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[Kann das was taugen ?] USB 2.0 Stick 1TB für 27 €

Dieses Thema im Forum "Computer & Co." wurde erstellt von brixmaster, 10. September 2021.

  1. Thomas H

    Thomas H Board Ikone

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    Das erfuhr ich ja auch von Samsung Asia.
    Nur verweigerte der Händler sich und beharrte auf Beweislastumkehr, die eigentlich hier gar nicht galt.
    Denn das Teil verreckte im normalen Betrieb nach 7 Monaten ohne mein dazutun im normalen Betrieb.
    Der Händler hätte das Teil nur zurückschicken müssen und hätte anstandslos eine Neue SSD von Samsung bekommen!
    Aber das verweigerte er einfach und stellte jede Kommunikation ein!
    Vermutlich weil er mit sog. "Grauimporten" Handel trieb, die über dunkle Kanäle in Deutschland auftauchten!

    Ach ja, hier mal eine der Bewertungen über den Shop, von einem Kunden, dem es ähnlich erging:

    "Firma verweigert gesetzliches Gewährleistungsrecht
    Ich hatte mich vor ca. einem Jahr dazu entschlossen, bei ***** einen HD+-Sat-Reveiver zu kaufen. Zum damaligen Zeitpunkt war das Angebot recht günstig, weshalb ich mich für diesen Händler entschieden habe.

    Das war leider ein großer Fehler!

    Das Gerät war nach nicht einmal einem Jahr defekt. So etwas kann vorkommen und stellt eigentlich für den heutigen, durch das Internet geprägten Handel und durch gesetzlich festgelegte Rahmenbedingungen kein größeres Problem dar.

    Leider musste ich feststellen, dass ***** keinerlei Verantwortung für ein defektes Gerät übernimmt. Außerdem widerspricht **** den in den eigenen AGBs gemachten (und zitierten) rechtlichen Zusicherungen des BGBs bezüglich Nachbesserung!

    Das Gerät musste ich auf meine Kosten zum Händler senden. Dieser verwies mich an den Hersteller und forderte von mir zusätzlich die dafür entstehen Versandkosten. Dem Widerspricht BGB § 439: Nacherfüllung hat für den Käufer kostenlos zu sein.

    Weiterhin gäbe es seiner Aussage nach nur das Recht auf Gewährleistung, wenn das Gerät sofort nach Erhalt defekt ist. Für alles weitere wäre der Hersteller mit entsprechender Garantie zuständig. Auch diese Aussage Widerspricht dem deutschen Recht u.a. mit BGB § 438.

    Zum Schluss verweigerte der Händler die Herausgabe des Gerätes bis ich ihm das Geld, was ihm laut BGB § 439 nicht zustand, überwiesen hatte.

    Um einen Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen bezahlte ich schließlich um endlich wieder mein Gerät zu erhalten.

    Leider stellte sich nach dem Erhalt und Auspacken heraus, dass deutliche oberflächliche Kratzer und Schrammen an dem zuvor neuwertigen Receiver vorhanden waren. Dieser Schaden könnte auf die sehr schlechte Auspolsterung des Packetes zurückzuführen sein. Eigentlich ein Grund für eine erneute Nutzung der Gewährleistung.

    Nach den gemachten Erfahrungen habe ich davon abgesehen nochmals mit lets-sell in Kontakt zu treten und kann nur
    jedem davon abraten, bei diesem Händler ein Produkt zu erwerben."

    Den Namen des Händlers habe ich aus dem Post entfernt!
     
  2. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Die Beweislastumkehr gilt bei der Gewährleistung immer; mit Ausnahme dass der Händler Kulanz gewähren kann, dies aber nicht muss.
    Gewährleistung ist eine reine Leistung des Händlers,
    Garantie ist eine reine Leistung des Herstellers der Ware.

    Da private Endkunden keine Herstellergarantie für OEM-Produkte erhalten gilt in solchen Fällen nur die Gewährleistung des Händlers.

