Grundlage erfolgen müssen der Landesmedienanstalt nicht angezeigt werden, zumindest nicht in NRW (s. LMG NRW § 9 Abs.4). Nach den Äußerungen des Kartellamtes hat die Einführung der Verschlüsselung einen wirtschaftlichen Hintergrund, also braucht eine Einführung einer Verschlüsselung noch nicht mal bei der Landesmedienanstalt anzeigt werden. Auf die Sendelizenz hat das keine Auswirkung, da sich weder etwas am Programminhalt, noch an den Beteiligungsverhältnissen ändert. Die Gefahr der Entstehung einer vorherrschenden Meinungsmacht wird mit der Verschlüsselung reduziert. Eine vorherrschende Meinungsmacht besteht dann, wenn der TV-Veranstalter einen Zuschaueranteil von 30 % im Jahresmittel erreicht. ...
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    @Octavius

    ... auf welchen Transpondern werden denn alle SBS-Programme unverschlüsselt und kostenlos über Sat übertragen ?