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Kabelstreit: Weitere Niederlagen für KDG - Tendenz für UMKBW

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 29. Juli 2013.

  1. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Kabelstreit: Weitere Niederlagen für KDG - Tendenz für UMKBW

    Selbstverständlich kann der Vermieter den Kabelnetzbetreiber wechseln.
    Wen den vor Ort einer vorhanden ist.
    Unsere WBG hat von Primacom zu KDG gewechselt, weil KDG günstiger war.
    Das Angebot an Sendern und deren Qualität hat dabei wohl keine Rolle gespielt.
     
  2. waldschrat54

    waldschrat54 Guest

    AW: Kabelstreit: Weitere Niederlagen für KDG - Tendenz für UMKBW

    Das ist schlichtweg falsch für Häuser und Anlagen unter Denkmalschutz. Wir modernisieren in unseren Anlagen gerade unsere Kabelinfrastruktur und haben natürlich auch über SAT nachgedacht und dementsprechende Anträge eingereicht. Keine Chance, für die Objekte unter Denkmalschutz überhaupt eine Genehmigung zu erhalten, auch wenn es letztendlich wegen der enormen Kosten eh nicht gemacht worden wäre. Und auch Mieter müssten die Dinger sofort abbauen wenn es rauskommt.
     
  3. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: Kabelstreit: Weitere Niederlagen für KDG - Tendenz für UMKBW

    Ist Vodafone schon eingestiegen? Ich dachte die haben nur ein Angebot vorgelegt.
     
  4. qupfer

    qupfer Silber Member

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    AW: Kabelstreit: Weitere Niederlagen für KDG - Tendenz für UMKBW

    Gab es da nicht noch so eine "hinteres Drittel" Hintertür? Meine mal gelesen zu haben, dass eine SAT-Schüssel am Balkongeländer vom Vermieter bzw. Eigentümer verboten werden kann. Jedoch das "hintere" Drittel des Balkons als "in der Wohnung" zählt und man somit dort machen kann was man will.
    Also eine tief angesetzte Antenne, die übers Geländer strahlen würde, nicht verboten werden kann.
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Kabelstreit: Weitere Niederlagen für KDG - Tendenz für UMKBW

    Doch der Vermieter kann das sehr wohl, hat meiner ja auch gemacht.
     
  6. qupfer

    qupfer Silber Member

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    AW: Kabelstreit: Weitere Niederlagen für KDG - Tendenz für UMKBW

    In vielen Regionen ist das schlicht aus Mangel an alternativen nicht Möglich. Es gibt nicht viele Orte, wo zwei oder mehr Kabelanbieter vorhanden sind.

    Aber mit vodafone...wei weis. Vielleicht wird dann von DVB-C auf IPTV umgestellt. :D
     
  7. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Weitere Niederlagen für KDG - Tendenz für UMKBW

    Das sind alles Einzelurteile. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du beispielsweise die Schüssel auf deinen Balkon so anbringst, dass sie nicht von unten gesehen werden kann, nicht fest montiert ist bzw. ohne große Umstände rückstands- und beschädigungsfrei demontiert werden kann. Balkongeländerhalterungen sind tabu, Beschädigungen der Außenwände und Fenster durch irgendwelche Bohrungen sowieso. Ansonsten kannst du auf deinen Balkon machen, was du willst, solange du niemand störst/beeinträchtigst. Letztendlich wäre es eine Art Wäscheständer bzw. Sonnenschirm, nur eben mit Satempfangsmöglichkeit. :D
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabelstreit: Weitere Niederlagen für KDG - Tendenz für UMKBW

    ... solange die Satschüssel von außen nicht sichtbar ist und an der Bausubstanz keine Änderungen vorgenommen werden (z.B. Loch für Kabeldurchführung bohren), hat der Vermieter keine Chance, die Satschüssel zu verbieten.
    Wenn die Schüssel von außen sichtabr ist, hat der Vermieter durchaus Cahncen Recht zu bekommen. In bestimmten Fällen können sogar Archtitekten die Schüssel verbieten. Auch verbieten vielerorts auch Kommunen in neu erschlossenen Neubaugebieten individuelle (sichtbare) Satanlagen ...
     
  9. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Kabelstreit: Weitere Niederlagen für KDG - Tendenz für UMKBW

    Ihr könnt in Gebieten wohnen.... da wird es einen ja schaudrig. :( Zum Glück scheint das aber nicht überall so zu sein. Und was erdreisten sich manche (Kommunen) denn, was ich mit und an mein Eigentum mache?! Ok, bei Mietobjekten, ist das was anderes
    Nichts desto trotz hast du natürlich Recht. Zumal Gerichtsurteile dazu, Einzelfallentscheidungen meist sind und nicht 1:1 übertragbar auf andere Objekte.
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabelstreit: Weitere Niederlagen für KDG - Tendenz für UMKBW

    ... das wird zur Auflage gemacht, wenn du Eigentum an dem Baugrundstück erwerben willst, auf dem du dein neues Haus bauen willst ...