    Der entscheidende Unterschied ist hier dass der Sat-Receiver ein Produkt ist welches für den Endkundenmarkt gefertigt wurde, und somit kein OEM-Produkt ist.
    Hier gilt die Gewährleistung des Händler und die Garantie des Herstellers.
    Bedeutet: Wenn die Gewährleistungsfrist beim Händler abgelaufen ist ist es ein Garantiefall für den Hersteller.
    Im Normalfall ist für Endkunden immer der Händler der zuständige Ansprechpartner bei einer Warenreklamation, dieser leitet defekte Produkte bei Garantiefällen an den Hersteller des Produktes weiter.
    Bei OEM-Produkten haben private Endkunden aber keine Herstellergarantie.

    Oder ganz kurz und knapp in einem Satz formuliert:
    Wer Wert auf Herstellergarantie legt sollte keine OEM-Produkte kaufen.

    Gehen wir von folgender Situation aus:
    Produkt ist 7 Monate nach Kauf defekt,
    keine Herstellergarantie,
    Händler ist nicht kulant,
    Kunde kann nicht belegen dass das Produkt zum Kaufzeitpunkt bereits mangelhaft war,
    dann läuft das darauf hinaus dass man als Besitzer das Produkt entweder wegwerfen oder kostenpflichtig reparieren lassen muss.
    Nicht schön, ist aber leider so.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. September 2021
  3. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Bei dem Ursprungsprodukt vom ersten Link sind die ganzen positiven Bewertungen weg.

    Jetzt nur noch noch weitere 99 mit überwiegend positiven Bewertungen.
     
  4. simonsagt

    simonsagt Board Ikone

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    Da frag ich mich aber, warum das Produkt als solches (und die ganzen anderen offensichtlichen Fake-Produkte) noch nicht verschwunden ist. Das mit den Bewertungen getrickst wurde, ist ja offenbar irgendwie doch dann mal aufgefallen und irgendwelche Accounts wurden entfernt.
     
  5. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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  6. Gorcon

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    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Was erwartest Du bei dem Preis?!
    Gemein wirds erst wenn solche Betrüger einen Preis verlangen der der Kapazität entsprechen würde.
     
  7. Thomas H

    Thomas H Board Ikone

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    Technisat DigiCorder HD S2
    Lieber gebe ich etwas mehr Geld für Markenhardware von einem Seriösen Händler, wie mich nachher mit so einem Fake rumärgern zu müssen!
    Ich bin grad auch am Überlegen ob ich eine Neue 2 TB ext. SSD kaufe, da die 1 TB ext. HDD am SAT Receiver voll ist.
    Wenn man sich etwas umschaut im Netz, findest man durchaus preislich atraktive Angebote.
    Allerdings ist da Amazon oder ein Amazonhändler nicht dabei!
    Aber es sind durchaus seriöse Händler, von denen man schon gehört hat oder man schon mal gekauft hat.

    Aber ich habe das Problem vorerst mal anders gelöst und einige ältere Aufnahmen auf die NAS in einen Extra Ordner verschoben.
    Da es Aufnahmen noch vom alten Technisat Digicorder HD S2 sind, sind die direkt von der NAS aus per Twonky Media am TV abspielbar.
    Bei Aufnahmen des Neuen Technisat ISIO STC+, die in HD sind, müsste ich die Aufnahmen erst "Reparieren", da sie sonst nicht am TV Abspielbar sind.
    Die Aufnahmen sind in TS4 und da reicht, im Gegensatz zum HD S2, auch kein einfaches Umbennen der Endung.
    Der ISIO STC verwendet da ein etwas anderes Format.
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Gefälschte Größen bei Flashspeicher und SSDs ist nichts wirklich neues. USB-Speichersticks mit "aufgeblasener" Kapazität gab es bereits vor 10 Jahren.
    Man sollte deshalb nur Sticks von Markenherstellern kaufen, ansonsten ist die Sache ein Glücksspiel.
    Alles unterhalb ca. 60 € pro TByte ist nicht realistisch, selbst wenn da lahmer QLC-Flash verbaut ist.