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Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbraucher

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. Juni 2015.

  1. robinx99

    robinx99 Silber Member

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    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbrauchen

    Die frage ist ob die Netzbetreiber nicht noch intern mit Gebühren rechnen, immerhin führen sie ja gerade deswegen die Klage. Wenn der Prozess endgültig verloren ist dann könnte es durchaus zu einer Erhöhung führen. Muss sich aber zeigen.
     
  2. JuergenII

    JuergenII Board Ikone

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    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbrauchen

    Welche Leistung soll den der Sender vergüten? Der Kabelempfang dient eindeutig der Zuführung von normalen Sendern, die auch terrestrisch bzw. über SAT frei zu empfangen sind an den Endkunden.

    Damit ergibt sich eigentlich nur eine Serviceleistung und die hat der Kabelkunde zu bezahlen. Genauso hirnrissig sind die Rechteabgaben, die für die Durchleitung der Sendesignale von den Kabelgesellschaften entrichtet werden müssen. Beides gehört abgeschafft.

    Und nicht vergessen liebe Kabelgesellschaften: DVB-T2 steht vor der Tür inkl. kostenloser Verbreitung der ÖR in HD. Damit wird in vielen Haushalten Kabel-TV obsolet. Da reicht dann ein schneller Internetzugang - der ja bei Kabelhaushalten bereits vorhanden ist - und das eine oder andere Streamingportal. Schon hat man ein sehr breites TV Angebot.

    Juergen
     
  3. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbrauchen

    Sollten die KNB scheitern, werden sie sich das entgangene Entgelt vom Kabelendkunden holen und für die ÖR Sender die dann eventuell wieder eingespeist werden müssen natürlich auch.
    Die Kabelkunden zahlen dann doppelt für den ÖR Rundfunk.
     
  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbrauchen

    Die Kabelunternehmen haben sich schon lange nicht mehr um das Kabelfernsehen gekümmert, nur um die zusätzliche Nutzung des Anschlusses für weitere Leistungen (Internet). Ihr Vertragspartner ist überwiegend die Wohnungswirtschaft, die wird nur müde grinsen. Den Einzelnutzervertrag können sie natürlich noch teurer machen, dann wird ihn niemand mehr abschließen und auf Alternativangebote (Satellit, IP-TV, demnächst DVB-T2) umsteigen.

    Wie schaffen es eigentlich die kleinen Kabelnetzbetreiber, die nie Einspeisegebühren haben, das hinzukriegen. :D

    Schlimm genug, dass die Öffis mit zweckentfremdeten Gebühren jahrelang den Ausbau der Kabelnetze bezahlt haben, jetzt ist langsam mal gut.
     
  5. Max Orlok

    Max Orlok Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbrauchen

    Kann ich mir jetzt nicht so recht vorstellen, dass die so einfach die Preise erhöhen können. Die sind doch auch an die Verträge mit der Wohnungswirtschaft gebunden? ...und wenn es dem Einzelkunden zu bunt wird, geht er auf DVB-S oder wenn dann verfügbar auf DVB-T2.

    Ansonsten bin ich sehr gespannt, wie das Gericht heute urteilt.
     
  6. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbrauchen

    Keine. Das ist anngstmacherei.Am wenigsten dann wenn DVB-T2 sich voll entfaltet hat.

    Egal wie es aus geht, es hat nur Folgen für die großen KNB.

    Mit anderen Worten: Wenn die KNB inkl. Urteil Zuseherfeindlich bleiben bzw. werden, dann geht es für sie um das Überleben.
     
  7. AndyMt

    AndyMt Gold Member

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    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbrauchen

    Der Sat Zuschauer kauft und unterhält dafür sein Equipment selbst. Der Kabel-Kunde delegiert das an den KNB. Beide zahlen also doppelt. Der KNB Kunde vermutlich mehr, wegen des Komforts und um die Gewinne der KNB zu finanzieren.
    Leider haben viele ja gar keine Wahl. DAS müsste mal geändert werden.
     
  8. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbrauchen

    Morgen.:winken:

    Und der größte Teil der Kabelendkunden kann vom Kabelanschluss nicht weg.
    Ob er nun Sat nutzt oder DVB-T 2 den Kabelanschluss muss er trotzdem zahlen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Juni 2015
  9. Max Orlok

    Max Orlok Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbrauchen

    Danke für die Korrektur. Kann es wohl nicht mehr abwarten. ;)
     
  10. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Urteil vom BGH erwartet - Folgen für Verbrauchen

    Selbstverständlich bleibt alles so wie es ist. Zumindest bezüglich der KD.

    Da in der Meldung auch KabelBW erwähnt wird, die bei dem BGH Prozess überhaupt keine direkten beteiligten sind, da bleibt auch alles so wie es ist.

    Denn anderfalls müsste man zugeben das UM (KableBW) länger als zwei Jahre kundenfeindlich bis auf das äusserste war; was sie ja tatsächlich sind aber nicht zugeben wollen.