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Kabelstreit: Weitere Schlappe für Unitymedia

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Mai 2015.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Weitere Schlappe für Unitymedia

    Träum weiter, das war das Verwaltungsgericht Hamburg, nicht das Bundesverwaltungsgericht...

    Im Übrigen sagt auch das Urteil des VG Hamburgs, welches bisher das Einzige in dieser Richtung isi, nicht, das man die Kapazitäten nicht unentgeltlich zur Verfügung stellen darf.
     
  2. LizenzZumLöten

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    AW: Kabelstreit: Weitere Schlappe für Unitymedia

    Auf welchen Rechtsakt des BVerwG beziehst du dich, gib mal bitte das Aktenzeichen an um das nachlesen zu können.

    Im Rechtsakt BVerwG, 04.03.2015 - 6 B 58.14 ist der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. November 2014 [AZ: OVG 2 E 10685/14] aufgehoben worden, soweit das Oberverwaltungsgericht den Verwaltungsrechtsweg für unzulässig erklärt hat.

    Es ist somit festgestellt worden das die "Streitigkeit um die Vereinbarung eines Entgelts für die Verbreitung von Programmen mit Must-Carry-Status eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art" ist.
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Kabelstreit: Weitere Schlappe für Unitymedia

    Falsch! Die sind alle drin.
    http://www.atcable.de/pdf/KMS-MUC-862.pdf
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabelstreit: Weitere Schlappe für Unitymedia

    ... nein, es ist Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht AZ BVerwG 6 B 58.14 vom 04.03.2015 gemeint (Unitymedia gegen ZDF). Das Verfahren ist derzeit noch beim VG Mainz unter dem AZ 4 K 632/13 anhängig.

    Das Urteil in Sachen Unitymedia gegen NDR ist vom 29.04.2015 und hat das Aktenzeichen AZ 17 K 1672/13 VG Hamburg, 29.04.2015.

    Desweiteren habe ich geschrieben, dass Unitymedia keine Kapazitäten unentgeltlich zur Verfügung stelllen muss. Wenn Unitymedia bereit wäre, auf entsprechende Entgelte zu verzichten, gäbe es die Gerichtsverfahren nicht. Wenn der BR also bei Unitymedia in NRW seinen digitalen Must Carry-Anspruch nutzen möchte, wird der BR nicht drumkommen, Einspeiseentgelt zu zahlen.
    Grundsätzlich gelten die Konditionen des Standardangebotes, das Unitymedia im Rahmen einer Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur (BK 3b-06-013/R) veröffentlichen musste ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Mai 2015
  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Weitere Schlappe für Unitymedia

    Wie von LizenzZumTöten mitgeteilt, steht das da aber das, was Du zitierst, nicht drin! Das BVerwG hat lediglich festgestellt, dass die Verwaltungsgerichte für den Rechtsstreit zuständig sind. Verdreh nicht immer die Tatsachen!

    Nö, Du hast nicht geschrieben muss sondern darf. Das ist schon ein erheblicher Unterschied. Wenn Du den BR und eine Einspeisung in NRW zitierst, liegst Du im Übrigen schon wieder falsch. Die hier zuständigen Gerichte (VG Köln) haben eben etwas anderes entschieden als das VG Hamburg und einen kostenlosen Einspeiseanspruch bejaht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Mai 2015
  6. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Weitere Schlappe für Unitymedia

    Nicht so voreilig.
    Das letzte Urteil wurde in dem Fall noch nicht gesprochen.
    Aktuell hat UM gegen den BR eine komplette Niederlage einstecken müssen.

    Das Verwaltungsgericht München ist der Grundsatzentscheidung von Bundesverwaltungsgericht ( UM gegen den ZDF ) nicht gefolgt.
     
  7. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Weitere Schlappe für Unitymedia

    Nochmal: das Bundesverwaltungsgericht hat in der Sache nix entschieden, es hat lediglich den Rechtsweg bei den Verwaltungsgerichten für zulässig erklärt. Das haben auch schon andere Verwaltungsgerichte so gesehen und dann die Klage eben nicht als unzulässig (wie das VG Mainz, Ausgangsinstanz des Urteils des BVerwG) sondern als unbegründet abgewiesen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Mai 2015
  8. Max Orlok

    Max Orlok Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Weitere Schlappe für Unitymedia

    Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das das bisher einzige Gericht, welches in seinem Urteil zu diesem Schluss kam und rechtskräftig ist es vermutlich auch nicht.
    Dass Du das jetzt in fast jedem Deiner Beiträge herausstellst, lässt bei Dir wie immer, tief Blicken.
    Wie auch immer, sollen sie doch die ÖR Sender ausspeisen. Dann werden wir ja sehen, wie weit sie mit ihrem Geschäftsmodell dann noch kommen.

    Was Deine wilden Träume mit dem Geschäftsmodell, welches den ÖRR angeblich auch offen stünde betrifft, so kann man das wirklich nicht mehr ernst nehmen. Das schreibst auch in fast jedem Deiner Beiträge. ...und nein, die ÖRR HD Sender kommen nicht in die HD Option, um zusätzlich den geneigten KNB Kunden abzuzocken. Das hatten wir doch schon tausendmal...
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Mai 2015
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Weitere Schlappe für Unitymedia

    Wenn es das Bundesverwaltungsgericht gewesen wäre, könnte ich ihn ja noch verstehen, es war aber nur das VG Hamburg.
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabelstreit: Weitere Schlappe für Unitymedia

    ... klar, für dich muss alles im Klartext dargelegt werden. Das BVerwG hat seine Entscheidung auch begründet. So hält das Gericht die Rechtsauffassung Unitymedias durch die bis Ende 2012 gängige Praxis gedeckt.

    Es gibt kein Gesetz, dass Unitymedia verpflichtet, kostenlos Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Kabel-TV zählt zum Telekommunikationsmarkt und wird entsprechend durch das TKG geregelt. Gem. dem TKG dürfen Unternehmen mit vorherrschender Marktmacht, die Unitymedia bei Kabel TV unbestritten innehat, keine Kapazitäten verschenken, da das ein rechtswidriger Mißbrauch von Marktmacht darstellt.

    Zu diesem Aspekt wird afaik noch vor keinem Gericht verhandelt ...